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Polen – Ingenieur- und Hochbauarbeiten – Poprawa jakości kształcenia zawodowego w Mieście Suwałki poprzez przebudowę, rozbudowę i zmianę sposobu użytkowania budynku edukacyjnego z 2 lokalami mieszkalnymi na budynek edukacyjny w Zespole Szkół nr 4 przy ul. Sejneńskiej 14 w Suwałkach

Miasto SuwałkiPolenVeröffentlicht am 30. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Verbesserung der Qualität der beruflichen Ausbildung in der Stadt Suwałki durch Umbau, Erweiterung und Änderung der Nutzung des Bildungsgebäudes mit 2 Wohnungen in ein Bildungsgebäude im Schulverbund Nr. 4, Sejneńska 14, Suwałki (aufgrund der Beschränkungen der Ausschreibung ist der vollständige Text im SWZ). 2. Der detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthalten: technische Dokumentation, technische Spezifikationen für die Ausführung und Abnahme der Arbeiten, die Arbeitsgegenstände, die Anhang zum SWZ sind. 3. Alle Arbeiten sind gemäß der technischen Dokumentation sowie den geltenden technischen Bedingungen und Vorschriften durchzuführen. 4. Gemäß Art. 101 Abs. 4 des Gesetzes, an der Stelle, an der der Auftragsgegenstand mit Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen beschrieben wird, gestattet der Auftraggeber gleichwertige Lösungen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass alle solchen Verweise von den Worten "oder gleichwertig" begleitet werden. Die Angabe der Gleichwertigkeit der angebotenen Lösung gemäß Art. 101 Abs. 5 des Gesetzes und den dort festgelegten Grundsätzen obliegt dem Auftragnehmer, in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch Beifügen geeigneter sachlicher Beweismittel zu seinem Angebot, von denen in den Art. 104-107 des Pzp-Gesetzes die Rede ist, nachzuweisen, dass die vorgeschlagenen Lösungen in gleichem Maße die Anforderungen erfüllen, die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands festgelegt sind. 5. Falls in der Projekt- oder technischen Spezifikationsdokumentation für die Ausführung und Abnahme der Arbeiten Handelsmarken verwendet wurden, bedeutet dies, dass sie beispielhaft angegeben sind und nur die minimalen erwarteten Qualitätsparameter sowie den erforderlichen Standard festlegen. Der Auftragnehmer kann gleichwertige Materialien oder Geräte verwenden, jedoch mit ähnlichen oder besseren technischen und qualitativen Parametern, deren Verwendung in keiner Weise negativ auf die ordnungsgemäße Funktion der in der Projektdokumentation angenommenen Lösungen einwirkt. Der Auftragnehmer, der gleichwertige Geräte oder Materialien verwendet, ist verpflichtet, während der Auftragsausführung nachzuweisen, dass die von ihm verwendeten Materialien und Geräte die Anforderungen erfüllen, die durch den Auftraggeber festgelegt wurden. 6. Die Verwendung der Bezeichnung in der Projektdokumentation bedeutet, dass der Auftraggeber alle Etiketten akzeptiert, die bestätigen, dass die betreffenden Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen die Anforderungen der durch den Auftraggeber festgelegten Etiketten erfüllen. Falls der Auftragnehmer aus Gründen, die nicht von ihm abhängen, das durch den Auftraggeber festgelegte Etikett oder ein gleichwertiges Etikett nicht erhalten kann, akzeptiert der Auftraggeber innerhalb des von ihm festgelegten Zeitraums andere gleichwertige Beweismittel, insbesondere die Dokumentation des Herstellers, sofern der betreffende Auftragnehmer nachweist, dass die Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen, die von ihm ausgeführt werden sollen, die Anforderungen des festgelegten Etiketts oder die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen erfüllen. 7. Die Verwendung der Anforderungen in der Projektdokumentation, einen Zertifikat, das von einer Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt wurde, oder eines Berichts über Untersuchungen, die von dieser Stelle durchgeführt wurden, als Beweismittel, das die Konformität mit den Anforderungen oder Merkmalen bestätigt, die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands, den Angebotsbewertungskriterien oder den Auftragsausführungsbedingungen festgelegt sind, bedeutet, dass der Auftraggeber auch Zertifikate akzeptiert, die von anderen gleichwertigen Konformitätsbewertungsstellen ausgestellt wurden. Der Auftraggeber akzeptiert auch andere geeignete Beweismittel, insbesondere die technische Dokumentation des Herstellers, wenn der betreffende Auftragnehmer keinen Zugang zu den Zertifikaten oder Untersuchungsergebnissen hat oder keine Möglichkeit hat, diese rechtzeitig zu erhalten, sofern dieser Mangel nicht dem betreffenden Auftragnehmer zugerechnet werden kann, und unter der Voraussetzung, dass der betreffende Auftragnehmer nachweist, dass die von ihm durchgeführten Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen die Anforderungen oder Kriterien erfüllen, die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands, den Angebotsbewertungskriterien oder den Anforderungen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung festgelegt sind. 8. Falls in der Beschreibung des Auftragsgegenstands eine Bestimmung aus der KNR oder KNNR enthalten ist, die auf die Notwendigkeit hinweist, bei der Auftragsausführung eine bestimmte Ausrüstung mit bestimmten Parametern zu verwenden, gestattet der Auftraggeber die Verwendung einer anderen Ausrüstung, sofern dies die Erreichung der projektierten Parameter gewährleistet und kein Risiko der Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit der technischen Dokumentation besteht. 9. Bei der Beschreibung durch Normen gelten als gleichwertige Lösungen solche, die die Erfüllung der in der Norm festgelegten Mindestanforderungen auf einem nicht schlechteren Niveau als in den entsprechenden Normen beschrieben gewährleisten. Bei den im SWZ genannten Normen (wenn dies nicht im Einzelnen festgelegt ist) sind die aktuellen Normen gemeint. In den übrigen Fällen (Beschreibung des Auftragsgegenstands durch technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme) gilt ein Produkt, Material oder System mit technischen, funktionalen und qualitativen Parametern, die nicht schlechter sind als die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands genannten, als gleichwertig. 10. Das Projekt wird im Rahmen des Programms Europäische Fonds für Podlaskie 2021-2027 mitfinanziert. 11. Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehört die Ausführung und Montage von 1 Informationsschild, das gemäß dem Handbuch des Antragstellers und Nutzers der Europäischen Fonds für die Jahre 2021-2027 im Bereich der Information und Werbung ausgeführt werden muss. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Projekt und den Inhalt des Schildes sowie den Aufstellungsort mit dem Auftraggeber abzustimmen. Änderungen an dem Vertrag sind in Anlage Nr. 3 zum SWZ festgelegt (aufgrund der Beschränkungen der Ausschreibung ist der vollständige Text im Anhang zum SWZ). Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 139 des Gesetzes zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen kann und dann eine sachliche Qualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie

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