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Polen – Haustierzuchten – Utrzymanie i zapewnienie opieki weterynaryjnej bezdomnym zwierzętom odłowionym z terenu Miasta Zduńska Wola w latach 2027 r. i 2028 r.

Miasto Zduńska WolaPolenVeröffentlicht am 31. Aug. 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Unterhaltung und veterinärmedizinische Betreuung von streunenden Tieren, die im Gebiet der Stadt Zduńska Wola im Jahr 2027 und 2028 eingefangen wurden:

1) Bereitstellung von Unterkünften zur Unterbringung streunender Tiere unter geeigneten Bedingungen:

a) mit Schutz vor negativen Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee, Sonne, Wind;

b) mit geeigneter Beleuchtung;

c) Trennung aggressiver Tiere von nicht aggressiven Tieren;

d) in einem Raum dürfen maximal zwei Tiere unterschiedlichen Geschlechts untergebracht werden, falls es sich um große Tiere handelt, und bis zu vier, falls es sich um kleine Tiere handelt;

e) im Raum sollten gemauerte Boxen und ein Auslauf für die Tiere vorhanden sein;

2) Sicherstellung, dass Tiere aus dem Gebiet der Stadt Zduńska Wola in Boxen mit Tieren ähnlichen Verhaltens untergebracht werden, um Beißen zu vermeiden;

3) Sicherstellung der Ernährung streunender Tiere durch tägliche Bereitstellung von Trinkwasser und Futter, das den Ernährungsbedürfnissen des jeweiligen Tieres entspricht, gemäß den geltenden Vorschriften;

4) Sicherstellung der tierärztlichen Betreuung streunender Tiere durch Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung ihres Lebens und ihrer Gesundheit, einschließlich pflegerischer Maßnahmen und medizinischer Eingriffe, einschließlich Kastration, Sterilisation und Einschläferung blinder Würfe, durchgeführt durch den Tierarzt;

5) Führung eines Registers streunender Tiere (Aufenthaltsbuch), das Folgendes enthält:

a) Beschreibung des Aussehens (z. B. Rasse, Geschlecht, Größe, Fellfarbe);

b) Datum der Aufnahme;

c) Verlauf des Aufenthalts (z. B. Eingriffe, Impfungen, Adoptionsorte, Todesfälle usw.);

6) Führung einer fotografischen Dokumentation streunender Tiere und deren Übermittlung auf Anfrage eines vom Auftraggeber bevollmächtigten Mitarbeiters;

7) Führung eines Registers mit Boxennummern und Chipnummern der Tiere, um eine schnelle Identifizierung zu gewährleisten;

8) Sicherstellung der tierärztlichen Betreuung in den vom Auftraggeber festgelegten Fällen, einschließlich:

a) Durchführung einer 15-tägigen Quarantäne für ein bestimmtes Tier;

b) Verabreichung von pharmazeutischen Mitteln zur Entfernung innerer und äußerer Parasiten;

c) Verabreichung von pharmazeutischen Mitteln in Form von prophylaktischen Impfungen gemäß den Anweisungen des Tierarztes für ein bestimmtes Tier;

d) Impfung gegen Tollwut – unverzüglich nach Abschluss der Quarantäne;

e) Dauerhafte Kennzeichnung durch Implantation eines elektronischen Mikrochips unter die Haut des Tieres durch den Tierarzt unverzüglich nach der Aufnahme in das Hotel/Schutzzentrum;

f) Kastration eines erwachsenen Tieres, sofern keine tierärztlichen Bedenken bestehen;

9) Suche und Gewinnung von Personen, die sich um streunende Tiere kümmern möchten (es sind die Voraussetzungen der Personen zu bewerten, die sich für eine Adoption interessieren, den adoptierenden Personen Informationen über das jeweilige Tier, die Pflege, seine Bedürfnisse, Gewohnheiten und Verhaltensweisen zu geben);

10) unverzügliche Benachrichtigung des vom Auftraggeber bevollmächtigten Mitarbeiters während der Arbeitszeiten des Büros für technische Infrastruktur über die Erbringung der Dienstleistung, die darin besteht, ein streunendes Tier vom Stadtgebiet zum Hotel/Schutzzentrum zu bringen, und zwar spätestens am nächsten Werktag;

11) Sicherstellung der tierärztlichen Betreuung des Tieres durch Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren für sein Leben und seine Gesundheit und zur Anwendung von Behandlungen, um eine möglichst vollständige Genesung und Wiederherstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit zu erreichen;

12) Einfangen streunender Tiere auf Anfrage einer vom Auftraggeber bevollmächtigten Person unverzüglich, spätestens jedoch zwei Stunden nach telefonischer Benachrichtigung vom Stadtgebiet Zduńska Wola, sowie Sicherstellung ihres Transports gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Verwendung von Geräten und Mitteln, die keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit darstellen und den eingefangenen Tieren keinen Schmerz zufügen;

Unter Einfangen eines Tieres ist das Einfangen eines einzelnen Tieres zu verstehen, mit der Einschränkung, dass eine Hündin oder Katze mit einem blinden Wurf als ein einzelnes Tier gilt. Der Auftraggeber wird die Kosten des Auftragnehmers für die Anfahrt nicht decken, wenn das Tier nicht lokalisiert und eingefangen wird;

13) Zähmen, Pflege des Aussehens des Tieres, einschließlich der Fellpflege, und Vorbereitung der im Gebiet der Stadt Zduńska Wola eingefangenen Tiere auf die Adoption, einschließlich der Durchführung von Adoptionskampagnen über soziale Medien;

14) Übermittlung eines Berichts über die im vergangenen Monat erbrachten Leistungen an den Auftraggeber (Anzahl der im Gebiet der Stadt Zduńska Wola eingefangenen Tiere mit Angabe der meldenden Personen, der Straße und des Datums ihres Einfangens);

15) regelmäßige Veröffentlichung eines Fotos des eingefangenen Tieres auf den von ihnen betriebenen Websites und sozialen Portalen mit Angabe des Datums und des Ortes des Einfangens;

16) Sicherstellung der Verfügbarkeit des Dienstes für Personen, die an der Adoption von Tieren aus dem Schutzzentrum oder der Abholung eines verlorenen Tieres durch den Eigentümer interessiert sind, obligatorisch:

- von Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr,

- samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Im Falle einer Erklärung im Angebot:

- von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr,

- samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr.

CPV-Codes

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