Polen – Computeranlagen und Zubehör – Dostawa podzespołów komputerowych do realizacji zadań w projektach PROACTIF, Shift2SDV oraz AIMS5.0. na potrzeby Wydziału Elektroniki, Telekomunikacji i Informatyki Politechniki Gdańskiej
Beschreibung
1. Gegenstand der Bestellung ist die Lieferung von Computerkomponenten zur Durchführung von Aufgaben in den Projekten PROACTIF, Shift2SDV sowie AIMS5.0 für den Bedarf der Fakultät für Elektronik, Telekommunikation und Informatik der Politechnika Gdańska. 2. Der Bestellgegenstand umfasst die Lieferung des Bestellgegenstands an den Sitz des Auftraggebers: Politechnika Gdańska, Fakultät für Elektronik, Telekommunikation und Informatik, ul. Narutowicza 11/12, 80-233 Gdańsk, Gebäude WETI A (Nr. 41) Raum 116. 3. Der Bestellgegenstand muss fabrikneu sein, aus der laufenden Produktion stammen, frei von rechtlichen und physischen Mängeln, ohne vorherige Nutzung und darf nicht Gegenstand von Rechten Dritter sein. 4. CPV-Klassifizierungscodes: 30200000-1 Computervorrichtungen 5. Die angebotenen Geräte müssen durch eine Garantiefrist abgedeckt sein, die mindestens 12 Monate ab dem Tag der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls beträgt, ohne Beanstandungen. Hinweis! Die Garantiefrist ist eines der Bewertungskriterien für Angebote. Aufgrund dessen ist der angegebene Zeitraum die Mindestgarantiefrist für den Bestellgegenstand, die jeder der Auftragnehmer verlängern kann. Weitere Informationen enthält Abschnitt XIV der SWZ. 6. Eine detaillierte Beschreibung des Bestellgegenstands enthält Anhang Nr. 4 zur SWZ. Informationen zu den sachlichen Nachweismitteln 1. Der Auftraggeber fordert, dass der Auftragnehmer zusammen mit dem Angebot sachliche Nachweismittel, d.h. technische Dokumentation, die bestätigt, dass die angebotene Lieferung die Anforderungen erfüllt, die vom Auftraggeber in den Bestellungsdokumenten festgelegt wurden. 2. Unter technischer Dokumentation versteht der Auftraggeber insbesondere: − technische Spezifikationen, die von den Herstellern oder Distributoren bereitgestellt werden − Katalogkarten des Herstellers oder Distributors − Beschreibungen oder Katalogkarten, die vom Auftragnehmer selbst auf deren Grundlage erstellt wurden, einschließlich der Angabe der Herkunft der dargestellten Informationen, z.B. die Adresse der Website des Herstellers oder Distributors. Wenn der Auftragnehmer eigene Produkte anbietet, dürfen diese keine Urheberrechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber erinnert an die Notwendigkeit, die sachlichen Nachweismittel mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. 3. Die angegebenen Informationsquellen, auf deren Grundlage die technische Dokumentation erstellt wurde, müssen während des laufenden Verfahrens überprüfbar sein. Die technische Dokumentation muss alle erforderlichen technischen Parameter des Bestellgegenstands bestätigen, die in der Beschreibung des Bestellgegenstands aufgeführt sind. 4. Die technische Dokumentation muss so gekennzeichnet sein, dass sie mit einem bestimmten Posten des Wertformulars verknüpft werden kann (z.B. durch die Kennzeichnung, dass sie sich auf einen bestimmten Posten des Wertformulars bezieht). 5. Der Auftraggeber akzeptiert gleichwertige sachliche Nachweismittel, wenn diese bestätigen, dass die angebotenen Geräte die vom Auftraggeber festgelegten Anforderungen, Merkmale oder Kriterien erfüllen, die in der Beschreibung des Bestellgegenstands angegeben sind. 6. Der Auftraggeber gestattet die Einreichung der oben genannten technischen Dokumentation in englischer Sprache. 7. Der Auftraggeber akzeptiert gleichwertige sachliche Nachweismittel, die von einer Einrichtung ausgestellt wurden, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums hat. 8. Wenn der Auftragnehmer keine sachlichen Nachweismittel einreicht oder die eingereichten Nachweismittel unvollständig sind, fordert der Auftraggeber zur Einreichung oder Ergänzung innerhalb der festgelegten Frist gemäß Art. 107 Abs. 2 des Gesetzes Pzp.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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