Polen – Reparatur und Wartung von Schiffen – Remont jednostek pływających po akcji lodołamania w celu odnowienia świadectwa zdolności żeglugowej lodołamaczy Nerpa i Manat
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Dienstleistung "Reparatur der schwimmenden Einheiten nach der Eisbrecheraktion zur Erneuerung des Unionsfähigkeitszeugnisses der Eisbrecher Nerpa und Manat", die darin besteht, dass der Auftragnehmer Konservierungsarbeiten an den schwimmenden Einheiten Nerpa, Manat durchführt, um die Gültigkeit des Unionsfähigkeitszeugnisses nach der Eisbrecheraktion zu gewährleisten. Der genaue Gegenstand des Auftrags und die Bedingungen zur Durchführung des Auftrags sind in den folgenden Dokumenten festgelegt: - Auftragsbeschreibung (OPZ) – Anhang Nr. 1 zum SWZ, - Entwurf der Vertragsbedingungen (PPU) – Anhang Nr. 8 zum SWZ. 2. Der Auftraggeber gestattet keine Einreichung von Teilangeboten. 3. Der Auftraggeber gestattet keine Einreichung von Alternativangeboten. 4. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen gemäß Art. 214 Abs. 1 Pkt. 7 des Gesetzes Pzp vor. 5. Der Auftraggeber macht keine persönliche Ausführung der Schlüsselteile des Auftrags durch den Auftragnehmer zur Bedingung. 6. Regelungen zum Subunternehmerwesen: 6.1. Der Auftraggeber gestattet die Beteiligung von Subunternehmern bei der Durchführung des Auftrags. 6.2. Im Falle der Beteiligung von Subunternehmern bei der Durchführung des Auftrags fordert der Auftraggeber gemäß Art. 462 Abs. 2 des Gesetzes Pzp, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot die Teile des Auftrags angibt, deren Ausführung er den Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der Subunternehmer, wenn diese bereits bekannt sind. 6.3. Die Übertragung der Ausführung von Teilen des Auftrags an Subunternehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. 7. Der Auftraggeber verlangt gemäß Art. 95 Abs. 1 des Gesetzes Pzp, dass der Auftragnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Personen einstellt, die im Folgenden als „Arbeitnehmer“ bezeichnet werden und die während der Durchführung des Auftrags die vom Auftraggeber in der Auftragsbeschreibung (Anhang Nr. 1 zum SWZ) sowie in den Entwurf der Vertragsbedingungen (Anhang Nr. 8 zum SWZ) festgelegten Tätigkeiten ausführen. 8. Der Auftraggeber stellt keine Anforderungen an die Einstellung von Personen durch den Auftragnehmer, wie in Art. 96 Abs. 2 Pkt. 2 des Gesetzes Pzp angegeben. 9. Lokale Besichtigung: Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur Durchführung einer lokalen Besichtigung durch den Auftragnehmer vor: 9.1. oder 9.2. zur Überprüfung der für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Dokumente, die beim Auftraggeber verfügbar sind. Der Auftraggeber empfiehlt, dass der Auftragnehmer eine lokale Besichtigung des Arbeitsortes durchführt, um Informationen zu erhalten, die für die Vorbereitung des Angebots sowie für den Abschluss des Vertrags und die Durchführung des Auftrags erforderlich sein können. Die Durchführung einer lokalen Besichtigung ist keine Voraussetzung für die Einreichung eines Angebots in diesem Verfahren. Der Auftraggeber übernimmt nicht die Kosten für die Anreise zur lokalen Besichtigung oder die Kosten für die Bereitstellung von Schutzmitteln, die von den Auftragnehmern verwendet werden. Für die Durchführung der lokalen Besichtigung ist zu kontaktieren: Tomasz Skowroński – Leiter ZPH BFL in Przegalinie – Tel. 601 612 690, E-Mail: [email protected] 10. Der Auftraggeber gestattet keine Vergabe eines Rahmenvertrags. 11. Der Auftraggeber sieht keine Auswahl des günstigsten Angebots unter Verwendung einer elektronischen Auktion vor. 12. Der Auftraggeber sieht keine Einreichung von Angeboten in Form von elektronischen Katalogen vor. 13. Alle Kosten, die mit der Teilnahme am Verfahren verbunden sind, insbesondere mit der Vorbereitung und Einreichung des Angebots, trägt der Angebotsteller. Der Auftraggeber sieht keine Erstattung der Teilnahmekosten vor. 14. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Verfahren gemäß Art. 257 des Gesetzes Pzp für ungültig zu erklären, wenn die Mittel, die er für die Durchführung des Auftrags vorgesehen hat, ihm nicht vollständig oder teilweise gewährt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren aus dem oben genannten Grund in jeder Phase zu für ungültig zu erklären. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Verfahren aus dem oben genannten Grund sowohl dann zu für ungültig zu erklären, wenn er eine eindeutige Information über die Nichtgewährung der Mittel für die Durchführung des Auftrags erhält, als auch in Fällen von Verzögerungen bei deren Erhalt im Verhältnis zum geplanten Ausführungszeitraum, wenn der Mangel an Mitteln in der Frist die Durchführung des Auftrags unmöglich macht. Der Auftragnehmer hat nicht das Recht, gegenüber dem Auftraggeber die Durchführung von Maßnahmen zu fordern, die darauf abzielen, Mittel zu beschaffen, die für die Durchführung des Auftrags bestimmt sind, wenn diese nicht aus der vorgesehenen Quelle gewährt werden. Im Falle der Ungültigerklärung des Verfahrens gemäß Art. 257 des Gesetzes Pzp steht den Auftragnehmern kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmekosten zu, einschließlich insbesondere der Kosten für die Durchführung der lokalen Besichtigung, der Kosten für die Kalkulation und Erstellung des Angebots, sowie dass die Auftragnehmer durch die Teilnahme am Verfahren gemäß den in der vorliegenden Dokumentation festgelegten Bedingungen ohne Vorbehalte akzeptieren. 15. Der Mindestgarantie- und Gewährleistungszeitraum für Mängel beträgt 12 Monate, während der maximale punktierte Garantie- und Gewährleistungszeitraum für Mängel 36 Monate beträgt. Der Auftragnehmer wird eine Garantie und Gewährleistung für Mängel für den ausgeführten Auftragsgegenstand gemäß dem eingereichten Angebot erteilen. Hinweis! Der Garantie- und Gewährleistungszeitraum für Mängel ist eines der Bewertungskriterien für Angebote, das im Punkt 15 SWZ detailliert festgelegt ist. 16. Der Auftraggeber informiert, dass der geschätzte Wert des Auftrags 2 320 000,00 zł netto beträgt.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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