Ungarn – Führungs-, Kommunikations- und Computersysteme – HM Válságreagáló Rendszer (HM VRR)
Beschreibung
Adásvételi szerződés „HM Válságreagáló Rendszer (HM VRR)” tárgyban
Gesamtmenge: Beschaffung der für die Einrichtung des HM-Válságreagáló Rendszer (HM VRR) benötigten Kommunikations- und Informationssicherheitstechniken und -dienste sowie der für die Durchführung der Designaufgaben erforderlichen Subinfrastruktur und deren Implementierung. Die detaillierten Anforderungen an den Beschaffungsgegenstand und die Menge sind in der technischen Beschreibung enthalten, die Teil der Teilnahmeunterlagen ist. Fortsetzung in der Zelle Ausschlussgründe (GR-Procedure-ExclusionGrounds):
- Die Ausschlussgründe gemäß § 129 (1)-(4) Vbt. werden im Verfahren von der AK mit Beteiligung des Verfassungsschutzamtes (weiter als AH bezeichnet) überprüft.
- Gemäß § 46 (4) Vbt. muss der RJ in seiner Teilnahmeerklärung schriftlich erklären, dass keine der in § 45 (1) und (2), § 128 (1) und § 129 (1)-(4) Vbt. festgelegten Ausschlussgründe gegenüber dem RJ und den an der Eignungsbescheinigung beteiligten Organisationen vorliegen.
- Der RJ muss gemäß § 51 (8) Vbt. eine Erklärung abgeben, dass er keinen Subunternehmer in Anspruch nimmt, der gemäß § 45 (1)-(2), § 128 (1) und § 129 (1)-(4) Vbt. von den Ausschlussgründen betroffen ist.
- Gemäß § 116 Vbt. kann nur der von der AH geführte Liste der wirtschaftlichen Akteure am Beschaffungsverfahren als Teilnehmer, Bietender, Subunternehmer oder bevorzugter Subunternehmer teilnehmen, mit den in § 117 (2)-(5) Vbt. genannten Ausnahmen. In der Liste sind a) die in der Mavtv. definierten TBT-besitzenden wirtschaftlichen Akteure, b) die gemäß § 118 Vbt. vorqualifizierten wirtschaftlichen Akteure und c) die gemäß § 119 Vbt. qualifizierten wirtschaftlichen Akteure aufgeführt.
- Gemäß § 129 (1) Vbt. muss die AK den RJ vom Verfahren ausschließen, der a) nicht in der Liste steht und die gemäß einem besonderen Gesetz formulierten, ausgefüllten Formulare und Erklärungen nicht beigefügt hat, um die Qualifizierung für das Beschaffungsverfahren zu initiieren, b) aufgrund der Qualifizierungsprüfung für die Beschaffung nicht in die Liste aufgenommen wurde, c) die nicht in der Liste stehende und als Subunternehmer beizuziehende wirtschaftliche Akteure betreffende Qualifizierung für das Beschaffungsverfahren des Subunternehmers nicht beigefügt hat, oder d) bei der ergänzenden Überprüfung der nationale Sicherheitsdienst festgestellt hat, dass ein nationales Sicherheitsrisiko oder ein die ordnungsgemäße Funktion des nationalen Sicherheitsdienstes gefährdendes Sicherheitsrisiko vorliegt.
- Gemäß § 117 (2) Vbt. fordert der Auftraggeber an, dass die Bedingung für das Senden der abschließenden Zusammenfassung des Teilnahmeabschnitts die Aufnahme des Teilnehmers und seines bevorzugten Subunternehmers in die Liste ist. Entsprechend a) muss der Teilnehmer erklären, ob er oder, falls relevant, sein bevorzugter Subunternehmer in der Liste steht. (Diese Tatsache überprüft auch der Auftraggeber.) b) Wenn der Teilnehmer und sein bevorzugter Subunternehmer nicht in der Liste stehen, muss er gemäß § 119 (1) Vbt. als Teil der Teilnahmeerklärung die gemäß einem besonderen Gesetz formulierten, ausgefüllten Formulare und Erklärungen für die Qualifizierung für das Beschaffungsverfahren einreichen, die der Auftraggeber initiiert hat, wie in Punkt 11 der Teilnahmeunterlagen detailliert beschrieben.
- Gemäß § 129 (2) Vbt. muss der RJ denjenigen Bietenden oder Subunternehmer vom Verfahren ausschließen, der a) während des Beschaffungsverfahrens von der Liste gestrichen wurde, b) innerhalb der letzten fünf Jahre bei der Qualifizierung für die Aufnahme in die Liste falsche Daten geliefert oder falsche Erklärungen abgegeben hat.
- Gemäß § 129 (3) Vbt. kann der Bietende im Falle eines Sicherheitsrisikos gegenüber einem seiner Subunternehmer im ersten Fall einen anderen Subunternehmer benennen. Im zweiten solchen Fall oder wenn bei zwei oder mehr Subunternehmern ein Sicherheitsrisiko auftritt, schließt der Auftraggeber den RJ vom Verfahren aus.
- Gemäß § 129 (4) Vbt. muss der Teilnehmer, der „Vertraulich!“ oder höher klassifizierte Daten betreffende Beschaffungsverfahren, von dem Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er nicht über die entsprechende TBT verfügt oder ihm die entsprechende TBT während des Beschaffungsverfahrens entzogen wird. (national „Strikt vertraulich!“ NATO GEHEIM, EU GEHEIM)
- Gemäß § 116 (2) Vbt. kontaktiert der Auftraggeber schriftlich das AH in Bezug auf die Eintragung des Subunternehmers oder bevorzugten Subunternehmers in die Liste. Wenn der RJ oder sein Subunternehmer nationale klassifizierte Daten für staatliche oder öffentliche Aufgaben verwendet, muss der Nutzer eine Geheimhaltungserklärung abgeben. Der vom RJ benannte Nutzer muss auch über ein gültiges Sicherheitszeugnis verfügen, das dem Klassifizierungsniveau der zu verwendenden Daten entspricht. Der Bietende muss Kopien der gültigen Sicherheitszeugnisse der benannten Personen einreichen, die dem Klassifizierungsniveau der zu verwendenden Daten entsprechen.
Fortsetzung in der Zelle Weitere Informationen:
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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