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Polen – Büromöbel – Wykonanie zgodnie z projektem, dostawa, wniesienie mebli gotowych i montaż mebli na wymiar w pomieszczeniach biurowych (261A i 261B) zlokalizowanych w budynku Gmachu Głównego Politechniki Gdańskiej przy ul. Narutowicza 11/12 w Gdańsku

Politechnika GdańskaPolenVeröffentlicht am 07. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung, Lieferung, Anlieferung und Montage von maßgefertigten Möbeln in den Büroräumen (261A und 261B), die sich im Hauptgebäude, Narutowicza 11/12, Gdańsk, befinden. 2. Der Auftragsgegenstand muss fabrikneu, ohne vorherige Nutzung, nicht ausgestellt, technisch einwandfrei, frei von rechtlichen und physischen Mängeln und nicht Gegenstand von Rechten Dritter sein. Maßgefertigte Möbel müssen zur Montage und sofortigen Nutzung gemäß der Tischlerkunst gefertigt werden. 3. Der Auftragsgegenstand muss den Qualitätsanforderungen entsprechen, die für in den Verkehr gebrachte und für die Erfüllung des Vertragsgegenstands verwendete Erzeugnisse gelten. Er muss alle Normen und Anforderungen erfüllen, die durch polnisches und EU-Recht an solche Waren gestellt werden. 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu dem gelieferten Auftragsgegenstand die erforderlichen Anweisungen und Materialien zur Benutzung in polnischer Sprache sowie Dokumente wie z.B. Bescheinigungen, Sicherheitszeichen, Konformitätserklärungen (falls für den jeweiligen Artikel gesetzlich vorgeschrieben) beizufügen. Die Möbel dürfen keine gesundheitsschädlichen Elemente enthalten. 5. Das Projekt zur Ausstattung der Räume 261A und 261B für das vorliegende Verfahren wurde von Noble Studio Sp. z o.o., Al. Gen. Józefa Hallera 15A, 80-401 Gdańsk, erstellt. 6. CPV-Klassifikationscodes: 39130000-2. 7. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Anhang Nr. 5 des SWZ sowie in der Dokumentation PG 261A und PG 261B enthalten, die die Anhänge 8 und 9 des SWZ darstellen. Die Mengen der einzelnen Möbel sind in der Preis- und Mengenaufstellung angegeben, die Anhang Nr. 3 des SWZ darstellt. 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in der Vertragsvorlage beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen auszuführen, die Anhang Nr. 6 des SWZ darstellen. Die Bedingungen und der Umfang der Vertragsänderung wurden durch den Auftraggeber in der Vertragsvorlage festgelegt. 9. Der Auftraggeber verlangt keine persönliche Ausführung der Kernaufgaben durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer übertragen. In einem solchen Fall verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot den Teil des Auftrags angibt, dessen Ausführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind. 10. Der Auftraggeber sieht im Verfahren keine Anwendung des Optionsrechts vor. 11. Falls im SWZ Hinweise auf Marken, Patente oder Herkunft oder Bezugnahme auf Normen, Genehmigungen, technische Spezifikationen erscheinen, ist gemäß Artikel 99 Absatz 9 und Artikel 101 Absatz 4 des Pzp-Gesetzes davon auszugehen, dass dies durch die Spezifikation des Auftragsgegenstands gerechtfertigt ist und der Auftraggeber den Auftragsgegenstand nicht mit hinreichend präzisen Angaben beschreiben kann. In solchen Fällen erlaubt der Auftraggeber die Einreichung gleichwertiger Lösungen in den Angeboten, wobei die Mindestanforderungen, die die gleichwertigen Lösungen erfüllen müssen, nicht schlechter sein dürfen als die in der Dokumentation angegebenen Parameter.

CPV-Codes

Büromöbel

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