Polen – RAID (Redundant Array of Independent Disks, redundanter Verbund unabhängiger Festplatten) – Zakup, dostawa, montaż oraz uruchomienie środowiska sprzętowego wraz z systemami operacyjnymi składającego się z klastra wirtualizacyjnego, macierzy dyskowej oraz przełączników SAN
Beschreibung
4.1. /Numerierung gemäß SWZ/ Gegenstand des Auftrags ist der Kauf, die Lieferung, die Montage sowie die Inbetriebnahme einer Hardware-Umgebung mit Betriebssystemen, bestehend aus einem Virtualisierungscluster, einem Speicherarray und SAN-Switches für das Projekt mit der Bezeichnung: „Stadtmanagement auf der Grundlage von raumbezogenen Datenbanken einschließlich der Entwicklung von E-Diensten“ gemeinsam finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Regionalprogramms Europäische Fonds für Łódź 2021 – 2027, bestehend aus: • Lieferung von 6 identischen Servern, die in einem Hochverfügbarkeitscluster arbeiten, • Lieferung von 2 identischen redundanten SAN-Switches, • Lieferung von 1 Speicherarray, • Montage der vom Auftragnehmer gelieferten Geräte in den vom Auftraggeber angegebenen Rack-Schränken. Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der gelieferten Umgebung sowie Migration aus der bestehenden Umgebung. Korrektes Inbetriebsetzen der Geräte. Erstellung der Nachunternehmerdokumentation. Durchführung einer Schulung zur praktischen Bedienung der gekauften Lösung. 4.2. Die angebotenen Geräte müssen fabrikneu, für den Verkauf auf dem europäischen Markt bestimmt (gemäß dem Gesetz vom 30.08.2002 über das Konformitätsbewertungssystem (Dz. U. z 2023 r. poz. 215) und den auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen) und nicht früher als 6 Monate vor dem Lieferdatum hergestellt sowie durch die vom Auftraggeber geforderte Garantie abgedeckt sein, und der Garantieservice muss durch den Hersteller der Geräte und Software autorisiert und durch den Hersteller oder autorisierte Partner in Servicezentren im Gebiet der Europäischen Union erbracht werden. 4.3. Die Hardware muss aus einem vom Hersteller autorisierten Vertriebskanal in der EU stammen und darf nicht mit zuvor erworbenen Rechten Dritter belastet sein und muss für den Verkauf und Service auf dem polnischen Markt bestimmt sein. 4.4. Das Angebot muss eine vollständige Aufstellung der Katalognummern der Produkte und aller ihrer zusätzlichen Komponenten enthalten, die deren eindeutige Identifikation beim Hersteller der Hardware ermöglichen. 4.5. Die Lieferung der Geräte umfasst die umfassende Erfüllung des Auftrags, insbesondere: • Transport, Einbringen und Platzierung der Geräte, • Montage in den vom Auftraggeber angegebenen Rack-Schränken, • Installation, Inbetriebnahme und vollständige Konfiguration gemäß den Anforderungen des Auftraggebers, • Migration von Daten und Diensten aus der bestehenden Umgebung, • Auswahl, Lieferung und Installation der vollständigen Verkabelung, die für die ordnungsgemäße Funktion der Infrastruktur erforderlich ist. 4.6. Alle oben genannten Maßnahmen sind integraler Bestandteil der Lieferung der Geräte und müssen im Angebotspreis berücksichtigt werden. 4.7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Rechtmäßigkeit der Lieferung direkt beim polnischen Vertreter des Herstellers zu überprüfen, insbesondere die Gültigkeit und den Umfang der Lizenz- und Garantieberechtigungen. 4.8. Vor der Lieferung müssen die Hardware und Software vom Hersteller direkt beim Auftraggeber als einzigen Benutzer nach Verlassen der Fabrik registriert werden. Wenn der Hersteller keine Registrierung der Hardware durchführt, ist eine Erklärung des Herstellers erforderlich, dass die Hardware fabrikneu ist. 4.9. Die detaillierte Beschreibung und der Umfang des Auftragsgegenstandes (im Folgenden: „OPZ“) sind in Anhang Nr. 1 zur SWZ beschrieben. 4.10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den Bedingungen und Bedingungen des Vertragsmusters zu erfüllen, das Anhang Nr. 4 zur SWZ darstellt. 4.11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit der Dienstleistung eine Haftpflichtversicherung zu besitzen und dem Auftraggeber am Tag des Vertragsabschlusses einen Nachweis über deren Abschluss, die Bedingungen der Haftung des Versicherers sowie einen Nachweis der Zahlung der Prämie vorzulegen. 4.12. Der Auftrag wird gemäß dem „Sach- und Finanzplan“ ausgeführt, der endgültig von den Vertragsparteien innerhalb von 10 Werktagen ab dem Tag nach dem Datum der Unterzeichnung des Vertrags vereinbart wird. 4.13. Die Ausführung des Auftrags muss mit der gebotenen Sorgfalt und gemäß allen Anforderungen der SWZ mit Anhängen und eventuellen Informationen für Auftragnehmer erfolgen. Der Auftragnehmer führt den Auftragsgegenstand während der Ausführung des Auftrags gemäß den Anforderungen des Auftraggebers aus. 4.14. Angebote müssen eindeutig und umfassend sein, d.h. den gesamten Auftragsgegenstand umfassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Angebot einzureichen, dessen Inhalt dem Auftraggeber die Überprüfung des Angebots hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit dem Inhalt der SWZ ermöglicht. Der Inhalt des Angebots des Auftragnehmers muss dem Inhalt der Auftragsbedingungen – den Beschreibungen des Auftragsgegenstandes entsprechen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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