Polen – Bauarbeiten – Wykonanie robót budowlanych wraz z dostawą i montażem wyposażenia na potrzeby realizacji inwestycji pn.: ‘Centrum Cyberbezpieczeństwa NASK’
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Bauarbeiten einschließlich Lieferung und Montage von Materialien, Geräten sowie Ausstattung für die Investition mit dem Namen: ‘Centrum Cyberbezpieczeństwa NASK’. Der vorläufige Gegenstandsbeschreibung des Auftrags stellt Anhang Nr. 16 zu SWZ dar. Die Projektunterlagen sowie STWiORB, die Anhang Nr. 1 zu SWZ darstellen, enthalten vertrauliche Informationen. Aus diesem Grund stellt der Auftraggeber auf Grundlage von Art. 133 Abs. 3 Pzp die o.g. Unterlagen denjenigen Auftragnehmern zur Verfügung, die sich direkt mit einem entsprechenden Antrag, wie in Kapitel III Abs. 6 und den folgenden dieser SWZ erwähnt, an ihn wenden. 2. Der detaillierte Gegenstandsbeschreibung des Auftrags ist in Anhang Nr. 1 zu SWZ enthalten 3. Der Auftraggeber verlangt, dass der angebotene Auftragsgegenstand, einschließlich aller ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen sowie ICT-Prozesse, die zur Durchführung des Auftrags verwendet werden, nicht Folgendes umfasst: 1) ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in der Empfehlung, von der in Art. 33 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale System für Cybersecurity (Dz. U. z 2026 r. poz. 20 i 252) die Rede ist, als negativ für das grundlegende Sicherheitsinteresse des Staates bezeichnet werden, 2) ein ICT-Produkt, dessen Typ in der Entscheidung über die Anerkennung eines Lieferanten als Lieferant mit hohem Risiko, von der in Art. 67b Abs. 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale System für Cybersecurity die Rede ist, oder eine ICT-Dienstleistung oder ein ICT-Prozess, der in dieser Entscheidung festgelegt ist. Wenn der Auftragnehmer eine Lösung, von der in Punkt 1) oder 2) oben die Rede ist, anbietet, wird das Angebot auf Grundlage von Art. 226 Abs. 1 Punkt 17) oder Punkt 19) Pzp zurückgewiesen. 4. Der Auftraggeber erlaubt keine Angebote in diesem Verfahren, die Lieferungen aus den in Kapitel V Abs. 2 Punkt 4 genannten Ländern umfassen. Diese Einschränkung gilt für jeden Auftragnehmer, der solche Lieferungen anbietet, unabhängig vom Ursprungsland des Auftragnehmers selbst. Unter Lieferung ist alles zu verstehen, was in der Definition in Anhang Nr. 4 zu Anhang Nr. 5 zu SWZ - Vertragsmuster als Geräte bezeichnet wird. Unter „Herkunftsland der Ware“ versteht der Auftraggeber das Herkunftsland, das gemäß Art. 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der der Unionszollkodex errichtet wird, festgelegt ist, d.h.: 1) im Fall einer vollständig erzeugten Ware - das Land ihrer vollständigen Erzeugung, 2) im Fall einer Ware, an deren Herstellung mehrere Länder beteiligt sind - das Land, in dem die Ware der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Bearbeitung oder Verarbeitung in einem dafür geeigneten Unternehmen unterzogen wurde, was zur Herstellung eines neuen Produkts führte oder einen wesentlichen Schritt in der Herstellung darstellt. 5. Frist für die Durchführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle in den Auftragsgegenstand fallenden Arbeiten abzuschließen und ihre Fertigstellung zur Endabnahme, von der in § 10 Abs. 11 Punkt 2) des Vertragsmusters die Rede ist, innerhalb von 97 (neunundneunzig) Wochen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu melden. 6. HINWEIS. Der Auftraggeber informiert, dass Anhang Nr. 1 zu SWZ vertrauliche Informationen enthält. Aus diesem Grund stellt der Auftraggeber auf Grundlage von Art. 133 Abs. 3 Pzp den o.g. Anhang denjenigen Auftragnehmern zur Verfügung, die sich direkt mit einem entsprechenden Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen gemäß dem Muster, das Anhang Nr. 15 zu SWZ darstellt, und einer unterzeichneten Erklärung über die Wahrung der Vertraulichkeit an ihn wenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Antrag, der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, über die Einkaufsplattform, über die Registerkarte „Fragen/Informationen“, spätestens 10 Tage vor dem Abgabetermin für Angebote, einzureichen. Der Auftraggeber informiert gleichzeitig, dass er möglicherweise, aber nicht muss, die vertrauliche Dokumentation den Auftragnehmern übermitteln, die Anträge oder Erklärungen nach diesem Zeitpunkt eingereicht haben. Der Antrag zusammen mit der Erklärung wird von der Person unterzeichnet, die gemäß den Vertretungsregeln des Auftragnehmers oder gemäß der erteilten Vollmacht zur Vertretung des Auftragnehmers befugt ist. Die Vollmacht ist zusammen mit dem Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen gemäß den in Abschnitt X Abs. 7 SWZ beschriebenen Anforderungen einzureichen. Der Auftraggeber informiert, dass er, wenn die eingereichten Dokumente unvollständig oder unrichtig sind, den Auftragnehmer vor dem Abgabetermin für Angebote einmal auffordern wird, die o.g. Dokumente zu ergänzen oder zu berichtigen. Im Falle von Auftragnehmern, die gemeinsam um die Vergabe des Auftrags nachsuchen, gelten die Bestimmungen von Abschnitt VI Abs. 5 SWZ. Die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz des vertraulichen Charakters der Informationen sind in Anhang Nr. 15 zu SWZ sowie im Text der Erklärung über die Wahrung der Vertraulichkeit (die Anhang Nr. 15a zu SWZ darstellt) festgelegt. 7. Der Auftragnehmer, der vertrauliche Dokumente einer anderen Person (z. B. Subunternehmern, deren Beteiligung er in der Angebotsvorbereitungsphase kennt) oder Dritten zur Verfügung stellen möchte, kann dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers tun; der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen für Dritte/Subunternehmer einzureichen, der eine Liste der Dritten/Subunternehmer sowie eine Erklärung des Auftragnehmers enthält, dass die vertraulichen Informationen mindestens in der in Anhang Nr. 15a beschriebenen Weise geschützt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Antrag, der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, über die Einkaufsplattform, über die Registerkarte „Fragen/Informationen“, einzureichen
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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