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Luxemburg – Wirtschaftsfolgenabschätzung – EBS Regulation (2019/2152) impact assessment support

European Commission, DG ESTAT - EurostatLuxemburgVeröffentlicht am 08. Juli 2026
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Beschreibung

Die Europäische Unternehmensstatistik (EBS) bietet eine breite Palette von Informationen über Unternehmen, die in den Industrie-, Handels-, Bau- und Dienstleistungssektoren der EU tätig sind, sowie über deren globale Interaktionen. Die sich schnell ändernde soziale, technologische und wirtschaftliche Umwelt sowie die damit verbundene Globalisierung (und Regionalisierung) sowie Wettbewerbsfähigkeitsherausforderungen und -chancen haben jedoch gezeigt, dass auf neue Benutzerbedürfnisse, die die politische Handlungsfähigkeit unterstützen, schneller reagiert werden muss. Der Aufruf, die bürokratische Belastung für Unternehmen zu verringern, erfordert eine Bewertung der Quellen und Methoden, die für die Erstellung der EBS verwendet werden, um sicherzustellen, dass der Einfluss auf die Unternehmen so gering wie möglich ist. Zu diesem Zweck hat die Kommission die Bewertung der EBS-Verordnung (2019/2152) gestartet, die der erste formale Schritt im Überprüfungsprozess ist. Die Folgewirkungsabschätzung ist der nächste wichtige Schritt im Überprüfungsprozess, in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Better Regulation. Der aktuelle Aufruf zielt darauf ab, Dienstleistungen zu beauftragen, die die Kommission bei der Durchführung der Folgewirkungsabschätzung einer möglichen Änderung der EBS-Verordnung unterstützen. Die Aufgaben umfassen: Definition des Problems; Definition der Treiber, Ziele und Politikoptionen; Identifikation und Bewertung von Kosten und Nutzen; Definition und Implementierung von Stakeholder-Befragungen; Sammlung, Analyse und Berichterstattung der für den Schlussfolgerungen auf die Politikoptionen erforderlichen Informationen; Berichterstattung über die Ergebnisse der Bewertung, Schlussfolgerungen und Entwicklung von Überwachungs-KPIs für die bevorzugte Politikoption; Unterstützung während des Annahmeprozesses. Die Aufgaben und Liefergegenstände dieses Vertrages würden die Kommission bei der Ableitung von Schlussfolgerungen und der Entscheidung über die Politikoptionen in Bezug auf eine mögliche Änderung der EBS-Verordnung sowie bei der Erstellung des Arbeitsdokuments der Kommission unterstützen, das eine mögliche Änderungsvorschlag für die EBS-Verordnung begleitet.

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