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Polen – Medizinische Geräte – „Zakup aparatury medycznej dla Copernicus PL Sp. z o.o. (echokardiografy, analizator składu ciała)”

COPERNICUS PODMIOT LECZNICZY SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄPolenVeröffentlicht am 27. Okt. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist der Kauf von medizinischen Geräten für Copernicus PL Sp. z o.o. (Echokardiografen, Körperzusammensetzungsanalysator). 2. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands, die die Anforderungen des Auftraggebers und die Mengen enthält, befindet sich in Anhang Nr. 3 zu SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands. Der Auftragnehmer bestätigt durch das Ausfüllen der in diesem Anhang angegebenen Positionen, dass die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden. 3. Die Art und Weise der Durchführung des Auftragsgegenstands wird im Vertragsentwurf – Anhang Nr. 6 zu SWZ – festgelegt. 4. Die angebotenen Auftragsgegenstände müssen vollständig und von hohem Standard sowohl in Bezug auf Qualität als auch Funktionalität sein und frei von materiellen, konstruktiven und rechtlichen Mängeln. 5. Die angebotenen Auftragsgegenstände müssen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Verkehr und zur Verwendung zugelassen sein. 6. Der Auftragsgegenstand muss mit dem Gesetz vom 7. April 2022 über Medizinprodukte (d.h. Dz.U.2022.974 vom 2022.05.09.) übereinstimmen, wenn der Auftraggeber die Angebotsanforderung eines Sortiments, das ein Medizinprodukt darstellt, verlangt. 7. In allen SWZ und deren Anhängen, in denen Handelsmarken, Parameter, Quellen oder ein besonderer Prozess angegeben sind, der die vom jeweiligen Auftragnehmer gelieferten Produkte kennzeichnet (Herstellernamen oder Geräte), gestattet der Auftraggeber gemäß Art. 99 Abs. 5 sowie wenn der Auftragsgegenstand durch Bezugnahme auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen, Referenzsysteme gemäß Art. 101 Abs. 4 des Pzp-Gesetzes beschrieben wird, gleichwertige Lösungen. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, in seinem Angebot, insbesondere durch geeignete Beweismittel, nachzuweisen, dass die vorgeschlagenen Lösungen in gleichem Maße die Anforderungen erfüllen, die in der Beschreibung des Auftragsgegenstands festgelegt sind. 8. Der Auftraggeber schließt die Möglichkeit aus, dass sich nur die in Art. 94 des Pzp-Gesetzes genannten Auftragnehmer um den Auftrag bewerben. 9. Der Auftraggeber stellt keine Anforderungen, wie in Art. 96 Abs. 2 Punkt 2 des Pzp-Gesetzes. 10. Finanzierungsquelle des öffentlichen Auftrags: Zuschuss im Rahmen des Nationalen Programms für Kreislauferkrankungen für die Jahre 2022-2032 – Aufgabe „Ko-finanzierung des Kaufs von Medizinprodukten für die ambulante spezialisierte Versorgung im Bereich der Kinderkardiologie“ sowie Eigenmittel. 11. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren zur Vergabe des Auftrags zu annullieren, wenn die Mittel, die aus dem oben genannten Zuschuss stammen, die der Auftraggeber für die Finanzierung des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt werden.

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