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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych odebranych od właścicieli nieruchomości z terenu Gminy Wyry.

Gmina WyryPolenVeröffentlicht am 26. Okt. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist der Dienst, der aus folgendem besteht: a) der Entgegennahme und Verwertung aller kommunalen Abfälle aus bebauten Grundstücken und Grundstücken, auf denen keine Einwohner wohnen, aber kommunale Abfälle anfallen, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde Wyry befinden, sowie der in der Selektiven Sammelstelle für Kommunale Abfälle (PSZOK) gesammelten, b) die Lieferung von Behältern für nicht sortierte (gemischte) kommunale Abfälle, Bioabfälle, Asche sowie Behälter und Säcke zur Sortierung an die Eigentümer der Grundstücke der Gemeinde Wyry, c) die Organisation und Unterhaltung der Selektiven Sammelstelle für Kommunale Abfälle (PSZOK) sowie die Führung des Kundendienstbüros (BOK). 2. Beschreibung der Gemeinde Wyry: Die Gemeinde Wyry hat etwa 8913 Einwohner und liegt im südlichen Teil der Woiwodschaft Schlesien, auf einer Fläche von 34,5 km2. Anzahl der bebauten Grundstücke mit Einfamilienhäusern – ca. 2611, Anzahl der bebauten Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern – ca. 15, Anzahl der im Bau befindlichen Gebäude – ca. 56, Anzahl der öffentlichen Einrichtungen sowie Einrichtungen, die mit wirtschaftlichen Tätigkeiten verbunden sind – ca. 150, Anzahl der Kleingärten – 2, Anzahl der Friedhöfe – 3 (Schätzwerte). 3. Der detaillierte Gegenstand des Auftrags ist in den folgenden Anhängen zur SWZ enthalten: 1. Anlage A – Beschreibung der Gemeinde Wyry, 2. Anlage B – Beschreibung des Auftragsgegenstands, 3. Anlage C – Wyry – Einfamilienhäuser, 4. Anlage D – Gostyń – Einfamilienhäuser, 5. Anlage E – Unbewohnte Grundstücke, 6. Anlage F – Mehrfamilienhäuser, 7. Anlage G – Grundstücke – verbrauchte Batterien sowie abgelaufene Arzneimittel. 4. Geplante durchschnittliche Masse der Abfälle, die während der Laufzeit des Vertrags zur Entgegennahme und Verwertung vorgesehen sind: 1) 13 02 08* Motoren-, Getriebe- und Schmieröle: 2 Mg, 2) 15 01 01, 20 01 01 Papier und Pappe: 245 Mg, 3) 15 01 02, 20 01 39 Kunststoffe: 315 Mg, 4) 15 01 03 Verpackungen aus Holz: 0,1 Mg, 5) 15 01 04, 20 01 40 Metalle: 7 Mg, 6) 15 01 05 Mehrstoffverpackungen: 1 Mg, 7) 15 01 07, 20 01 02 Glas: 290 Mg, 8) 16 01 03 Reifen: 25 Mg, 9) 17 01 07 Bauschutt und Abbruchmaterialien: 190 Mg, 10) 17 06 04 Dämmmaterialien: 1 Mg, 11) 17 03 80 Abfallpapier: 32 Mg, 12) 17 09 04 Gemischte Abfälle aus Bau, Reparatur und Demontage, die nicht unter 17 09 01, 07 09 02 und 17 09 03 fallen: 135 Mg, 13) 20 01 08 Bioabfälle: 400 Mg, 14) 20 01 10 Kleidung: 36 Mg, 15) 20 01 11 Textilien: 1 Mg, 16) 20 01 21* Fluoreszenzlampen, andere mit Quecksilber: 0,2 Mg, 17) 20 01 28 Farben, Tuschen, Druckfarben, Klebstoffe, Harze und andere: 13,2 Mg, 18) 20 01 31* Abgelaufene Medikamente: 0,5 Mg, 19) 20 01 33* Verbrauchte Batterien und Akkumulatoren: 1,2 Mg, 20) 20 01 36 Verbrauchte elektrische und elektronische Geräte: 35 Mg, 21) 20 01 99 Hausmüllasche: 340 Mg, 22) 20 02 01 Bioabfälle: 1250 Mg, 23) 20 03 01 Nicht sortierte (gemischte) kommunale Abfälle: 1400 Mg, 24) 20 03 07 Sperrmüll: 480 Mg, 25) 21 03 99 Kommunale Abfälle, die in anderen Untergruppen nicht aufgeführt sind - Abfälle, die sich nicht als medizinische Abfälle qualifizieren, die im Haushalt durch die Einnahme von Arzneimitteln in Form von Injektionen und die Überwachung von Substanzen im Blut entstehen, insbesondere Nadeln und Spritzen: 0,1 Mg. Die vom Auftragnehmer angegebenen Einheitspreise ändern sich nicht und gelten bis zum Ende der Auftragsausführung. Die Menge der erzeugten Abfälle ist nicht vom Auftraggeber abhängig. Die oben angegebene Menge kann sich durch eine Verringerung oder Erhöhung der von den Einwohnern der Gemeinde erzeugten Abfälle infolge der Besiedlung neuer Gebäude oder der Entvölkerung ändern. Die angegebene Menge ist als Richtwert zu betrachten. Aufgrund von Unterschieden in den angenommenen Abfällen stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche zu. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesamte Menge der kommunalen Abfälle, die von den Eigentümern der Grundstücke, auf denen sie (ständig oder saisonal) wohnen, und nicht von den Einwohnern, einschließlich der Höfe, die mit einem Fahrzeug für die Entsorgung kommunaler Abfälle schwer erreichbar sind, übergeben werden, zu entsorgen. 5. Der Auftragnehmer hat die Pflicht: 1) einen Dienstplan zu erstellen. 2) den Einwohnern der Gemeinde Wyry Plastikbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l, 2

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