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Polen – Fernmeldeeinrichtungen – Rozbudowa sieci DWDM

Polskie Sieci Elektroenergetyczne Spółka AkcyjnaPolenVeröffentlicht am 16. Feb. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

1) Gegenstand des Auftrags ist der Ausbau des DWDM-Netzes in Polen für PSE S.A. 2) Die Bedarfsbeschreibung des Auftraggebers und die Merkmale des Auftragsgegenstands sowie die Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand/ die Auftragsausführung, die nicht verhandelbar sind und die alle Angebote erfüllen müssen, sind in Teil II der OPIW festgelegt. Auf der Stufe der Auftragsbekanntmachung wird jedoch eine gekürzte Beschreibung der Bedürfnisse und Anforderungen des Auftrags – gemäß den Bestimmungen von Art. 18 des Pzp – bereitgestellt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, Erklärungen zur Wahrung der Vertraulichkeit zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren einzureichen (Muster in Teil III der OPIW). Auf der Grundlage von Art. 381 Abs. 9 und 133 Abs. 3 des Gesetzes legt der Auftraggeber Anforderungen an die Wahrung des vertraulichen Charakters der den Auftragnehmern im Laufe des Verfahrens übermittelten Informationen fest. Vertraulicher Charakter haben die folgenden Teile der OPIW: - Teil II der OPIW – Beschreibung des Auftragsgegenstands; - Teil IV der OPIW – Entwurf der Vertragsbedingungen. Die zur Teilnahme am nächsten Verfahrensschritt eingeladenen Auftragnehmer erhalten zusammen mit der Einladung zur Verhandlung die vollständige Beschreibung des Auftragsgegenstands (Teil II der OPIW) sowie die Entwurf der Vertragsbedingungen (Teil IV der OPIW). 3) Der Auftraggeber gestattet keine Teilangebote. 4) Der Auftraggeber gestattet keine Alternativangebote. 5) Der Auftraggeber behält sich nicht vor, dass der Auftragnehmer die Schlüsselaufgaben persönlich ausführen muss. 6) Der Auftraggeber betont, dass dieses Verfahren im Wege der sektoralen Verhandlungen mit Bekanntmachung durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass nach Einreichung der Anträge mit den für die zweite Stufe des Verfahrens qualifizierten Auftragnehmern die Bedingungen für die Durchführung des Auftragsgegenstands verhandelt werden (diese dürfen nicht zu einer Änderung des Auftragsgegenstands führen, insbesondere nicht zu einer Änderung der im Bekanntmachungstext angegebenen Daten).

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