Polen – Datenbanksysteme – Zakup praw do korzystania z usługi Oracle Paas & IaaS Universal Credit na potrzeby utrzymania systemów informatycznych wspierających realizację programów operacyjnych współfinansowanych ze środków UE
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist der Kauf von Rechten zur Nutzung des Oracle PaaS & IaaS Universal Credit-Dienstes für den Betrieb von Informationssystemen, die die Umsetzung von Programmen unterstützen, die mit Mitteln der EU ko-finanziert werden. 2. Die Auftragsbeschreibung (OPZ) ist in Anhang Nr. 1 der SWZ - Auftragsbeschreibung (OPZ) enthalten. Mit dem Auftragnehmer, dessen Angebot als das vorteilhafteste anerkannt wird, wird ein Vertrag zu den in der PPU festgelegten Bedingungen abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Änderungen am abgeschlossenen Vertrag auf der Grundlage von Artikel 455 des Gesetzes, in der in der PPU detailliert beschriebenen Weise und unter den dort festgelegten Bedingungen, vorzunehmen. 3. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit vor, einen Auftrag zu erteilen, wie in Artikel 214 Absatz 1 Punkt 7 und 8 des Gesetzes beschrieben. 4. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit vor, dass der Auftragnehmer eine lokale Sichtprüfung durchführt und die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Dokumente überprüft, wie in Artikel 131 Absatz 2 des Gesetzes beschrieben. 5. Der Auftraggeber informiert, dass die Vergütung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Programms Technische Unterstützung für die Europäischen Fonds 2021-2027 sowie aus dem Staatshaushalt ko-finanziert wird. 6. Der Auftraggeber verlangt keine Sicherheitsleistung. 7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vorzunehmen und anschließend eine unternehmerische Qualifizierung des Auftragnehmers vorzunehmen. 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor der Unterzeichnung des Vertrags eine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung in Höhe von 3% des in der Offerte angegebenen Gesamtbruttopreises für die Auftragsausführung zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung kann, je nach Wahl des Auftragnehmers, in einer oder mehreren der folgenden Formen hinterlegt werden: 1) Bargeld; 2) Bankbürgschaften oder Bürgschaften der Genossenschaftlichen Kreditkasse, wobei die Verpflichtung der Kasse immer eine Geldverpflichtung ist; 3) Bankgarantien; 4) Versicherungsgarantien; 5) Bürgschaften, die von den in Artikel 6b Absatz 5 Punkt 2 des Gesetzes vom 9. November 2000 über die Gründung der Polnischen Agentur für Unternehmensentwicklung genannten Unternehmen gewährt werden. Weitere Informationen zur Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung finden sich in Kapitel 16 der SWZ. 9. Unbeschränkter, vollständiger und direkter Zugang zu den Auftragsdokumenten kann kostenlos unter der Adresse: https://zamowienia.mfipr.gov.pl, Registerkarte „Liste der PZP-Verfahren“, Registerkarte „Aktuelle“, Verfahrensnummer BDG-V.2611.64.2026.AB, erhalten werden. 10. Eine vollständige Beschreibung des Verfahrens, einschließlich der Beschreibung und Form der im Verfahren eingereichten Dokumente, finden Sie in der Auftragsbedingungen-Spezifikation. 11. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, von dem Recht auf Option Gebrauch zu machen, das besteht in: dem Kauf einer Erhöhung der Anzahl der Universal Credits oder der gleichwertigen, die im Rahmen des in § 2 Absatz 1 Punkt 1 PPU genannten Dienstes bereitgestellt werden, für einen Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Inbetriebnahme der Erhöhung oder dem Kauf von produktionsbezogenen Beratungsleistungen für den in § 2 Absatz 1 Punkt 1 PPU genannten Dienst, für einen Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Inbetriebnahme des Dienstes, in einem Höchstmaß von 500 Arbeitsstunden. Die Details zum Optionsrecht sind in der PPU und OPZ beschrieben. 12. Der Auftrag wird in den folgenden Fristen ausgeführt: 1) Kauf von Rechten zur Nutzung des Oracle PaaS & IaaS Universal Credit-Dienstes oder eines gleichwertigen Dienstes für einen Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Inbetriebnahme des Dienstes; 2) Kauf einer Erhöhung (Optionsrecht) der Anzahl der Universal Credits oder der gleichwertigen, die im Rahmen des in Punkt 1 genannten Dienstes bereitgestellt werden, für einen Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Inbetriebnahme der Erhöhung; 3) Kauf von produktionsbezogenen Beratungsleistungen (Optionsrecht) für den in Punkt 1 genannten Dienst, für einen Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Inbetriebnahme des Dienstes; 4) Kauf von Rechten zur Nutzung des Oracle Solution Support Center for Standard SSC, Intelligent Ops, and PaaS/IaaS-Dienstes („PaaS“) und („IaaS“) oder eines gleichwertigen Dienstes für den in Punkt 1 und 2 genannten Dienst, für einen Zeitraum von 365 Tagen ab dem Tag der Inbetriebnahme des Dienstes. Die Inbetriebnahme der in Punkt 1 und 4 genannten Dienste erfolgt ab dem 01.01.2027. Falls jedoch ein Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, der die Einhaltung des in Satz 1 genannten Termins unmöglich macht, wird der Auftragnehmer die Dienste gemäß Punkt 1 und Punkt 4 unverzüglich nach Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 5 Tage nach Vertragsabschluss, in Betrieb nehmen. 13. Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern erfolgt in polnischer Sprache über die Einkaufsplattform unter der Adresse https:/zamowienia.mfipr.gov.pl/. Der Auftraggeber sieht keine andere Form der Kommunikation mit den Auftragnehmern als die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel vor. Die Dokumentation dieses Verfahrens wurde auf der Plattform veröffentlicht. Detaillierte Informationen zur Art und Weise der Kommunikation des Auftraggebers mit den Auftragnehmern sowie zur Art und Weise der Übermittlung von Erklärungen und Dokumenten sind in Abschnitt 2 der SWZ enthalten. 14. Technische und organisatorische Anforderungen an die elektronische Korrespondenz: 1. Der Auftraggeber legt, gemäß § 11 Absatz 2 der Verordnung des Vorsitzenden des Ministerrats vom 30. Dezember 2020 über die Art und Weise der Erstellung und Übermittlung von Informationen sowie die technischen Anforderungen an elektronische Dokumente und elektronische Kommunikationsmittel im Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge oder zur Teilnahme an einem Wettbewerb (Dz. U. 202
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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