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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór, transport odpadów komunalnych z zagospodarowaniem popiołów z terenu Gminy i Miasta Odolanów .

Gmina i Miasto OdolanówPolenVeröffentlicht am 27. Okt. 2026
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Beschreibung

Gegenstand der Bestellung ist die Annahme, der Transport von kommunalen Abfällen mit der Verwertung von Asche vom Gebiet der Gemeinde und Stadt Odolanów. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit einer Versammlung der Auftragnehmer vor, um den Inhalt der Vergabeunterlagen zu erklären. Der Termin der Versammlung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Der Auftraggeber wird den Termin der Versammlung auf der Internetseite des laufenden Verfahrens veröffentlichen. Die Versammlung findet im Sitzungssaal des Gemeinde- und Stadtamtes Odolanów, Raum 1.13 Beratungssaal (Adresse: Rynek 1, 63-430 Odolanów) statt. Der Gegenstand der Bestellung ist in folgende Teile unterteilt: 1) Teil 1 - Annahme und Transport von kommunalen Abfällen. Gegenstand der Bestellung ist: 1) Annahme von kommunalen Abfällen, die im OPZ aufgeführt sind, die auf allen Immobilien im Gebiet der Gemeinde und Stadt Odolanów entstanden und gesammelt wurden: a) auf denen Einwohner wohnen; b) auf denen keine Einwohner wohnen, aber diese Immobilien sind in ein von der Gemeinde organisiertes Abfallwirtschaftssystem einbezogen, auf denen kommunale Abfälle entstehen; c) sowie auf Immobilien, von denen in Art. 6c Abs. 2b des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (t.j. Dz. U. z 2025 r. poz. 733 mit späteren Änderungen) die Rede ist; 2) Transport der Abfälle zu einer kommunalen Anlage, deren Betreiber Regionalny Zakład Zagospodarowania Odpadów Sp. z o. o. ist, ul. Staroprzygodzka 121, 63-400 Ostrów Wielkopolski. 3. HINWEIS: Der Auftraggeber legt Anforderungen im Bereich der Elektromobilität fest, die in Anhang Nr. 4 der Vergabeunterlagen, d.h. der detaillierten Beschreibung des Bestellungsgegenstandes, festgelegt wurden. Die detaillierte Beschreibung des Bestellungsgegenstandes befindet sich in Anhang Nr. 4 der Vergabeunterlagen. Informationen zu den variablen Angeboten, auf die sich Art. 92 des Pzp-Gesetzes bezieht: Der Auftraggeber erlaubt keine variablen Angebote. 2) Teil 2 - Annahme, Transport und Verwertung von Asche aus Haushaltsfeuern. Gegenstand der Bestellung ist: 1) Annahme von kommunalen Abfällen - Asche, die auf allen Immobilien im Gebiet der Gemeinde und Stadt Odolanów entstanden und gesammelt wurden: a) auf denen Einwohner wohnen; b) auf denen keine Einwohner wohnen, aber diese Immobilien sind in ein von der Gemeinde organisiertes Abfallwirtschaftssystem einbezogen, aufgrund der Teilnahme des Eigentümers gemäß den in Art. 6c Abs. 2c des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (t.j. Dz. U. z 2025 r. poz. 733 mit späteren Änderungen) festgelegten Bedingungen, auf denen kommunale Abfälle entstehen; c) Transport und Verwertung von Abfällen: Haushaltsasche, die im Rahmen der Bezahlung zu einer Anlage transportiert und verwertet werden muss, die über die entsprechende Genehmigung zur Verwertung dieser Abfälle verfügt und die Anforderungen erfüllt, die in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in seinem Angebot die kommunale Anlage anzugeben, an die der Auftragnehmer die Abfälle zur Verwertung übermitteln wird. Im Falle einer Änderung der kommunalen Anlage, die der Auftragnehmer in seinem Angebot während der Laufzeit des Vertrags angegeben hat, ist dies zulässig, darf jedoch nicht mit einer Änderung der Vergütung verbunden sein und wird keine Grundlage für irgendwelche Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber darstellen - insbesondere Forderungen auf Erhöhung der Vergütung. HINWEIS: Der Auftraggeber legt Anforderungen im Bereich der Elektromobilität fest, die in Anhang Nr. 5 der Vergabeunterlagen, d.h. der detaillierten Beschreibung des Bestellungsgegenstandes, festgelegt wurden. Die detaillierte Beschreibung des Bestellungsgegenstandes befindet sich in Anhang Nr. 5 der Vergabeunterlagen. Informationen zu den variablen Angeboten, auf die sich Art. 92 des Pzp-Gesetzes bezieht: Der Auftraggeber erlaubt keine variablen Angebote. 2. Im Hinblick auf die Aufgaben Nr. 1 und Nr. 2 – Die Anforderungen an die Konformität der ICT-Lösungen wurden in Punkt 5.3 der Vergabeunterlagen beschrieben. 3. Der Auftraggeber plant, Bestellungen zu vergeben, wie in Art. 214 Abs. 1 Punkt 7) angegeben. Diese Information ist in Punkt 6 der Vergabeunterlagen enthalten. 4. Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 139 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durchführen wird, und anschließend eine unternehmerische Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren. 5. Ort der Durchführung: das gesamte Verwaltungsgebiet der Gemeinde und Stadt Odolanów - für Teil 1, 2 der Bestellung. 6. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Ausübung des Optionsrechts sowohl im Teil 1 als auch im Teil 2 vor. Die Beschreibung der Option ist in Punkt 5.3 der Vergabeunterlagen enthalten. 7. Der Auftragnehmer muss zusammen mit dem Angebot ein Dokument einreichen, das detaillierte Berechnungen darstellt (für Teil 1 - Anhang Nr. 2 der Vergabeunterlagen, für Teil 2 - Anhang Nr. 3 der Vergabeunterlagen). Dieses Dokument stellt einen Teil des Angebots dar, und dessen Fehlen führt zur Ablehnung des Angebots, es kann auch nicht ergänzt werden. Das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Dieses Dokument ist ein integraler Bestandteil des Angebots. 8. Der Auftraggeber sieht gemäß Art. 455 Abs. 1 Punkt 1 des Pzp-Gesetzes die Möglichkeit vor, Änderungen der in den Verträgen über öffentliche Bestellungen enthaltenen Bestimmungen vorzunehmen, und zwar nach den in den Vertragsmustern für Teil 1 der Aufgabe und den Vertragsmustern für Teil 2 der Aufgabe festgelegten Grundsätzen, Umfang und Fällen. Die Vertragsmuster sind integrale Anhänge zu den

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