Polen – Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen – Utrzymanie czystości na terenach zieleni miejskiej w Kędzierzynie-Koźlu w okresie 24 miesięcy - z podziałem na IV części
Beschreibung
1. Gegenstand der Bestellung ist die laufende, ganzjährige Pflege der Sauberkeit und Grünanlagen auf städtischen Flächen vom 1. November 2026 bis 31. Oktober 2028. Die Sommermonate umfassen die Monate April bis Oktober, die Wintermonate die Monate November bis März. 2. Die Bestellung wurde in vier geografisch getrennte Teile unterteilt: Teil I der Bestellung – Pflege der Sauberkeit auf Grünflächen im Stadtteil Koźle Teil II der Bestellung – Pflege der Sauberkeit auf Grünflächen in den Stadtteilen Śródmieście, Pogorzelec und Kłodnica Teil III der Bestellung – Pflege der Sauberkeit auf Grünflächen in den Stadtteilen Azoty, Wschód, Cisowa und Sławięcice Teil IV der Bestellung – Pflege der Sauberkeit auf Grünflächen im Stadtteil Blachownia 3. Einsatzbereitschaft Der Auftragnehmer stellt eine Einsatzbereitschaft an Werktagen von 15:00–21:00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen von 8:00–21:00 Uhr sicher. Die Zeit bis zum Beginn der Bearbeitung eines Einsatzaufrufs beträgt – gemäß Angebot – bis zu 60, 90, 120 oder 150 Minuten nach erfolgreichem Erhalt des Einsatzaufrufs. Der Beginn bedeutet das physische Eintreffen der vom Auftragnehmer entsandten Personen am angegebenen Ort und den tatsächlichen Beginn der Maßnahmen zur Beseitigung der Unregelmäßigkeit. 4. Optionsrecht sowie Änderung des Umfangs der Pflege der Flächen 1) Der Besteller sieht im Rahmen des Optionsrechts eine Erweiterung des Umfangs der Bestellung vor, die Folgendes umfasst: a) Einbeziehung zusätzlicher Flächen in die sommerliche Pflege, die eine laufende Pflege der Sauberkeit, ein einmaliges Mähen, Pflege der Rasenflächen, Beseitigung von Abfällen und Verschmutzungen, Rechen und Entfernen von Laub, Beseitigung von Unkraut, Wildwuchs und Überwucherung, Pflege der Sauberkeit von Alleen, Gehwegen, Plätzen, Zufahrten und befestigten Flächen, Leeren und Reinigen von Körben sowie Pflege der auf diesen Flächen befindlichen typischen Elemente der kleinen Architektur erfordert, b) Einbeziehung zusätzlicher Flächen in die winterliche Pflege, die eine laufende Pflege der Sauberkeit, Beseitigung von Abfällen, Verschmutzungen, Laub und Ästen, Leeren und Reinigen von Körben, Pflege der Sauberkeit von Alleen, Gehwegen, Plätzen, Zufahrten und befestigten Flächen, Schneeräumen, Entfernen von Schnee, Matsch und Eis, Bekämpfung von Glätte, Entfernen von Materialien, die durch die winterliche Pflege verursacht werden, sowie Reinigung der auf diesen Flächen befindlichen typischen Elemente der kleinen Architektur erfordert, sofern es die Wetterbedingungen zulassen, c) Auftrag zur zusätzlichen Mahd ausgewählter Flächen innerhalb der im Hauptauftrag erfassten Flächen oder der im Rahmen des Optionsrechts in die Pflege einbezogenen Flächen. 2) In die Pflege können zusätzliche Flächen einbezogen werden, die in Bezug auf Art, Art der Nutzung und Umfang der Pflege den im Hauptauftrag erfassten Flächen entsprechen. 3) Das Optionsrecht umfasst nicht die Einbeziehung von Flächen, die eine andere Art oder einen anderen Standard der Pflege erfordern als in den Bestellungsunterlagen festgelegt, insbesondere neue Spielplätze, nationale Gedenkstätten, Sportanlagen, Solarien, Bühnen, Brunnen, Steilwände, die spezielles Gerät erfordern, ausgedehnte befestigte Flächen oder Flächen, die mit einer großen Anzahl von Elementen der kleinen Architektur ausgestattet sind, die eine separate Pflege erfordern. 4) Die Inanspruchnahme des Optionsrechts erfolgt durch Übermittlung einer Erklärung des Bestellers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form. 5) Die im Optionsrecht enthaltenen Dienstleistungen werden gemäß den im Anhang A/B/C/D zum Angebotsformular festgelegten Preisen und gemäß den in § 7 und § 10 PPU festgelegten Bedingungen abgerechnet. 6) Die detaillierten Bestimmungen zum Optionsrecht wurden in § 2, 7, 10 PPU festgelegt. 7) Der Besteller sieht die Möglichkeit vor, Flächen oder Teile von Flächen, die im Hauptauftrag oder zuvor im Rahmen des Optionsrechts zur Erweiterung des Umfangs der Bestellung in die Pflege einbezogen wurden, aus der Pflege auszunehmen. 8) Die Gesamtfläche der gleichzeitig aus der Pflege genommenen Flächen darf 200 Ar nicht überschreiten, vorbehaltlich Punkt 9. 9) Die in Punkt 8 genannte Begrenzung gilt nicht für den vorübergehenden Ausschluss einer Zone oder eines Teils davon aus der Pflege, wenn der Ausschluss durch die Durchführung von Investitionen, Reparaturen, Bauarbeiten, Umbauten, Revitalisierungen, Änderungen in der Organisation der Nutzung des Geländes oder anderen Arbeiten verursacht wird, die die Durchführung der Dienstleistungen in dieser Zone oder einem Teil davon unmöglich machen oder sinnlos machen. 10) Im in Punkt 9 genannten Fall kann der Ausschluss die gesamte Fläche des in der Liste der für den jeweiligen Teil der Bestellung zuständigen Flächen angegebenen Gebiets umfassen. 11) Unabhängig von den Bestimmungen in den Punkten 8-10 beträgt die garantierte Höhe der erbrachten Dienstleistung mindestens 80 % der in § 7 Abs. 1 PPU angegebenen Vergütung. 5. Verpflichtung zur Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages. Aufgrund von 95 Abs. 1 des Gesetzes Pzp verlangt der Besteller, dass der Auftragnehmer oder Subunternehmer Personen, die die folgenden mit der Durchführung der Bestellung verbundenen Tätigkeiten ausführen, auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt: - Ordnungsarbeiten zur Pflege der Sauberkeit und Pflegearbeiten zur Pflege der städtischen Grünanlagen. Die Art der Überprüfung der Beschäftigung, die Befugnisse des Bestellers im Bereich der Kontrolle sowie die Sanktionen für die Nichteinhaltung der Anforderungen sind in den geplanten Bestimmungen des Vertrages festgelegt. 6. Die detaillierte Beschreibung des Gegenstands der Bestellung wird u. a. in Punkt 3 SWZ, die für den jeweiligen Teil der Bestellung geltenden Regeln zur Pflege der Sauberkeit städtischer Grünflächen, die geplanten Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Anhangs in elektronischer Form auf der Internetseite des durchgeführten Verfahrens, die einen integralen Bestandteil der SWZ darstellen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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