Frankreich – Unbemannte Kampfflugzeuge – Partenariat d’innovation ELISA (Equipement Léger d’Interception de Système Autonome) relatif à « Evaluation de drones aériens intercepteurs de drones, développement de performances complémentaires, production, soutien, et prestations associées »
Beschreibung
Kontext: Die französischen Streitkräfte haben festgestellt, dass die gegen Drohnen eingesetzten Verteidigungsmaterialien in den Streitkräften die aktuellen und zukünftigen Bedrohungen weder in quantitativer noch in kostentechnischer Hinsicht vollständig abdecken. Ziel: Das Innovationspartnerschaftsprojekt ELISA zielt darauf ab, neue Generationen von Luftabwehrdrohnen zu entwickeln und zu industrialisieren, die in der Lage sind, die aktuellen und zukünftigen Bedrohungen durch Drohnen oder autonom ferngesteuerte Munition zu bekämpfen, und die ohne schwere Mittel eingesetzt werden können. Der Auftrag umfasst einen einzigen Los. Es handelt sich um eine Innovationspartnerschaft, die in Form mehrerer Rahmenverträge mit nachgelagerten Aufträgen (ein Rahmenvertrag pro Partner) ausgeführt wird. Der in Abschnitt 2.1.4 geschätzte Betrag entspricht einer Gesamtschätzung für das Innovationspartnerschaftsprojekt (für alle Rahmenverträge und nachgelagerten Aufträge), ohne Verpflichtung des Staates. ----------------------------------------------------------------- ÜBERMITTLUNG DER GEBOTE: Die Gebote dürfen nicht an die in Abschnitt 8.1 angegebene Funktionsadresse gesendet werden. Sie müssen über PLACE (https://www.marches-publics.gouv.fr) unter Beachtung der Anweisungen des Dokuments "Modalitäten der Gebotsübermittlung" übermittelt werden, das unter https://armement.defense.gouv.fr/achats-darmement/documentation-et-referentiels-pour-les-achats/modalites-de-transmission-des-plis verfügbar ist. Die vorliegende Ausschreibung ist über PLACE unter der folgenden Referenz zugänglich: 2026680905. Bei Schwierigkeiten mit dem Zugang zu PLACE können Informationen unter der in Abschnitt 8.1 angegebenen Adresse eingeholt werden. Eine Sicherungskopie kann an die in Abschnitt 8.1 angegebene Adresse für den Postversand oder an die folgende Adresse für den Versand per Kurier oder Bote gesendet werden: 66 rue de la Porte d'Issy 75015 PARIS Frankreich. Der Umschlag, der die Sicherungskopie enthält, muss den Gegenstand und die Nummer des Verfahrens angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Bewerber und Bietende für jede Stufe des Verfahrens (Bewerbungsstufe und Angebotsstufe) denselben Übertragungsmodus für alle an den Auftraggeber übermittelten Dokumente anwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Bewerber für die Zustellung seines Gebots verantwortlich ist. Kein Gebot, das (im Falle der elektronischen Übermittlung) abgegeben, (im Falle des Postempfangs nur für das Sicherungsgebot) empfangen oder (im Falle der Abgabe durch Kurier oder Boten nur für das Sicherungsgebot) übergeben wurde, wird nach dem in Abschnitt 5.1.12 angegebenen Datum und der angegebenen Uhrzeit berücksichtigt. ----------------------------------------------------------------- BIETERGEMEINSCHAFT: Form der Bietergemeinschaft: Die Form der Bietergemeinschaft ist nicht vorgeschrieben. Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einer Bietergemeinschaft bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig 1. als Einzelbewerber und als Mitglieder einer oder mehrerer Bietergemeinschaften agieren; 2. als Mitglieder mehrerer Bietergemeinschaften agieren. Art der zulässigen Änderung: Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaften kann geändert und es können neue gebildet werden, und zwar zwischen der Einreichung der Bewerbungen und der Einreichung der ersten Angebote, wenn alle Mitglieder der neuen Bietergemeinschaft, die in der Angebotsphase vorgestellt wird, in der Bewerbungsphase zur Einreichung eines Angebots oder zur Teilnahme daran, zumindest als akzeptierter Subunternehmer in der Bewerbungsphase, autorisiert wurden. Die neu gebildete Bietergemeinschaft muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. --------------------------------------------------------------------- ZU ERBRINGENDE DOKUMENTE: Die Bereitstellung aller in Abschnitt 5.1.9 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend. Das Fehlen eines dieser Elemente/Dokumente führt zum Ausschluss des Bewerbers oder der Bietergemeinschaft. Die im Rahmen der Bewerbungen eingereichten Dokumente müssen, sofern sie nicht in französischer Sprache verfasst sind, von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version ist verbindlich. WIRTSCHAFTSAKTEURE DER DRITTLÄNDER: Gemäß Artikel R 2342-7 des Code de la commande publique ist dieses Verfahren nicht für Wirtschaftsakteure aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet. Das Verfahren bleibt für Subunternehmer (Subunternehmer oder Subunternehmer, die keinen Subunternehmercharakter haben) aus Drittländern geöffnet. --------------------------------------------------------------------- UNTERZEICHNUNG DER DOKUMENTE: Beschreibung: Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss der Bewerber alle Dokumente vorlegen, die die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweisen. Was elektronische Dateien betrifft, gilt eine signierte .zip-Datei nicht als Unterschrift der darin enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (s. „Modalitäten der Gebotsübermittlung“ in Abschnitt 2.1 oben). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen dasselbe Unterzeichnungsformat (elektronisch) wählen, ohne dass die beiden Unterzeichnungsarten gemischt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Datum und die Uhrzeit für die Abgabe der Gebote auf den 07/05/2026 um 16:00 Uhr (Pariser Zeit) festgelegt sind. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen sind im UTC-Format
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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