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Polen – Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen – Wykonywanie usług obsług okresowych i napraw urządzeń dźwigowych w pojazdach ciężarowych wyposażonych w urządzenia samozaładowcze typu HIAB, MULTILIFT oraz naprawa i obsługa żurawi na podwoziu samochodów ciężarowych - Nr 30/26/N

41 Baza Lotnictwa SzkolnegoPolenVeröffentlicht am 17. Aug. 2026
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Beschreibung

Objekt des Auftrags ist die Durchführung von periodischen Wartungs- und Reparaturarbeiten an Hebezeugen in Lastkraftwagen, die mit Selbstladegeräten der Typen HIAB, MULTILIFT ausgestattet sind, sowie die Reparatur und Wartung von Kränen auf Lastkraftwagenfahrgestellen für die 41. Bazy Lotnictwa Szkolnego in Dęblin sowie für Einheiten auf Versorgungsbasis. Die Dienstleistungen müssen gemäß allen Anforderungen, die in Abschnitt IV SWZ festgelegt sind, sowie gemäß den Anforderungen, die in der detaillierten Auftragsbeschreibung – Anhang Nr. 2 zu SWZ – festgelegt sind, erbracht werden. Die Bedingungen und Grundsätze für die Durchführung dieses Auftrags sind auch in den „entworfenen Vertragsbestimmungen für öffentliche Aufträge, die in den öffentlichen Auftragsvertrag aufgenommen werden“ enthalten, die Anhang Nr. 5 zu SWZ darstellen. Der Auftrag ist nicht unterteilt. Der Auftraggeber erlaubt keine Teilangebote, was bedeutet, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass der Auftragnehmer ein Angebot für den gesamten Auftragsumfang einreichen kann. Der Auftragnehmer kann gemäß Art. 462 Abs. 1 der Pzp-Gesetzgebung die Ausführung eines Teils des Auftrags an einen Subunternehmer vergeben. In einem solchen Fall fordert der Auftraggeber gemäß Art. 462 Abs. 2 der Pzp-Gesetzgebung den Auftragnehmer auf, im Angebot – im Angebotsformular (Anhang 1 zu SWZ) – den Teil des Auftrags anzugeben, dessen Ausführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind. Das Angebot; JEDZ, Erklärung Anhang 12, 12a zu SWZ, ist unter Androhung der Unwirksamkeit in elektronischer Form – mit qualifizierter elektronischer Signatur – unter folgender Adresse einzureichen: https://platformazakupowa.pl/transakcja/1356241 Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur persönlichen Ausführung der Kernaufgaben durch den Auftragnehmer gemäß Art. 60 und Art. 121 der Pzp-Gesetzgebung vor. Abrechnungen ausschließlich in polnischen Zloty. Der Auftraggeber plant keine Aufträge, wie in Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 der Pzp-Gesetzgebung erwähnt. Zulässige Vertragsänderungen in Anhang Nr. 5 zu SWZ. Form der eingereichten Dokumente – Abschnitt VIII SWZ. Informationen über elektronische Kommunikationsmittel – Abschnitt IX SWZ. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Annullierung des Verfahrens gemäß Art. 257 der Pzp-Gesetzgebung vor, falls die öffentlichen Mittel, die für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen waren, nicht zugewiesen werden. Der Auftraggeber erlaubt keine: Variantenangebote, elektronische Kataloge; sieht keine: elektronische Auktion; dynamisches Einkaufssystem; erlaubt Subunternehmer. Umgekehrtes Verfahren: Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 139 Abs. 1 der Pzp-Gesetzgebung zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen wird und anschließend eine subjektive Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren vornehmen wird. Das Verfahren wird im Rahmen einer unbegrenzten Ausschreibung gemäß Art. 129 Abs. 1 Punkt 1 in Verbindung mit Art. 132 des Gesetzes vom 11. September 2019 – Gesetz über öffentliche Aufträge (Dz. U. aus 2026, Pos. 793 mit Änderungen) durchgeführt, im Folgenden als „Pzp-Gesetz“ bezeichnet. Auf die Vergabe des Auftrags können sich Auftragnehmer bewerben, die nicht aufgrund folgender Vorschriften ausgeschlossen sind: - Art. 108 Abs. 1 sowie Art. 109 Abs. 1 Punkt 1, 2, 3, 4 des Gesetzes vom 11. September 2019 – Gesetz über öffentliche Aufträge; - Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine sowie zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit; - Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit den Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der durch die Verordnungen (EU) 2022/576, 2022/1269, 2023/1214, 2025/395, 2025/2033 geänderten Fassung. Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 139 Abs. 1 der Pzp-Gesetzgebung zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen wird und anschließend eine subjektive Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren vornehmen wird. Detaillierte Informationen enthält Abschnitt VIII SWZ. Der Auftrag unterliegt nicht dem GPA-Abkommen. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen – I oder II Quartal 2027. Frist für die Bindung des Angebots: bis zum 15.12.2026. Die Auftrag gebende Institution ist weder eine zentrale Beschaffungseinheit noch wendet sie eine andere Form der gemeinsamen Auftragsvergabe an. Der öffentliche Auftrag ist nicht für geschützte Arbeitsstätten reserviert; seine Durchführung ist nicht auf Programme zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beschränkt. Im Falle von Auftragnehmern, die gemeinsam um die Vergabe des Auftrags nachsuchen, darf keiner von ihnen ausgeschlossen sein.

CPV-Codes

Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige AusrüstungenReparatur und Wartung von PersonenwagenReparatur von PersonenwagenReparatur von FahrzeugelektrikWartung von PersonenwagenReparatur und Wartung von LastwagenReparatur und Wartung von Militärfahrzeugen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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