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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Likwidacja nielegalnego składowiska odpadów niebezpiecznych w miejscowości Koziegłowy przy ul. Wojsławickiej 17, gmina Koziegłowy, powiat myszkowski, województwo śląskie

Gmina i Miasto KoziegłowyPolenVeröffentlicht am 26. Juli 2026
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Beschreibung

4.1. Gegenstand des Auftrags ist die Beseitigung aller illegal gelagerten und gelagerten gefährlichen Abfälle auf dem Grundstück an der ul. Wojsławickiej 17 in der Ortschaft Koziegłowy (im Folgenden als Abfälle bezeichnet), die in verschiedenen Behältern (einschließlich Fässern verschiedener Kapazitäten, Mauzern usw.) auf dem Grundstück und den Gebäuden auf dem Grundstück mit der Nummer 8197, Gemarkung Koziegłowy, im Folgenden als Grundstück bezeichnet, untergebracht sind, sowie deren Unterwerfung unter die entsprechenden Endprozesse der Wiederverwertung oder Entsorgung. Der Standort des Grundstücks sowie seine Kennzeichnung in Form einer Karte sind Anhang Nr. 1 OPZ. 4.2. Die geschätzte Menge der in Punkt 1.1. OPZ genannten Abfälle beträgt ca. 3 500,00 Mg. Bildliche Aufnahmen, die die deponierten Abfälle und den Ort ihrer Lagerung zeigen, sind Anhang Nr. 2 zur OPZ. 4.3. Die Begriffe „Endprozesse der Wiederverwertung“ (Endwiederverwertung) oder „Endprozess der Entsorgung“ (Endentsorgung) sind gemäß der gesetzlichen Bestimmung in Art. 27 Abs. 3b des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Dz. U. z 2023 r. poz. 1587) – im Folgenden kurz uoo, zu verstehen, wobei: 1) Im Hinblick auf den Endprozess der Wiederverwertung von Abfällen – der Auftraggeber schränkt die Arten der Endwiederverwertungsprozesse, denen die Abfälle unterzogen werden sollen, nicht nur auf die Prozesse R1-R11 ein und erlaubt andere Prozesse als R1-R11, wobei die Unterwerfung der Abfälle unter den Prozess R12 nur in einer Endwiederverwertungsanlage erfolgen kann, die gleichzeitig die Berechtigung zur Verarbeitung von Abfällen in einem der Prozesse von R1 bis R11 gemäß Anhang Nr. 1 zu uoo besitzt. 2) Im Hinblick auf die Prozesse der Endentsorgung von Abfällen – der Auftraggeber legt fest, dass der Endentsorgungsprozess der Abfälle, die Gegenstand des Auftrags sind, als Prozess D10 gemäß Anhang Nr. 2 zu uoo durchgeführt wird, es sei denn, es ist im Rahmen der Auftragsdokumente ausdrücklich anders festgelegt. 4.4. Gemäß Art. 433 Pkt. 4 des Pzp informiert der Auftraggeber, dass der Mindestwert der Leistung 2450 Mg beträgt. 4.5. Die Leistungserbringung des Auftragnehmers erfolgt auf der Grundlage der Entscheidung Nr. GR.6236.6.2024 vom 11.12.2025 des Bürgermeisters der Gemeinde und Stadt Koziegłowy, erteilt auf der Grundlage von Art. 26a Abs. 1, Abs. 2 Pkt 3, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 über Abfälle, in Verbindung mit der Notwendigkeit der unverzüglichen Beseitigung von Abfällen von einem Ort, der nicht für ihre Lagerung oder Lagerung bestimmt ist, aufgrund der durch sie verursachten Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen sowie die Umwelt. Die Entscheidung ist Anhang Nr. 3 zur OPZ.

CPV-Codes

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenBeseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenTransport von HaushaltsabfällenDienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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