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Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Entwicklung einer Methodik für EPBD-konforme Energieausweise auf Basis von Verbrauchsmessungen für Mehrfamilienhäuser

Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleDeutschlandVeröffentlicht am 23. Feb. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Im Gebäudeenergiegesetz ist geregelt, wie Energieverbrauchsausweise zu erstellen sind. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie EU 2024/1275, im engl. Energy Perfor-mance of Buildings Directive, im Folgenden EPBD) macht neue Vorgaben zur Erstellung von Energieausweisen. Die EPBD lässt weiterhin zu, dass Energieausweise auch auf Basis von Verbrauchsmessungen berechnet werden. Allerdings führen die neuen EPBD-Anforderungen für Energieausweise dazu, dass die aktuell nach GEG anzuwendende Methode zur Erstellung von Verbrauchsausweisen nicht mehr zulässig ist. Daher soll eine neue Methode entwickelt werden, welche auch die neuen An-forderungen der EPBD erfüllt.

CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

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