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Frankreich – Stahlbetonkonstruktionen – Fourniture et réalisation d'infrastructures techniques au profit des moyens d'essais de DGA Essais de missiles (DGA EM) Landes et Gironde et de DGA Essais en vol (DGA EV) Cazaux

Direction Générale de l’Armement / DOMN / Service des achats de l’ArmementFrankreichVeröffentlicht am 27. Apr. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Die Leistungen sind auf Testzonen durchzuführen, die sich auf den Standorten der DGA EM Landes und Gironde und der DGA EV in Cazaux befinden. Die Hauptleistungen, die zu erbringen sind, sind: Stahlbetondecken; Stahlbetonfundamente und -fundamente; Stahlbetonblöcke oder -blöcke; Mauerwerk und kleine Stahlbetonbauten, die mit den Testmitteln verbunden sind; besondere Stützkonstruktionen; Erdarbeiten und Zugang zu Testflächen; Handhabung im Rahmen der Installation von Betonbauten für Tests; Verschalungen; Bewehrungen; Nebenbauten, die mit den Tests verbunden sind; Abbrüche; Lieferung von Containern (gegebenenfalls mit Sand gefüllt). Der Rahmenvertrag (AC) umfasst einen Posten mit Bestellungen mit einem Leistungskatalog auf BPU und einen Posten mit Folgeaufträgen, der die Möglichkeit bietet, während der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu bestellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Datum und die Uhrzeit für die Abgabe der Angebote der 02/06/2026 um 11:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen sind im UTC-Format.

Es handelt sich um einen Verteidigungs- oder Sicherheitsauftrag.

Die geschätzte Menge/Volumen für das AC-Projekt ist unverbindlich für den Staat: --1 Platte von 2 000 m² -- Verschiedene Erdarbeiten und Abbrüche von Platten und Blöcken mit einem Gesamtvolumen von etwa 5 000 m² -- Integration spezieller mechanischer Verankerungen -- Etwa 15 Betonblöcke von 25t bis 50t (Blöcke über 50t sind möglich) -- Straßenbauarbeiten für eine Gesamtlänge von 1 600 m (Aufteilung in mehrere Abschnitte, schwere Straßenbauarbeiten vom Typ 13t pro Achse) -- Etwa 30 Betonblöcke pro Jahr in verschiedenen Formen und Gewichten -- Container (2 von 10 Fuß und 2 von 20 Fuß/Jahr).

Zusätzlich zu Abschnitt 5.1.15: Es handelt sich um einen AC, der aus einem Posten mit Bestellungen und einem Posten mit Folgeaufträgen besteht. Es handelt sich um einen AC mit einem einzigen Zuschlag. Der in den Abschnitten 2 und 5 unten angegebene Höchstbetrag ist netto.

Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, für den AC mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig agieren: 1. als Einzelbewerber und als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien; 2. als Mitglieder mehrerer Konsortien.

Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert werden, und es ist möglich, neue zwischen der Einreichung der Bewerbungen und der Einreichung der ursprünglichen Angebote zu bilden, wenn alle Mitglieder des neuen Konsortiums, das im Stadium der Angebote vorgestellt wird, im Stadium der Bewerbungen autorisiert wurden, ein Angebot einzureichen oder daran teilzunehmen, zumindest als zugelassener Subunternehmer in der Bewerbungsphase. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP.

Unterzeichnung der Dokumente: Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft berechtigten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Qualität des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweist. Was elektronische Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft berechtigten Person unterzeichnet werden (vgl. "Modalitäten der Übermittlung der Angebote, wie in Abschnitt 2.1.4 angegeben). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für dasselbe Unterschriftformat (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Arten von Unterschriften zu mischen.

Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist erforderlich, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsbeteiligten abgelehnt. Die im Rahmen der Bewerbungen eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version ist verbindlich.

Gemäß Artikel R 2342-7 des öffentlichen Auftragsrechts ist dieses Verfahren für Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern nicht geöffnet, die weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.

CPV-Codes

Stahlbetonkonstruktionen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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