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Polen – Teile und Zubehör für Computer – Dostawa podzespołów, materiałów oraz akcesoriów informatycznych

Komenda Wojewódzka Policji w KrakowiePolenVeröffentlicht am 28. Mai 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Dieses Bekanntmachung betrifft die Einrichtung eines Dynamischen Beschaffungssystems (im Folgenden DBS), unter Berücksichtigung der folgenden Grundlagen:

1. Gegenstand der sukzessive im Rahmen des DBS erteilten Aufträge werden Lieferungen von Komponenten, Materialien sowie IT-Zubehör sein. Nachfolgend ein Beispielsortiment:

• Computerkomponenten (Interne oder austauschbare Teile von Computern): Prozessoren, RAM, SSD/HDD-Laufwerke, Hauptplatten, Grafikkarten, Netzteile, Gehäuse, Kühlungen (Luft, Wasser), usw.

• Computerzubehör (Kleine Geräte und Ergänzungen, die die Funktionalität der Hardware erhöhen): Tastaturen, Mäuse, Trackballs, Webcams, Kopfhörer, Mikrofone, Ständer, Unterlagen, Halterungen, Dockingstationen, Kartenleser, USB-Switches/Hubs, CD/DVD/BR-Brenner, Netzteile, Ladegeräte, Powerbanks, Taschen und Rucksäcke für Laptops, Reinigungsmittel für IT-Geräte, usw.

• Datenträger und Speicherzubehör (Materialien und Geräte zur Datenspeicherung): USB-Sticks, externe Laufwerke, CD/DVD/BR-Platten, usw.

• Verkabelung und passive Elemente (Alles, was kein aktives Gerät ist, aber für Verbindungen benötigt wird): Netzwerkkabel, HDMI/DP/USB-Kabel, Patchkabel, Kabelorganizer, Adapter, usw.

2. Der Auftraggeber plant, jedes Jahr 1 großes Auftrag zu erteilen (z.B. 400-600 interne/externe Laufwerke, 5 000-10 000 CD/DVD/BR-Platten, 300-500 Patchkabel, 300-500 Tastaturen und Mäuse, usw.) sowie kleinere Aufträge während jedes Quartals (z.B. 50-100 interne/externe Laufwerke, 2 000-5 000 CD/DVD/BR-Platten, 50-200 Patchkabel, 50-200 Tastaturen und Mäuse, usw.). Die Erteilung der Aufträge wird von den Bedürfnissen des Auftraggebers sowie den verfügbaren Mitteln abhängen.

3. Zur Bestätigung, dass die angebotene IT-Hardware die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt, wird der Auftragnehmer verpflichtet sein, zusammen mit dem Angebot entsprechende Nachweise zu erbringen. Die Art der Dokumente wird jeweils in der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegt.

4. Wenn der Auftragnehmer die oben genannten Nachweise nicht erbringt oder die erbrachten Nachweise unvollständig sind, wird der Auftraggeber gemäß Art. 107 der Pzp-Aufrufe zur Erbringung oder Ergänzung.

5. Der Auftraggeber kann Aufklärung über die erbrachten Nachweise verlangen.

6. Der Auftraggeber plant nicht, Aufträge gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 8 der Pzp-Aufrufe zu erteilen.

7. Der Auftraggeber plant keine lokale Sichtprüfung.

8. Die Auftragserteilung erfordert keine Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags.

9. Der Auftraggeber erfordert keine Beschäftigung von Personen gemäß Art. 96 Abs. 2 Punkt 2 der Pzp-Aufrufe.

10. Der Auftraggeber stellt keine Anforderungen an die Möglichkeit, sich ausschließlich um die Erteilung von Aufträgen durch Auftragnehmer zu bewerben, wie in Art. 94 der Pzp-Aufrufe.

11. Der Auftraggeber macht keine Vorbehalte bezüglich der persönlichen Ausführung der Schlüsselaufgaben durch den Auftragnehmer.

12. Voraussichtlicher Geltungszeitraum des DBS: bis 31.07.2029

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