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Polen – Dienstleistungen in der Forstwirtschaft – Wykonywanie usług z zakresu gospodarki leśnej na terenie Nadleśnictwa Głęboki Bród w roku 2027

Skarb Państwa Państwowe Gospodarstwo Leśne Lasy Państwowe Nadleśnictwo Głęboki BródPolenVeröffentlicht am 20. Okt. 2026
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Beschreibung

Objekt des Auftrags sind Dienstleistungen im Bereich der Forstwirtschaft gemäß der Definition in Art. 6 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 28. September 1991 über Wälder (einheitlicher Text: Dz. U. z 2026 r. poz. 663 – „Gesetz über Wälder“), einschließlich der Arbeiten im Bereich der Forstwirtschaft und des Forstschutzes, des Brandschutzes, der Holzgewinnung und -entnahme sowie der Forstpflanzenzucht und Forstsaatgutwirtschaft, die im Jahr 2027 auf dem Gebiet des Forstamts Głęboki Bród durchgeführt werden sollen. Der Gegenstand des Auftrags umfasst die summarischen Mengen der Arbeiten im Bereich der Forstwirtschaft und des Forstschutzes, des Brandschutzes, der Holzgewinnung und -entnahme sowie der Forstpflanzenzucht und Forstsaatgutwirtschaft, die sich aus dem Anhang Nr. 2 zur SWZ ergeben, der die Anhänge von 2.1 bis 2.4.2 umfasst. Die in den Anhängen enthaltenen Gegenstände des Auftrags haben einen schätzungsweisen Charakter. Die Qualitätsstandards, die sich auf alle wesentlichen Merkmale des Auftragsgegenstands beziehen, werden im Anhang Nr. 3 zur SWZ festgelegt, der die Anhänge von 3.1 bis 3.4 umfasst. Der Auftragsgegenstand wurde in Teile („Paket“) unterteilt: Paket 1 – Forstbetriebe: Chylinki, Gulbin, Monkinie, Forstbetrieb Szkółki - Gebiet; Paket 2 – Forstbetriebe: Ostęp, Pogorzelec, Wierśnie; Paket 3: Forstpflanzenzucht und Forstsaatgutwirtschaft. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für ein oder mehrere Pakete abgeben. Ein für ein bestimmtes Paket abgegebenes Angebot muss jedoch den gesamten im SWZ für dieses Paket vorgesehenen Arbeitsumfang umfassen. Der Ort der Durchführung des Auftragsgegenstands wird der Verwaltungsbereich des Forstamts Głęboki Bród sein. Die Durchführung der Arbeiten, die zum Auftragsgegenstand gehören, für die einzelnen Pakete wird auf dem Gebiet der Forstbetriebe erfolgen, die für das jeweilige Paket („Durchführungsgebiet des Pakets“) zuständig sind. Die in den Anhängen enthaltenen Standorte (Waldadresse) der einzelnen Forstarbeiten, die zum Auftragsgegenstand gehören, haben vorläufigen Charakter. Der Standort (Waldadresse) der einzelnen Arbeiten, die zum Auftragsgegenstand gehören, wird im Auftrag, von dem in Pkt 3.3. ppkt 1) die Rede ist, festgelegt, mit der Maßgabe, dass es sich dabei immer um das Durchführungsgebiet des Pakets handelt. Aufgrund der tatsächlichen Natur- und Wetterbedingungen, die während der Durchführung des Auftragsgegenstands auftreten können, sowie der derzeit nicht vorhersehbaren wirtschaftlichen Situation behält sich der Auftraggeber vor, in begründeten Fällen Änderungen vorzunehmen, die den Umfang verringern, den Umfang erhöhen, neue Standorte festlegen sowie die Durchführung der in den einzelnen Zeilen der den Auftragsgegenstand beschreibenden Tabellen angegebenen Maßnahmen aussetzen. Erhöhungen bedeuten nicht die Einführung neuer Arbeiten, die nicht im Auftragsumfang enthalten sind, und Verringerungen bedeuten nicht den vollständigen Verzicht auf Teile der Arbeiten. Sie sind als Erhöhung der Arbeitsmenge an einem Standort (Waldadresse) im Durchführungsgebiet des Pakets (einschließlich der Standorte im Durchführungsgebiet des Pakets, die nicht vorab im SWZ angegeben wurden) zu verstehen, gleichzeitig mit einer Verringerung der Arbeitsmenge an einem anderen Standort (Waldadresse) im Durchführungsgebiet des Pakets, innerhalb der summarischen Mengen der einzelnen Arbeiten, die zum Auftragsgegenstand gehören, wie im SWZ festgelegt, die im gesamten Durchführungsgebiet des Pakets ausgeführt werden müssen. Die Notwendigkeit, den Umfang bestimmter Elemente des durchgeführten Auftrags während der Durchführung des Auftragsgegenstands zu erhöhen, kann auch auftreten, um den vollständigen Arbeitsumfang zu realisieren, der im Auftragsgegenstand beschrieben ist. Die Festlegung eines neuen Standortes erfolgt im Rahmen des Auftragsgegenstands, wobei es sich dabei immer ausschließlich um das Durchführungsgebiet des Pakets handelt. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, Aufträge gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 7) PZP innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag der Erteilung des Hauptauftrags zu erteilen. Die in Pkt 3.7 genannten Aufträge werden in der Wiederholung von Dienstleistungen bestehen, die den Auftragsgegenstand des vorliegenden Auftrags darstellen, sowie in ähnlichen Dienstleistungen im Hinblick auf die technologische Ausführung. Der Gegenstand der Dienstleistungen, die den Auftragsgegenstand der in Pkt 3.7 genannten Aufträge bilden, umfasst Arbeiten im Bereich der Forstwirtschaft und des Forstschutzes, des Brandschutzes, der Holzgewinnung und -entnahme, einschließlich der in Anhang Nr. 2 zur SWZ angegebenen Arten von Maßnahmen, die sich aus den Waldordnungplänen ergeben, die im Verwaltungsbereich des Forstamts Głęboki Bród gelten, oder die aufgrund der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft notwendig geworden sind, als Folge oder in Verbindung mit Naturereignissen, klimatischen oder atmosphärischen Ereignissen. Eine detaillierte Beschreibung des technischen Ausführungsstandards der Arbeiten, die den Auftragsgegenstand der in Pkt 3.7 genannten Aufträge bilden, ist im Anhang Nr. 3 zur SWZ enthalten. Der Gegenstand der Dienstleistungen, die den Auftragsgegenstand der in Pkt 3.7 genannten Aufträge bilden, überschreitet nicht 20 % des Wertes des vorliegenden Auftrags. Die in Pkt 3.7 genannten Aufträge werden nach Durchführung eines separaten Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags im Wege der freien Hand erteilt. Die in Pkt 3.7 genannten Aufträge werden im Falle des Auftretens der Notwendigkeit, den Gegenstand der Dienstleistungen, die den Auftragsgegenstand bilden, aufgrund von Natur- oder atmosphärischen Bedingungen, Änderungen auf dem Holzverkaufsmarkt oder der Übertragung neuer wirtschaftlicher oder öffentlicher Aufgaben an den Auftraggeber zu erhöhen, sowie im Falle der Unmöglichkeit, aus objektiven Gründen, Forstdienstleister im Rahmen der grundlegenden Verfahren zur Erteilung von Aufträgen auszuwählen, um die notwendige Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, sowie im Falle der Übertragung der Arbeiten, die die Ersatzdurchführung im Verhältnis zu den Arbeiten darstellen, die von einem anderen Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Ort der Durchführung der in Pkt 3.7 genannten Aufträge wird der Verwaltungsbereich des Forstamts Głęboki Br

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