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Polen – Computeranlagen und Zubehör – Dostawa urządzeń komputerowych (część I) oraz urządzeń ciepłownicznych (część II) w ramach projektu pn. „Laboratorium dobrego zawodu - wsparcie szkolnictwa zawodowego w ZSB nr 1, ZSO, ZSM oraz CKZiU w Poznaniu”

URZĄD MIASTA POZNANIAPolenVeröffentlicht am 30. Aug. 2026
Noch 31 Tage

Beschreibung

1) Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Geräten an Bildungseinrichtungen im Rahmen des Projekts „Laboratorium dobrego zawodu - wsparcie szkolnictwa zawodowego w ZSB nr 1, ZSO, ZSM oraz CKZiU w Poznaniu“, das mit Mitteln der Europäischen Union, im Rahmen der Europäischen Fonds für Wielkopolska 2021-2027, in zwei Teile unterteilt ist: a)Teil I: Computergeräte wie Monitore für Desktop-Computer, Desktop-Computer, Laptops, Bürosoftware, Software für professionelle Bildbearbeitung, externe Festplatte gemäß der Auftragsbeschreibung, die in Anhang Nr. I.1 zum Vertrag festgelegt ist. b)Teil II: wie Wärmepumpe, Diagnosegerät gemäß der Auftragsbeschreibung, die in Anhang Nr. I.2 zum Vertrag festgelegt ist. 2) Umweltaspekt: Der Auftraggeber verlangt, dass die in Teil i angebotenen Geräte von einem Hersteller produziert wurden, bei dem die in Punkt III.2 SWZ genannten Normen/Maßnahmen eingeführt wurden. 3) Gegenständliche Nachweise: Um zu bestätigen, dass die angebotene Lieferung den Anforderungen und Normen entspricht, die vom Auftraggeber im Auftragsgegenstand für beide Teile festgelegt wurden, verlangt der Auftraggeber, dass zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abgegeben wird, die Anhang Nr. 6 zu SWZ darstellt. Wenn der Auftragnehmer den oben genannten gegenständlichen Nachweis nicht einreicht oder der eingereichte gegenständliche Nachweis unvollständig ist, fordert der Auftraggeber zur Einreichung oder Ergänzung innerhalb der festgelegten Frist auf. 4) Um die Auftragsvergabe bewerben können sich Auftragnehmer, die: 1) nicht aufgrund von a) Art. 108 Abs. 1 des Gesetzes, b) Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine sowie zum Schutz der nationalen Sicherheit, c) Art. 5k Abs. 1 der Verordnung des Rates der Europäischen Union Nr. 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über Maßnahmen zur Einschränkung im Zusammenhang mit Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ausgeschlossen sind. 5) Informationen zur Erklärung, die in Art. 125 Abs. 1 des Gesetzes erwähnt wird, zur Liste der Erklärungen, Dokumente, gegenständlichen Nachweise, die den Ausschlussgrund und die Erfüllung der Teilnahmebedingungen an dem Verfahren bestätigen, zur gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag durch Auftragnehmer, zu Dokumenten ausländischer Unternehmen enthält entsprechend Pkt. VI SWZ. 6) Weitere mit dem Angebot einzureichende Dokumente enthält Pkt. VI.12 SWZ. 7) Informationen zu den elektronischen Kommunikationsmitteln, mit denen der Auftraggeber mit den Auftragnehmern kommunizieren wird, enthält Pkt. VIII SWZ. 8) Der Auftraggeber verlangt keine Sicherheitsleistung.

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