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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych od właścicieli nieruchomości zamieszkałych położonych na terenie gminy Płońsk

Gmina PłońskPolenVeröffentlicht am 28. Okt. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Dienstleistung mit der Bezeichnung: Entgegennahme und Verwertung von kommunalen Abfällen von den Eigentümern der bewohnten Immobilien, die sich im Gebiet der Gemeinde Płońsk befinden. Der Auftrag wird nicht früher als im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 durchgeführt. 2. Die detaillierte Beschreibung der Durchführung des Dienstleistung stellt der Anhang Nr 11 zu dieser SWZ dar. 3. Der Auftraggeber hat gemäß Art. 441 Abs. 1 UstPzp in dem Auftrag die Anwendung der Option vorgesehen. 1) Für den Auftrag wird die maximale Menge an Abfällen festgelegt, die der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages übermitteln möchte, auf 3 671 Mg, wobei die minimale Masse an Abfällen während der Durchführung des Auftrags 2 937 Mg beträgt und die zusätzliche Masse an Abfällen, die im Rahmen der Option vorgesehen ist, 734 Mg beträgt. 2) Im Rahmen des Vertragsgegenstands ist der Auftraggeber berechtigt, das Recht auf die Option gemäß den nachstehenden Grundsätzen und Verfahren in Anspruch zu nehmen. 3) Die im Rahmen der Option durchgeführten Aufträge sind ein einseitiges Recht des Auftraggebers, daher stellt die Nichtinanspruchnahme des Rechts auf die Option durch den Auftraggeber keine Grundlage für den Auftragnehmer dar, um gegenüber dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. 4) Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, den Auftrag, der durch das Recht auf die Option abgedeckt ist, nach vorherigem Erhalt der Benachrichtigung des Auftraggebers, dass er die Absicht hat, das Recht auf die Option in Anspruch zu nehmen, auszuführen. 5) Die Grundsätze für die Durchführung des Auftrags, der durch das Recht auf die Option abgedeckt ist, werden die gleichen sein wie die, die bei der Durchführung des Hauptauftrags gelten. 6) Der Auftraggeber wird die Option in Anspruch nehmen, wenn: a) während der Laufzeit des Hauptvertrags (12 Monate) der Grenzwert der minimalen Masse an Abfällen, der oben angegeben ist, erreicht wird oder b) der Ablauf der Laufzeit des Hauptvertrags (12 Monate) endet – der Auftraggeber wird das Recht auf die Option für einen Zeitraum von nicht mehr als 9 aufeinanderfolgenden Monaten in Anspruch nehmen. 7) Die Inanspruchnahme der Option wird keinen Einfluss auf den Inhalt des geschlossenen Vertrages haben.

CPV-Codes

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

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