Polen – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Usługę całodobowej ochrony fizycznej BP AMW
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist: Die Dienstleistung des 24-Stunden-Physischen Schutzes BP AMW. 2. Das vorliegende Verfahren in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ist ein zweistufiges Verfahren: Stufe I: Als Antwort auf die Auftragsbekanntmachung reicht der Auftragnehmer einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren (im Folgenden: Antrag) zusammen mit den in Abschnitt VIII OWU genannten Dokumenten ein. Alle für die Auftragnehmer in dieser Verfahrensstufe erforderlichen Informationen sind in der vorliegenden OWU und der Auftragsbekanntmachung enthalten, die auf der Internetseite des laufenden Verfahrens (Einkaufsplattform Marketplanet) veröffentlicht wurde. Der Auftraggeber führt eine Prüfung und Bewertung der in diesem Verfahren eingereichten Anträge durch. Der Auftraggeber lädt die Auftragnehmer, deren Anträge auf Zulassung zum Verfahren nicht abgelehnt werden, zur Abgabe von Angeboten ein. Gemäß Art. 411 Abs. 2 des Gesetzes wird den Auftragnehmern zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten die Auftragsbedingungen-Spezifikation (SWZ) einschließlich der Anhänge übermittelt. Stufe II: Als Antwort auf die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots reicht der Auftragnehmer ein Angebot ein. Der Auftraggeber führt eine Prüfung und Bewertung der in diesem Verfahren eingereichten Angebote durch und wählt das vorteilhafteste Angebot aus. 3. Die Durchführung des Auftragsgegenstands beginnt frühestens ab dem 01.02.2027 um 10:00 Uhr. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand für 24 Monate ab dem Tag der Durchführung des Auftragsgegenstands oder bis zum Verbrauch der maximalen Vergütung des Auftragnehmers, die im geschlossenen Vertrag festgelegt ist, durchzuführen. 4. Gemäß Art. 121 des Gesetzes verpflichtet der Auftraggeber den Auftragnehmer, die Schlüsselaufgabe im Zusammenhang mit der vorliegenden Dienstleistung persönlich auszuführen, d.h. über eine eigene Eingreifgruppe im Sinne von § 1 Pkt 3 der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 21. Oktober 2011 über die Regeln für die Bewaffnung spezialisierter bewaffneter Schutzformationen und die Bedingungen für die Aufbewahrung sowie die Registrierung von Waffen und Munition (Dz.U. z 2015 r. poz. 992) zu verfügen und diese zur Durchführung des vorliegenden Auftrags (während der Durchführung des Hauptauftrags, der Verlängerung und der Option) zu entsenden. 5. Der Auftraggeber bewertet die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren sowie das Fehlen von Ausschlussgründen des Auftragnehmers aus dem Verfahren auf der Grundlage einer Analyse der zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Verfahren eingereichten Dokumente und Erklärungen. Aus den Dokumenten und Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass der Auftragnehmer die Bedingungen erfüllt und keinem Ausschluss unterliegt. Gemäß Art. 405 Abs. 5 des Gesetzes müssen die in Art. 125 Abs. 1 des Gesetzes genannte Erklärung sowie die nachgewiesenen Mittel nicht später als am Tag der Einreichung der Anträge auf Zulassung zum Verfahren den Ausschlussgrund und die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren bestätigen. Im Laufe der Prüfung und Bewertung der eingereichten Anträge auf Zulassung zum Verfahren sowie der Dokumente und Erklärungen kann der Auftraggeber insbesondere die Einreichung, Korrektur oder Ergänzung von Dokumenten oder die Erläuterung ihres Inhalts anfordern. Die auf Verlangen des Auftraggebers eingereichten Dokumente und Erläuterungen müssen die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren sowie das Fehlen von Ausschlussgründen nicht später als am Tag der Einreichung der Anträge auf Zulassung zum Verfahren bestätigen. 6. In diesem Verfahren erfolgt die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern über einen Postdienstleister im Sinne des Gesetzes vom 23. November 2012 - Postgesetz (Dz. U. z 2026 r. poz. 558), im Folgenden: Postgesetz, persönlich, über einen Boten oder unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel im Sinne des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Weg (Dz.U. z 2024 r. poz. 1513), unter Vorbehalt der Bestimmungen der Abschnitte XII und XIII der Teilnahmebedingungen, die auf der Internetseite des laufenden Verfahrens zusammen mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Jede der Parteien bestätigt auf Anfrage der anderen unverzüglich den Erhalt einer E-Mail. Die Einreichung von Anträgen auf Zulassung zum Verfahren erfolgt über einen Postdienstleister im Sinne des Postgesetzes, persönlich oder über einen Boten. Alle Fragen zum laufenden Verfahren sind über die Einkaufsplattform des Auftraggebers Marketplanet, im Folgenden als Plattform oder Einkaufsplattform bezeichnet, (direkter Link zum Verfahren: https://amw.ezamawiajacy.pl/pn/AMW/demand/296449/notice/public/details oder per E-Mail an [email protected], mit dem Betreff „Verfahren Nr. BP-DZP.2611.1.2026“ zu richten. 7. Falls Erläuterungen zum Inhalt der OWU zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Einreichung eines Antrags auf Zulassung zum Verfahren erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese Erläuterungen unverzüglich, jedoch spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Anträgen, unter der Voraussetzung, dass der Antrag auf Erläuterung des Inhalts der OWU nicht später als 14 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Anträgen auf Zulassung zum Verfahren beim Auftraggeber eingegangen ist, erteilen. Wenn der Antrag auf Erläuterung des Inhalts der OWU nicht innerhalb der in dem vorherigen Satz genannten Frist eingereicht wurde, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, Erläuterungen zum Inhalt der OWU zu geben. Eine Verlängerung der Frist zur Einreichung von Anträgen auf Zulassung zum Verfahren beeinflusst nicht den Ablauf der Frist zur Einreichung von Anträgen auf Erteilung von Erläuterungen zum Inhalt der OWU. 8. Der vorliegende Auftrag ist mit dem Zugang zu vertraulichen Informationen unter der Klausel "Verfügbar" verbunden. 9. Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 5. August 2025 über die Zert
CPV-Codes
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