Dänemark – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Tønder Kommune - Udbud af energimærkning
Beschreibung
Hermed wird die Ausführung der Energieausweisung sowie die ergänzende Datenerfassung für die Tønder Kommune (im Folgenden Auftraggeber genannt) ausgeschrieben. Die vorliegenden Ausschreibungsbedingungen gelten für das Ausschreibungsverfahren des Auftraggebers. Das Ausschreibungsverfahren wird als beschränktes Ausschreibungsverfahren gemäß Abschnitt II des Ausschreibungsgesetzes durchgeführt und besteht aus einer Antragsphase und einer Angebotsphase. Das Ausschreibungsverfahren umfasst die Energieausweisung sowie die ergänzende Datenerfassung von Gebäuden, die im Eigentum des Auftraggebers stehen und die Anforderungen an eine regelmäßige Energieausweisung oder Anforderungen an eine Energieausweisung bei Verkauf oder Vermietung unterliegen. Optional sind Gebäude zwischen 60 m² und 250 m² im Ausschreibungsverfahren enthalten. Das Ausschreibungsverfahren umfasst die Energieausweisung und die ergänzende Datenerfassung der Gebäude des Auftraggebers, die in „Aftalebilag 3 – Tilbuds- und bygningsliste“ aufgeführt sind. Die aufgeführten Gebäude umfassen die vom Auftraggeber ausgewählten Gebäude mit einer Fläche > 250 m², die den Anforderungen an eine regelmäßige Energieausweisung unterliegen, sowie die Gebäude des Auftraggebers im Bereich von 60-250 m², die im Eigentum des Auftraggebers stehen und die, abgesehen von der Fläche, den Anforderungen an eine regelmäßige Energieausweisung unterliegen oder den Anforderungen an eine Energieausweisung bei Verkauf oder Vermietung unterliegen und zu Grundstücken mit Gebäuden über 250 m² gehören. Das Ausschreibungsverfahren umfasst ferner folgende Kaufoptionen: Option 1 - Energieausweisung und ergänzende Datenerfassung für Gebäude im Bereich von 60-250 m², die im Eigentum des Auftraggebers stehen und die, abgesehen von der Fläche, den Anforderungen an eine regelmäßige Energieausweisung unterliegen oder den Anforderungen an eine Energieausweisung bei Verkauf oder Vermietung unterliegen, die nicht Gegenstand des Auftrags sind. Option 2 - Energieausweisung und ergänzende Datenerfassung für Gebäude, die vom Auftraggeber ausgewählt wurden und die nicht Gegenstand des Auftrags sind. Der Auftrag wird in 2026-2027 ausgeführt. Es wird auf die Dokumente „Aftalebilag 3 – Tilbuds- und bygningsliste“ und „Aftalebilag 2 – Kravspecifikation“ verwiesen, um eine genauere Beschreibung der Leistungen sowie die Mindestanforderungen hierfür zu erhalten. Der Antragsteller/Bieter wird aufgefordert, sich kontinuierlich über das Ausschreibungsverfahren zu informieren, da innerhalb des Rahmens des Ausschreibungsgesetzes Änderungen des Ausschreibungsmaterials nach der Veröffentlichung vorgenommen werden können, einschließlich Änderungen der Kravspecifikation und der Ausschreibungsbedingungen. Der Antragsteller/Bieter muss sicherstellen, dass der Antrag/ das Angebot auf dem zum Zeitpunkt der Abgabe geltenden Ausschreibungsmaterial basiert, einschließlich eventueller Korrekturen, Ergänzungen, zusätzlicher Informationen, Korrekturblätter, Fragen und Antworten, etc. Ausschluss Ein wirtschaftlicher Akteur wird von der Teilnahme ausgeschlossen, wenn der wirtschaftliche Akteur von einem der obligatorischen Ausschlussgründe in § 134a, § 135 oder § 136 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist. Ein wirtschaftlicher Akteur wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn der wirtschaftliche Akteur von einem der freiwilligen Ausschlussgründe in § 137, Abs. 1, Nr. 1-2, 4 und 6 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist. Ein wirtschaftlicher Akteur kann nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der wirtschaftliche Akteur ausreichende Dokumentation vorlegt, dass der wirtschaftliche Akteur zuverlässig ist, auch wenn der wirtschaftliche Akteur von einem oder mehreren der Ausschlussgründe in §§ 135-137 des Ausschreibungsgesetzes betroffen ist, gemäß § 138, Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes. Der Antragsteller gibt die Informationen zu den Ausschlussgründen in Teil III der ESPD an. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates Es kann kein Vertrag mit den folgenden Unternehmen abgeschlossen werden, gemäß Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen aufgrund der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: A. russische Staatsbürger oder natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe, die in Russland ansässig sind, B. juristische Personen, Einheiten oder Organe, von denen eine Einheit, wie in diesem Abschnitt litra a) beschrieben, direkt oder indirekt mehr als 50 % besitzt, oder C. natürliche oder juristische Personen, Einheiten oder Organe, die im Auftrag oder auf Anweisung einer Einheit, wie in diesem Abschnitt litra a) oder b) beschrieben, handeln. Ebenso können keine Subunternehmer oder unterstützende Einheiten verwendet werden, die von den oben genannten betroffen sind, wenn der Beitrag dieses Akteurs mehr als 10 % des Vertragswerts ausmacht.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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