Polen – Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen – Budowa sieci kanalizacji sanitarnej w miejscowości Przyłęki, Prądki i Ciele w Gminie Białe Błota - etap I część I
Beschreibung
Das Verfahren zur Vergabe des Auftrags wird im Wege einer offenen Ausschreibung gemäß Artikel 132 des Gesetzes über öffentliche Aufträge, im Folgenden „Gesetz über öffentliche Aufträge" genannt, durchgeführt. 5.1. Name der Aufgabe, vergeben vom Auftraggeber: Bau der Abwasserkanalisation in den Ortschaften Przyłęki, Prądki und Ciele in der Gemeinde Białe Błota – Phase I Teil I Der Gegenstand des Auftrags ist der Bau einer sanitären Kanalisation mit einem gravitativen und druckbelasteten System in den Ortschaften Przyłęki, Prądki und Ciele, Gemeinde Białe Błota, Powiat Bydgoski, Woiwodschaft Kujawsko-Pomorskie, einschließlich Revisionsschächten, belüfteten und entlüfteten Revisionsschächten, Druckentlastungsschächten und Kanalanschlüssen. Der Auftraggeber sieht keine Auswahl der wirtschaftlichsten Offerte mit der Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen vor. Die Spezifikation der Auftragsbedingungen sowie alle dazugehörigen Dokumente stellt der Auftraggeber auf der dedizierten Plattform der Einkaufsplattform unter dem Link http://platformazakupowa.pl/pn/bialeblota zur Verfügung. Der Auftraggeber erlaubt Änderungen des Vertrags nur im Rahmen, der im Vertragsprojekt angegeben ist, das einen integralen Bestandteil der SWZ darstellt. 5.3. Die Spezifikation der Auftragsbedingungen wird im Folgenden „SWZ" oder „Spezifikation" genannt. 5.4. Beschreibung des Auftragsgegenstands. Der Auftragsgegenstand sowie die Vertragsbedingungen sind detailliert in den Bänden II und III dieser SWZ beschrieben. Die technischen Anforderungen sind in der Projektdokumentation sowie der STWiOR angegeben. 5.5. Der Auftraggeber erlaubt keine Abgabe von Teilangeboten. Der Umfang und die Art der Arbeiten, die im Auftrag enthalten sind, erfordern die Durchführung in einem einzigen Auftrag aufgrund des besonderen Charakters der Arbeiten. Die Aufgaben erfordern eine reibungslose Koordination der Arbeiten zwischen den Brigaden, die Aufteilung von Geräten und Materialien. Eine Aufteilung der Arbeiten in Teile würde mit übermäßigen technischen Schwierigkeiten, einer verlängerten Ausführungszeit und erhöhten Kosten für die Durchführung des Auftrags verbunden sein. Die Organisation der Arbeiten muss im Rahmen eines Unternehmens erfolgen, um eine reibungslose Durchführung des Auftrags zu gewährleisten. 5.6. Der Auftraggeber erlaubt keine Abgabe von Alternativangeboten. 5.7. Die Durchführung des Auftrags unterliegt dem polnischen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetz über öffentliche Aufträge. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, Bauarbeiten gemäß dem polnischen Recht, insbesondere den technischen und baulichen Vorschriften, den Vorschriften über die selbständigen technischen Funktionen im Bauwesen sowie den Vorschriften über die im Bauwesen verwendeten Erzeugnisse und Materialien, durchzuführen. 5.8. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen gemäß Artikel 214 Absatz 1 Punkt 7 des Gesetzes über öffentliche Aufträge vor. 5.9. Der Auftraggeber verlangt von den Auftragnehmern keine Durchführung einer Ortsbesichtigung gemäß Artikel 131 Absatz 2 des Gesetzes über öffentliche Aufträge vor Abgabe des Angebots. Der Auftraggeber empfiehlt die Durchführung einer Ortsbesichtigung der Orte, an denen die Bauarbeiten durchgeführt werden, die Gegenstand dieses Auftrags sind, um die Bedingungen der Baustelle sowie die Bedingungen, die mit der Durchführung der Arbeiten verbunden sind, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, zu überprüfen und um alle zusätzlichen Informationen zu erhalten, die für die Angebotsabgabe notwendig und nützlich sind. 5.10. Die Anforderungen an die Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses von Personen, die die vom Auftraggeber angegebenen Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsdurchführung ausführen, sind im weiteren Teil der SWZ festgelegt. Die oben genannten Anforderungen betreffen insbesondere: a) die Art der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung, für die die Anforderungen an die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer von Personen, die die Tätigkeiten während der Auftragsdurchführung ausführen, gelten, b) die Art und Weise der Überprüfung der Beschäftigung dieser Personen, c) die Befugnisse des Auftraggebers im Rahmen der Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Beschäftigung dieser Personen sowie die Sanktionen für die Nichterfüllung dieser Anforderungen. Der Auftraggeber verlangt die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer von Personen, die alle physischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung aller im Auftrag enthaltenen und in der OPZ beschriebenen Tätigkeiten ausführen, deren Durchführung darin besteht, die Arbeit in der in Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 - Arbeitsgesetzbuch - festgelegten Weise auszuführen: Arbeiter/Installateur von Kanalisationsnetzen, Brigadist, Helfer, Baggerführer, Baggerladerführer, Verdichterführer, LKW-Fahrer, Personen, die Tätigkeiten direkt im Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten ausführen, d.h. sogenannte physische Arbeiter. Die in dem vorherigen Satz genannte Verpflichtung gilt nicht für Personen, die selbständige technische Funktionen im Bauwesen im Sinne des Gesetzes vom 7. Juli 1994 - Baugesetzbuch - ausüben. Die Art und Weise der Überprüfung der Beschäftigung von Personen, die die Arbeit in der in Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 - Arbeitsgesetzbuch - festgelegten Weise ausführen, sowie die Befugnisse des Auftraggebers im Rahmen der Kontrolle der Erfüllung der Anforderungen durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Beschäftigung dieser Personen sowie die Sanktionen für die Nichterfüllung dieser Anforderungen sind im Vertragsprojekt festgelegt, das einen integralen Bestandteil der SWZ darstellt. 5.11. Der Auftraggeber legt keine Anforderungen gemäß Artikel 96 Absatz 2 des Gesetzes über öffentliche Aufträge fest. 5.12. Der Auftraggeber schließt die Möglichkeit der Beantragung der Auftragsvergabe ausschließlich durch Auftragnehmer gemäß Artikel 94 des Gesetzes über öffentliche Aufträge aus. 5.13. Der Auftraggeber verlangt gemäß der Beschreibung des Auftragsgegenstands, dass der Auftragsgegenstand unter Berücksichtigung der Anforderungen im Bereich der Zugänglichkeit für behinderte Personen durchgeführt wird. 5.14. Der Auftraggeber verlangt keine Abgabe von elektronischen Katalogen mit dem Angebot. 5.15. Der Auftraggeber sieht keine elektronische Auktion vor. 5.16. Der Auftraggeber sieht keine Abre
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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