Polen – Passagierinformationssystem – Dostawa i montaż oraz utrzymanie Systemu Zliczania Pasażerów dla Operatorów ZTM
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung, Montage und Wartung des Fahrgastzählsystems für 284 Fahrzeuge der ZTM-Betreiber. Der Auftrag wurde in zwei Aufgaben unterteilt. Aufgabe 1 – Lieferung, Montage und Wartung des Fahrgastzählsystems für 181 Busse der ZTM-Betreiber. Die Aufgabe umfasst die Ausstattung von 23 Bussen des Typs BN und 23 Bussen des Typs CN von PKM Gliwice Sp. z o.o., 90 Bussen des Typs BN und 45 Bussen des Typs CN von PKM Katowice Sp. z o.o., die nicht früher als 2014 hergestellt wurden und Fahrten im Auftrag von ZTM Katowice durchführen, mit 611 Sensoren sowie 181 zentralen Einheiten, Switches, GSM/4G-Kommunikationsmodulen im LTE-Standard oder neuer, GPS-Ortungsgeräten und einer entsprechenden Anzahl von Akkumulatoren. Die Aufgabe wurde in drei Teile unterteilt. Teil eins umfasst die Implementierung: a) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hardware in den Bussen einschließlich der erforderlichen Peripheriegeräte und Verkabelung sowie der Software für diese Hardware, b) Erhalt eines Zertifikats vom Ausführer SZP GZM (wie in der Integrationsvereinbarung mit den Anhängen festgelegt) für die an die Busse gelieferte Lösung (falls der Ausführer für die gelieferte Lösung kein solches Zertifikat besitzt), c) Integration der gelieferten Hardware mit der zentralen Software des Fahrgastzählsystems GZM (SZP GZM) im Hinblick auf die zu übermittelnden Daten gemäß den Anforderungen der OPZ, d) Erstellung und Lieferung der Nachunternehmerdokumentation, e) Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs während der Implementierungsphase gemäß den in Teil zwei festgelegten Bedingungen. Teil zwei umfasst die Wartung „SZP Fahrzeug“: a) Garantie und Service des Systems, b) im Falle einer indirekten Verbindung vom Typ Server-Server Wartung und Service des vom Ausführer gelieferten Zwischen-Servers und der APN- sowie VPN-Tunnelverbindung, einschließlich der Möglichkeit, dass der Auftraggeber und die von ihm benannten Personen von Seiten der ZTM und der Betreiber Störungen für die oben genannten Elemente 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche/365 Tage im Jahr melden können, c) im Falle einer indirekten Verbindung vom Typ Server-Server Durchführung der in der Dienstausstiegsprozedur beschriebenen Maßnahmen, um dem Auftraggeber die weitere Nutzung der Lösung nach Beendigung des Vertrags mit dem Ausführer zu ermöglichen, insbesondere die Übertragung der vom Ausführer besessenen Vereinbarung über das dedizierte APN-Netz an den Auftraggeber sowie die Inbetriebnahme der Zwischen-Serverlösung an dem vom Auftraggeber angegebenen Standort zusammen mit der Übertragung der Lizenzen, die die Nutzung der vom Ausführer installierten Software ermöglichen. Der Ausführer garantiert die Funktionsfähigkeit der Lösung während der Garantiezeit; d) Vertragsabschluss, Übermittlung aller Daten in Bezug auf den Zwischen-Server an die Cloud-Ressourcen der GZM, so dass die Funktionalität der verwendeten Lösung erhalten bleibt. Teil drei umfasst das Optionsrecht: Auftrag im Optionsrecht, das die Möglichkeit der Verlängerung des Wartungszeitraums in vollem oder eingeschränktem Umfang um einen Zeitraum von nicht mehr als 5 Jahren umfasst. Teil drei wird gemäß den vertraglichen Bestimmungen wie in Teil zwei durchgeführt. Details zum Optionsrecht sind in den Entwurf der vertraglichen Bestimmungen beschrieben, die Anhang Nr. 9.1 zur SWZ darstellen. Aufgabe 2 – Lieferung, Montage und Wartung des Fahrgastzählsystems für 103 Straßenbahnen der Spółka Tramwaje Śląskie S.A. Die Aufgabe umfasst die Ausstattung von 103 Straßenbahnen der Spółka Tramwaje Śląskie S.A. (13 MF 10 AC-Wagen; 3 MF 11 AC BD-Wagen; 49 116Ndm-, 2017N- und 38 2012N- und 2012N-10-Wagen), die nicht früher als 2000 hergestellt wurden und Fahrten im Auftrag von ZTM Katowice durchführen, mit 519 Sensoren sowie 103 zentralen Einheiten, Switches, GSM/4G-Kommunikationsmodulen im LTE-Standard oder neuer, GPS-Ortungsgeräten und einer entsprechenden Anzahl von Akkumulatoren – unter Vorbehalt von Abschnitt V, Absatz 4 OPZ. Die Aufgabe wurde in drei Teile unterteilt. Teil eins umfasst die Implementierung „SZP Fahrzeug“: a) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Hardware in den Straßenbahnen einschließlich der erforderlichen Peripheriegeräte und Verkabelung sowie der Software für diese Hardware; b) Erhalt eines Zertifikats vom Ausführer SZP GZM (Integrationsvereinbarung mit den Anhängen) für die an die Straßenbahnen gelieferte Lösung (falls der Ausführer für die gelieferte Lösung kein solches Zertifikat besitzt); c) Integration der gelieferten Hardware mit der zentralen Software des Fahrgastzählsystems GZM (SZP GZM) im Hinblick auf die zu übermittelnden Daten gemäß den Anforderungen der OPZ; d) Erstellung und Lieferung der Nachunternehmerdokumentation; e) Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs während der Implementierungsphase gemäß den in Teil zwei festgelegten Bedingungen. Teil zwei umfasst die Wartung „SZP Fahrzeug“: a) Garantie und Service des Systems; b) im Falle einer indirekten Verbindung vom Typ Server-Server Wartung und Service des vom Ausführer gelieferten Zwischen-Servers und der APN- sowie VPN-Tunnelverbindung, einschließlich der Möglichkeit, dass der Auftraggeber und die von ihm benannten Personen von Seiten der ZTM und der Betreiber Störungen für die oben genannten Elemente 24 Stunden am Tag/7 Tage die Woche/365 Tage im Jahr melden können; c) Vertragsabschluss, Übermittlung aller Daten in Bezug auf den Zwischen-Server an die Cloud-Ressourcen der GZM, so dass die Funktionalität der verwendeten Lösung erhalten bleibt. Teil drei umfasst das Optionsrecht: Auftrag im Optionsrecht, das die Möglichkeit der Verlängerung des Wartungszeitraums in vollem oder eingeschränktem Umfang um einen Zeitraum von nicht mehr als 5 Jahren umfasst. Teil drei wird gemäß den vertraglichen Bestimmungen wie in Teil zwei durchgeführt. Details zum Optionsrecht sind in den Entwurf der vertraglichen Bestimmungen beschrieben, die Anhang Nr. 9.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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