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Polen – Wartung von Straßenlichtsignalen – Konserwacja i utrzymanie sygnalizacji świetlnych na drogach wojewódzkich województwa mazowieckiego w latach 2027-2029 – nr postępowania 142/26

Mazowiecki Zarząd Dróg Wojewódzkich w WarszawiePolenVeröffentlicht am 20. Juli 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist: Konservierung und Wartung der Lichtsignalanlagen auf den Woiwodschaftsstraßen der Woiwodschaft Masowien in den Jahren 2027-2029 – Verfahrensnummer 142/26

2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes befindet sich in Teil IV SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstandes (OPZ - Teil IV SWZ) sowie im Angebotskostenvoranschlag (Teil V SWZ).

3. Der Auftraggeber hat für den Vergleich der Angebote im Angebotskostenvoranschlag für die Konservierung und Wartung der Lichtsignalanlagen 186 Punkte angenommen.

4. Der Auftraggeber plant während der Laufzeit des Vertrages Änderungen der Anzahl der von der Wartung erfassten Lichtsignalanlagen (sowohl Reduzierungen als auch Erhöhungen). Der Auftragnehmer wird die neuen Lichtsignalanlagen ab dem vom Auftraggeber angegebenen Datum in die Wartung einbeziehen.

5. Die Ausführung von Arbeiten im Straßenraum, die eine Änderung der Verkehrsorganisation erfordern, ist auf der Grundlage der bereitgestellten vereinfachten Verkehrsschemata und der Sicherung der Arbeiten während der Durchführung der laufenden Wartung der Woiwodschaftsstraßen möglich (Anlage Nr. 2 zu OPZ). Diese Schemata werden dem Auftragnehmer aufgrund ihrer Gültigkeitsdauer vom Auftraggeber zusammen mit ihrer aktuellen Genehmigung jedes Jahr während der Vertragslaufzeit übermittelt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, dass die Spezifika des Auftrags die Erstellung eines Verkehrsorganisationsprojekts erfordern, dessen Umfang größer ist als die typischen in der oben genannten Anlage zu OPZ dargestellten Schemata. In dem in der oben genannten Anlage nicht vorgesehenen Umfang muss der Auftragnehmer das Verkehrsorganisationsprojekt auf eigene Kosten erstellen, abzustimmen und genehmigen sowie es während der gesamten Vertragsdurchführungszeit entsprechend den Bedürfnissen aktualisieren. Die Möglichkeit, die Verkehrsorganisation auf der Grundlage eines Verkehrsorganisationsprojekts und dessen Frist mit dem zuständigen Vertreter des Straßenamts zu ändern, muss jedes Mal abgestimmt werden, mit dem ein Protokoll über die Einführung der Änderung erstellt werden muss.

6. Der Auftraggeber gestattet keine Teilangebote. Der Auftraggeber hat den Auftrag nicht in Teile aufgeteilt, da der Auftragsgegenstand den umfassenden Service der Konservierung und Wartung der auf den Woiwodschaftsstraßen der Woiwodschaft Masowien gelegenen Lichtsignalanlagen umfasst. Der Service erfordert eine einheitliche Organisationsweise, Koordination und Verwaltung. Alle vom Auftrag erfassten Geräte bilden Elemente eines einzigen Verkehrssicherheitssystems, und ihre ordnungsgemäße Funktion hat direkten Einfluss auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsfluss.

7. Der Auftraggeber plant, Aufträge im Sinne von Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 des Gesetzes PZP im Gesamtnettobetrag von 1 707 660,38 zł zu vergeben. Im Rahmen eines ähnlichen Auftrags ist die Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wartung oder Konservierung von Lichtsignalanlagen auf den Straßen der Woiwodschaft Masowien vorgesehen.

8. Der Auftragnehmer muss Versicherungen (OC) für während der Vertragsdurchführung verursachte Schäden sowie für Dritte für die gesamte Vertragslaufzeit und für einen Garantiebetrag von nicht weniger als 500 000,00 zł brutto besitzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine Kopie der aktuellen und bezahlten Police innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu übermitteln. Unter der Voraussetzung der Aufrechterhaltung der Versicherungsdeckung gestattet der Auftraggeber die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit mehrere Policen vorzulegen, die den gesamten Versicherungszeitraum abdecken. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber eine Kopie der nächsten aktuellen und bezahlten Police innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorherigen Police zu übermitteln. Wenn der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer Vertragsstrafen für die Verzögerung in der im Vertrag festgelegten Höhe auferlegen. Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine Kopie der aktuellen und bezahlten Police OC innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vorlegt, steht dem Auftraggeber das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Grund dafür auf Seiten des Auftragnehmers liegt.

9. Auftragsdurchführungszeitraum: 3 Jahre ab dem 01.01.2027.

8. Der Auftragnehmer, dessen Angebot als das vorteilhafteste ausgewählt wurde, wird eine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung in Höhe von 5 % des im Angebot angegebenen Gesamtpreises erbringen. Die Anforderungen an die Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung sind in Abschnitt XX Teil I SWZ beschrieben.

9. Der Auftraggeber plant die Anwendung des sogenannten umgekehrten Verfahrens gemäß Art. 139 Abs. 1 des Gesetzes PZP, d.h. der Auftraggeber führt zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durch und führt anschließend eine fachliche Qualifikation des Auftragnehmers durch, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren.

10. Gemäß Art. 257 PZP plant der Auftraggeber die Möglichkeit, das gegenständliche Verfahren für ungültig zu erklären, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hat, ihm nicht gewährt wurden.

11. Im Falle der Angabe von Warenzeichen, Patenten oder Herkunftsangaben, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das das vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferte Produkt oder die Dienstleistung charakterisiert, gestattet der Auftraggeber gleichwertige Lösungen. Im Falle der Bezugnahme in der Auftragsbeschreibung auf Normen, europäische technische Bewertungen, Zulassungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme gestattet der Auftraggeber gleichwertige Lösungen.

CPV-Codes

Wartung von Straßenlichtsignalen

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