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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór odpadów komunalnych z nieruchomości zamieszkałych oraz z Punktu Selektywnej Zbiórki Odpadów Komunalnych z terenu gminy Kawęczyn w roku 2027

GMINA KAWĘCZYNPolenVeröffentlicht am 14. Sept. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung ist: a) Abholung und Transport von festen kommunalen Abfällen von allen Immobilien, die sich im Gebiet der Gemeinde Kawęczyn befinden, in denen Einwohner wohnen, sowie vom Punkt der selektiven Sammlung kommunaler Abfälle in Kawęczyn - PSZOK (Kawęczyn 41 a, 62-704 Kawęczyn) zur Anlage zur Unschädlichmachung kommunaler Abfälle „Orli Staw“, Orli Staw 2, 62-834 Ceków (ZUOK „Orli Staw“). Die Abholung und der Transport von Abfällen sollen erreichen, dass die entsprechenden Recycling-, Wiederverwendungs- und Rückgewinnungsniveaus sowie die Begrenzung der Masse der kommunalen Abfälle, die der biologischen Abbau unterliegen und zur Ablagerung übergeben werden, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden, den Bestimmungen des Wojewódzkiego Planu Gospodarki Odpadami für das Województwo Wielkopolskie sowie den Vorschriften der Ordnungsregelung für Sauberkeit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kawęczyn und deren Änderungen eingehalten werden. b) Ausstattung der Eigentümer von Immobilien mit Geräten zur Sammlung von Abfällen. • Ausstattung der bewohnten Immobilien mit Behältern für gemischte Abfälle gemäß den Bestimmungen von Abschnitt III, Absatz 3, Punkt 1), Buchstabe b) (OPZ) • Ausstattung der bewohnten Immobilien mit Behältern für Asche – gemäß den Bestimmungen von Abschnitt III, Absatz 3, Punkt 1), Buchstabe c), • Ausstattung der bewohnten Immobilien mit Säcken für die selektive Sammlung von Abfällen gemäß den Bestimmungen von Abschnitt III, Absatz 3, Punkt 1), Buchstabe a), mit Ausnahme von Abfällen: Verpackungsglas und Abfällen, die der biologischen Abbau unterliegen „BIO“ • Im Falle der Meldung einer neuen Immobilie durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer die Verpflichtung, die in Abschnitt II, Punkt 2, Unterpunkt 1 bis 3 genannten Behälter und Säcke (OPZ) innerhalb von maximal 5 Werktagen zu liefern. 2. Die Bestellung umfasst nicht die Abholung von kommunalen Abfällen von den Eigentümern von Immobilien, in denen keine Einwohner wohnen. 3. Eine detaillierte Beschreibung des Gegenstands der Bestellung stellt der Anhang Nr. 7 zur SWZ dar.

CPV-Codes

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenTransport von HaushaltsabfällenHausmüllbeseitigungAbfallcontainer und -körbeAbholung von SiedlungsabfällenRecycling von Siedlungsabfällen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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