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Polen – Passagierinformationssystem – Dostawa i montaż oraz utrzymanie Systemu Zliczania Pasażerów dla Operatorów ZTM

"GÓRNOŚLĄSKO - ZAGŁĘBIOWSKA METROPOLIA"PolenVeröffentlicht am 28. Okt. 2026
Noch 6 Tage

Beschreibung

2. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Montage und Wartung des Fahrgastzählsystems für 284 Fahrzeuge der ZTM-Betreiber. Der Auftrag wurde in zwei Aufgaben unterteilt. Aufgabe 1 – Lieferung und Montage sowie Wartung des Fahrgastzählsystems für 181 Busse der ZTM-Betreiber. Die Aufgabe umfasst die Ausstattung von 23 Bussen des Typs BN und 23 Bussen des Typs CN von PKM Gliwice Sp. z o.o., 90 Bussen des Typs BN und 45 Bussen des Typs CN von PKM Katowice Sp. z o.o., die nicht früher als 2014 hergestellt wurden und auf Auftrag der ZTM Katowice verkehren, mit 611 Sensoren sowie 181 zentralen Einheiten, Switches, GSM-Kommunikationsmodulen/ mindestens 4G im LTE-Standard oder neuer, GPS-Ortungssystemen und einer entsprechenden Anzahl von Akkumulatoren. Die Aufgabe wurde in drei Teile unterteilt. Teil eins umfasst die Implementierung: a) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hardware in den Bussen einschließlich der erforderlichen Peripheriegeräte und Verkabelung sowie der Software für diese Hardware, b) Erhalt eines Zertifikats vom Ausführer SZP GZM (wie in der Vereinbarung über die Integration mit den Anlagen festgelegt) für die an die Busse gelieferte Lösung (falls der Ausführer für die gelieferte Lösung kein solches Zertifikat besitzt), c) Integration der gelieferten Hardware mit der zentralen Software des Fahrgastzählsystems GZM (SZP GZM) im Hinblick auf die übertragenen Daten gemäß den Anforderungen der OPZ, d) Erstellung und Lieferung der Nachunternehmerdokumentation, e) Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs während der Implementierungsphase gemäß den in Teil zwei festgelegten Bedingungen. Teil zwei umfasst die Wartung „SZP Fahrzeug“: a) Garantie und Service des Systems, b) im Falle einer indirekten Verbindung vom Typ Server-Server Wartung und Service des vom Ausführer gelieferten Zwischen-Servers und der APN-Verbindung sowie des VPN-Tunnels, einschließlich der Möglichkeit, dass der Auftraggeber und die von ihm benannte Person von Seiten der ZTM und der Betreiber Störungen für die oben genannten Elemente 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche/365 Tage im Jahr melden können, c) im Falle einer indirekten Verbindung vom Typ Server-Server Durchführung der in der Verfahren zum Ausstieg aus dem Dienst beschriebenen Maßnahmen, um dem Auftraggeber die weitere Nutzung der Lösung nach Beendigung des Vertrags mit dem Ausführer zu ermöglichen, insbesondere die Übertragung der vom Ausführer besessenen Vereinbarung über das dedizierte APN-Netz an den Auftraggeber sowie die Inbetriebnahme der Zwischen-Serverlösung an dem vom Auftraggeber angegebenen Standort zusammen mit der Übertragung der Lizenzen, die die Nutzung der vom Ausführer installierten Software ermöglichen. Der Ausführer garantiert die Funktionsfähigkeit der Lösung während der Garantiezeit; d) Vertragsabschluss, Übertragung aller Daten im Zusammenhang mit dem Zwischen-Server an die Cloud-Ressourcen der GZM, so dass die Funktionalität der verwendeten Lösung erhalten bleibt. Teil drei umfasst das Optionsrecht: Auftrag im Optionsrecht, das die Möglichkeit der Verlängerung der Wartungszeit in vollem oder eingeschränktem Umfang für einen Zeitraum von nicht mehr als 5 Jahren umfasst. Teil drei wird gemäß den vertraglichen Bestimmungen wie in Teil zwei durchgeführt. Die Details zum Optionsrecht sind in den Entwurf der vertraglichen Bestimmungen beschrieben, die Anhang Nr. 9.1 zur SWZ darstellen. Aufgabe 2 – Lieferung und Montage sowie Wartung des Fahrgastzählsystems für 103 Straßenbahnen der Spółka Tramwaje Śląskie S.A. Die Aufgabe umfasst die Ausstattung von 103 Straßenbahnen der Spółka Tramwaje Śląskie S.A. (13 MF 10 AC-Wagen; 3 MF 11 AC BD-Wagen; 49 116Ndm, 2017N und 38 2012N und 2012N-10-Wagen), die nicht früher als 2000 hergestellt wurden und auf Auftrag der ZTM Katowice verkehren, mit 519 Sensoren sowie 103 zentralen Einheiten, Switches, GSM-Kommunikationsmodulen/ mindestens 4G im LTE-Standard oder neuer, GPS-Ortungssystemen und einer entsprechenden Anzahl von Akkumulatoren – unter Vorbehalt von Abschnitt V, Absatz 4 OPZ. Die Aufgabe wurde in drei Teile unterteilt. Teil eins umfasst die Implementierung „SZP Fahrzeug“: a) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hardware in den Straßenbahnen einschließlich der erforderlichen Peripheriegeräte und Verkabelung sowie der Software für diese Hardware; b) Erhalt eines Zertifikats vom Ausführer SZP GZM (Vereinbarung über die Integration mit den Anlagen) für die an die Straßenbahnen gelieferte Lösung (falls der Ausführer für die gelieferte Lösung kein solches Zertifikat besitzt); c) Integration der gelieferten Hardware mit der zentralen Software des Fahrgastzählsystems GZM (SZP GZM) im Hinblick auf die übertragenen Daten gemäß den Anforderungen der OPZ; d) Erstellung und Lieferung der Nachunternehmerdokumentation; e) Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs während der Implementierungsphase gemäß den in Teil zwei festgelegten Bedingungen. Teil zwei umfasst die Wartung „SZP Fahrzeug“: a) Garantie und Service des Systems; b) im Falle einer indirekten Verbindung vom Typ Server-Server Wartung und Service des vom Ausführer gelieferten Zwischen-Servers und der APN-Verbindung sowie des VPN-Tunnels, einschließlich der Möglichkeit, dass der Auftraggeber und die von ihm benannte Person von Seiten der ZTM und der Betreiber Störungen für die oben genannten Elemente 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche/365 Tage im Jahr melden können; c) Vertragsabschluss, Übertragung aller Daten im Zusammenhang mit dem Zwischen-Server an die Cloud-Ressourcen der GZM, so dass die Funktionalität der verwendeten Lösung erhalten bleibt. Teil drei umfasst das Optionsrecht: Auftrag im Optionsrecht, das die Möglichkeit der Verlängerung der Wartungszeit in vollem oder eingeschränktem Umfang für einen Zeitraum von nicht mehr als 5 Jahren umfasst. Teil drei wird gemäß den vertraglichen Bestimmungen wie in Teil zwei durchgeführt. Die Details zum Optionsrecht sind in den Entwurf der vertraglichen Bestimmungen beschrieben, die Anhang Nr. 9.2 zur SWZ darstellen. 2

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