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Polen – Verstärker – „Dostawa i montaż sprzętu AV w ramach ETAPU 1 (obejmującego budynek Młyna) zadania pn. Zakup wyposażenia Spichrza Mącznego i Młyna.

Centrum Nauki i Kultury Młyny RotheraPolenVeröffentlicht am 20. Juli 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist: „Lieferung und Montage von AV-Geräten im Rahmen der ETAPE 1 (umfassend das Gebäude der Mühle) des Auftrags mit der Bezeichnung „Anschaffung der Ausstattung des Mehlspeichers und der Mühle“ im Rahmen des Projekts mit der Bezeichnung „Umgestaltung und Änderung der Nutzung der Räume mit der Einrichtung und Ausstattung des Innenraums des Gebäudes des Mehlspeichers sowie der Mühle aufgrund der Abtrennung neuer Räume, der Umgestaltung der Installationen, der Änderung der Größe der Schächte sowie der Änderung des Brandschutzes der Gebäude“ im Umfang und zu den Bedingungen, die in der Spezifikation der Auftragsbedingungen zusammen mit den Anlagen, einschließlich der Anlage mit der Bezeichnung „Beschreibung des Auftragsgegenstands“, der technischen Dokumentation, Anlage - Zusammenstellung der erforderlichen Mindestparameter und der gewünschten zusätzlichen Parameter, festgelegt sind. I. LISTE DER VERFAHRENSRELEVANTEN NACHWEISE 1. Verfahrensrelevante Nachweise, die zur Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen verlangt werden (auf Aufforderung des Auftraggebers einzureichen). Um das Fehlen von Ausschlussgründen für den Auftragnehmer an der Teilnahme am Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags zu bestätigen, fordert der Auftraggeber die folgenden verfahrensrelevanten Nachweise an: 1) Information aus dem Strafregister, im Umfang von: - Art. 108 Abs. 1 Punkt 1 und 2 uPzp, - Art. 108 Abs. 1 Punkt 4 uPzp, betreffend das Urteil über das Verbot, sich um einen öffentlichen Auftrag zu bewerben, auf der Grundlage eines strafrechtlichen Mittels, das nicht früher als 6 Monate vor seiner Einreichung erstellt wurde, 2) Erklärung des Auftragnehmers, im Umfang von Art. 108 Abs. 1 Punkt 5 des Gesetzes. Im Falle von Auftragnehmern, die gemeinsam um den Auftrag nachsuchen, reicht jeder der Auftragnehmer eine Erklärung ein. Die Vorlage der Erklärung wird zusammen mit der Aufforderung zu ihrer Einreichung übermittelt, 3) Bescheinigung des zuständigen Hauptsteuerinspektors, die bestätigt, dass der Auftragnehmer keine Steuern und Gebühren schuldet, im Umfang von Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes, ausgestellt nicht früher als 3 Monate vor seiner Einreichung, 4) Bescheinigung oder ein anderer Dokument der zuständigen örtlichen Organisationseinheit des Sozialversicherungsinstituts oder der zuständigen Regionalabteilung oder der zuständigen örtlichen Einrichtung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungskasse 5) Auszug oder Information aus dem Unternehmensregister oder aus dem Zentralen Unternehmens- und Wirtschaftsinformationssystem, im Umfang von Art. 109 Abs. 1 Punkt 4 uPzp, erstellt nicht früher als 3 Monate vor seiner Einreichung, 6) Erklärung des Auftragnehmers über die Aktualität der in der JEDZ-Erklärung enthaltenen Informationen, im Umfang der Ausschlussgründe für das Verfahren, die vom Auftraggeber angegeben wurden, sowie im Umfang der Ausschlussgründe, die in Abschnitt VII Punkt 6 SWZ (betreffend das Gesetz über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit) erwähnt werden. Die Vorlage der Erklärung wird zusammen mit der Aufforderung zu ihrer Einreichung übermittelt, 7) Erklärung des Auftragnehmers über die Aktualität der in der Erklärung enthaltenen Informationen, im Umfang der Umstände und Umstände, die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014, geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1469, die Maßnahmen zur Beschränkung im Zusammenhang mit den destabilisierenden Handlungen Russlands in Bezug auf die Lage in der Ukraine, genannt werden. Die Vorlage der Erklärung wird zusammen mit der Aufforderung zu ihrer Einreichung übermittelt, 8) soweit zutreffend – Dokumente betreffend den die Ressourcen bereitstellenden Subjekt: a) Erklärung über die Aktualität der in der JEDZ-Erklärung enthaltenen Informationen, b) Erklärung über die Aktualität der in der Erklärung enthaltenen Informationen, im Umfang der Umstände und Umstände, die in Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014, geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1469, die Maßnahmen zur Beschränkung im Zusammenhang mit den destabilisierenden Handlungen Russlands in Bezug auf die Lage in der Ukraine, genannt werden, c) verfahrensrelevante Nachweise, die in Punkt 1 Ziffer 1, 3, 4, 5 dieses Abschnitts genannt werden. 2. Verfahrensrelevante Nachweise, die zur Bestätigung der Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren verlangt werden (auf Aufforderung des Auftraggebers einzureichen): 1) Um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen durch den Auftragnehmer in Bezug auf die wirtschaftliche oder finanzielle Situation zu bestätigen, fordert der Auftraggeber die Einreichung von Dokumenten durch den Auftragnehmer, die bestätigen, dass der Auftragnehmer gegen Haftpflicht im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand versichert ist, mit Angabe der Deckungssumme dieser Versicherung, 2) Um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen durch den Auftragnehmer in Bezug auf die technische oder berufliche Eignung zu bestätigen, fordert der Auftraggeber die Einreichung: a) einer Liste der Lieferungen, die in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden, und wenn die Dauer der Tätigkeit kürzer ist – in diesem Zeitraum, zusammen mit der Angabe ihres Werts, des Gegenstands, des Ausführungsdatums und der Subjekte, für die die Dienstleistungen erbracht wurden, sowie der Belege, die bestätigen, dass diese Dienstleistungen ordnungsgemäß erbracht wurden, wobei die Belege Referenzen oder andere Dokumente sind, die von dem Subjekt, für das die Dienstleistungen erbracht wurden, erstellt wurden, und wenn der Auftragnehmer aus Gründen, die nicht in seiner Macht stehen, diese Dokumente nicht erhalten kann – eine Erklärung des Auftragnehmers. Die Vorlage der Liste wird zusammen mit der Aufforderung zu ihrer Einreichung übermittelt. b) einer Liste der Personen, die vom Auftragnehmer zur Durchführung des öffentlichen Auftrags abgestellt wurden, insbesondere der für die Erbringung der Dienstleistungen Verantwortlichen, zusammen mit Informationen über ihre beruflichen Qualifikationen, Befugnisse, Erfahrung, Ausbildung, die zur Durchführung des öffentlichen Auftrags erforderlich sind, sowie über den Umfang der von ihnen ausgeübten Tätigkeiten

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