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Polen – Spezialfahrzeuge – Zakup ciężkich samochodów ratowniczo-gaśniczych

Komenda Wojewódzka Państwowej Straży Pożarnej w RzeszowiePolenVeröffentlicht am 29. Juli 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist der Kauf schwerer Rettungs- und Löschfahrzeuge in Teilen. 2. Die Auftragsgegenstandsbeschreibung (AGB) stellt der Anhang Nr. 1.1, 1.2, 1.3 zum SWZ dar: a) Teil 1 – Lieferung von 1 Stück schwerem Rettungs- und Löschfahrzeug mit erhöhtem Potenzial für die Straßenrettung – AGB stellt der Anhang Nr. 1.1 zum SWZ dar b) Teil 2 – Lieferung von 1 Stück schwerem Rettungs- und Löschfahrzeug mit erhöhtem Potenzial für die Straßenrettung – AGB stellt der Anhang Nr. 1.2 zum SWZ dar c) Teil 3 – Lieferung von 1 Stück schwerem Rettungs- und Löschfahrzeug mit erhöhtem Potenzial für die Straßenrettung – AGB stellt der Anhang Nr. 1.3 zum SWZ dar. 3. Ausführungsort des Auftrags, Endnutzer: a) Teil 1 – Powiatowa Komenda der Staatlichen Feuerwehr in Leżajsk; b) Teil 2 – Powiatowa Komenda der Staatlichen Feuerwehr in Dębica. c) Teil 3 – Miejska Komenda der Staatlichen Feuerwehr in Przemyśl. 4. Der vom Auftragnehmer angebotene Auftragsgegenstand muss alle vom Auftraggeber im Anhang Nr. 1.1, 1.2, 1.3 festgelegten Anforderungen erfüllen. 5. Der Auftraggeber verlangt, dass der angebotene Auftragsgegenstand fabrikneu ist und allen geltenden Normen und Vorschriften entspricht. 6. Der Auftraggeber erlaubt die Vergabe von Teilen des Auftrags an Subunternehmer. 7. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot die Teile des Auftrags, deren Ausführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind, angibt. 8. Die Ausführung des Auftrags erfolgt auf der Grundlage der in den Vertragsmustern festgelegten Bedingungen, die die Anhänge Nr. 8.1, 8.2, 8.3 zu dieser SWZ darstellen. 9. Die Möglichkeit der Vertragsänderung sowie die Bedingungen der Änderung wurden im Anhang Nr. 8.1, 8.2, 8.3 zur SWZ festgelegt. 10. Der Auftragnehmer kann auch ein Angebot für alle Teile des Auftrags einreichen. Der Auftraggeber erlaubt gemäß Art. 91 Abs. 1 des Gesetzes PZP die Abgabe von Teilangeboten. Das Angebot kann in Bezug auf einen, zwei oder drei Teile des Auftrags abgegeben werden. Der Auftraggeber begrenzt nicht die Anzahl der Teile des Auftrags, auf die ein Auftrag an einen Auftragnehmer erteilt werden kann. Die Angebote in jedem der Teile des Auftrags werden einzeln geprüft und bewertet. 11. Der Auftraggeber kann das Verfahren zur Erteilung des Auftrags vor Ablauf der Angebotsfrist ungültig machen, wenn Umstände eintreten, die dazu führen, dass die Fortsetzung des Verfahrens nicht gerechtfertigt ist. 12. Der Auftraggeber informiert, dass gemäß Art. 257 des Gesetzes PZP das Verfahren zur Erteilung des Auftrags ungültig gemacht werden kann, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt wurden. 13. Der Auftraggeber verlangt eine Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Die Sicherstellung wird vor der Vertragsunterzeichnung erbracht.

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