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Tschechien – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – „Rekonstrukce objektu Majakovského čp. 2217/9, Karviná – Mizerov – ZUŠ Karviná“ – projektová dokumentace

Statutární město KarvináTschechienVeröffentlicht am 30. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Allgemeine Beschreibung des Gegenstands der öffentlichen Auftragsvergabe ist die Erstellung der Projektunterlagen gemäß den Standards der Dienstleistungen ČKAIT für die Umsetzung des Vorhabens „Rekonstruktion des Objekts Majakovského čp. 2217/9, Karviná – Mizerov – ZUŠ Karviná“ erforderlich für die Durchführung des Baus, Sicherstellung der Ingenieurstätigkeit (Erledigung aller erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen für die Durchführung des Baus), Erstellung der Dokumentation für den Abriss des Gebäudes, für die Durchführung des Baus und Ausübung der Projektüberwachung. Gegenstand der Erfüllung der öffentlichen Auftragsvergabe ist insbesondere: 1) Durchführung der vollständigen Projekt- und Ingenieurstätigkeit und Sicherstellung aller erforderlichen Entscheidungen einschließlich der Rechtskraft, Sicherstellung anderer Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung oder anderer Handlungen, die die Umsetzung des Vorhabens im Einklang mit den allgemeinen verbindlichen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Gesetz Nr. 283/2021 Sb., Baugesetz einschließlich der Vertretung in den jeweiligen Verfahren ermöglichen. Gegenstand des mit dem ausgewählten Lieferanten geschlossenen Vertrags ist insbesondere die Sicherstellung der vollständigen Ingenieurstätigkeit in Zusammenhang mit der Genehmigung des Vorhabens und dem Abriss der Gebäude: • Erstellung aller erforderlichen Dokumentationen für die Genehmigung des Vorhabens, • - Ingenieurstätigkeit und Abwicklung PD mit den betroffenen Behörden und Betreibern der Ingenieurnetze, Sicherstellung der Zustimmung der Eigentümer, Einreichung des Antrags und Führung des Verfahrens, Sicherstellung der Erteilung der rechtskräftigen Genehmigungen des Vorhabens, • Erstellung aller erforderlichen Dokumentationen für den Abriss des Gebäudes zweier Pavillons (DOS), • - Ingenieurstätigkeit für den Abriss zweier nicht konformer Objekte – Pavillons und Abwicklung PD mit den betroffenen Behörden und Betreibern der Ingenieurnetze, Sicherstellung der Zustimmung der Eigentümer gemäß § 187 Abs. 3 Baugesetz, Einreichung des Antrags und Führung des Verfahrens, Sicherstellung der rechtskräftigen Genehmigung zum Abriss der Gebäude 2) Erstellung aller erforderlichen Dokumentationen für die Durchführung des Baus (für die Durchführung des Vorhabens) - (im Folgenden auch „DPS“), 3) Ausübung der Projektüberwachung (im Folgenden auch „Ausübung DP“). Die Projektunterlagen werden in Form und Umfang erstellt, die in der Verordnung Nr. 131/2024 Sb., Verordnung über die Bauunterlagen, in der gültigen und verbindlichen Fassung festgelegt sind. Die Projektunterlagen werden in Übereinstimmung mit den Bedingungen erstellt, die vom Geber der Zuwendungsmittel festgelegt wurden, die auf https://www.msk.cz/cs/temata/dotace/dotacni-program-vouchery-pro-verejny-sektor-_-priprava-projektu-v-moravskoslezskem-kraj-19469/ veröffentlicht wurden. Mindestinhalt der Projektunterlagen: Inhalt der Dokumentation für die Genehmigung des Baus Inhalt der Dokumentation für die Durchführung des Baus ist in Anlage Nr. 1 zur Verordnung Nr. 131/2024 Sb., Verordnung über die Bauunterlagen festgelegt. Inhalt der Dokumentation für die Durchführung des Baus Inhalt der Dokumentation für die Durchführung des Baus ist in Anlage Nr. 8 zur Verordnung Nr. 131/2024 Sb., Verordnung über die Bauunterlagen festgelegt. ACHTUNG WICHTIG! Der Ausführer der Bauarbeiten wird auf der Grundlage eines Vergabeverfahrens ausgewählt, das gemäß ZZVZ durchgeführt wird. Mit Blick auf diese Tatsache müssen die Projektunterlagen in Übereinstimmung mit der Bestimmung ZZVZ § 89 Abs. 5 und 6 erstellt werden. „(5) Sofern dies nicht durch den Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe gerechtfertigt ist, darf der Auftraggeber keinen bestimmten Lieferanten oder keine bestimmten Produkte begünstigen oder benachteiligen, indem er technische Anforderungen durch direkten oder indirekten Verweis auf a) bestimmte Lieferanten oder Produkte oder b) Patente auf Erfindungen, Gebrauchsmuster, industrielle Muster, Marken oder Herkunftsbezeichnungen festlegt. (6) Der Auftraggeber kann einen Verweis gemäß Absatz 5 Buchstabe a) oder b) verwenden, wenn die Festlegung der technischen Anforderungen gemäß Absatz 1 nicht ausreichend genau oder verständlich sein kann. Bei jedem solchen Verweis gibt der Auftraggeber die Möglichkeit an, eine gleichwertige Lösung anzubieten.“ Mehr Details in der Ausschreibungsdokumentation.

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