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Polen – Kreditgewährung – UDZIELENIE DŁUGOTERMINOWEGO KREDYTU BANKOWEGO DO WYSOKOŚCI 5.000.000,00 ZŁ Z PRZEZNACZENIEM NA PRZYPADAJĄCE DO SPŁATY W ROKU 2026 ZOBOWIĄZANIA Z TYTUŁU KREDYTÓW W KWOCIE 1.600.000,00 ZŁ ORAZ POKRYCIE DEFICYTU BUDŻETU W KWOCIE 3.400.000,00 ZŁ

Gmina SułkowicePolenVeröffentlicht am 29. Okt. 2026
Noch 4 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Gewährung eines langfristigen Bankkredits in Höhe von 5.000.000,00 zł, der für im Jahr 2026 fällige Verbindlichkeiten aus Krediten, die in den vorherigen Jahren in Höhe von 1.600.000,00 zł aufgenommen wurden, sowie zur Deckung eines Haushaltsdefizits in Höhe von 3.400.000,00 zł bestimmt ist. 2. Der Kreditzeitraum wird auf November 2026 bis Dezember 2038 festgelegt. 3. Die Tilgungsfrist für die Kapitalraten beträgt 51 Monate. 4. Die Kapitaltilgung erfolgt bis zum 15.12.2038 (monatliche Ratenzahlung). 5. Der Fälligkeitszeitpunkt der ersten Kapitalrate ist der 15.03.2031. 6. Der Fälligkeitszeitpunkt der Zinsrate: bis zum 15. jedes auf den Monat folgenden Monats, für den sie berechnet wurden, Zahlung der letzten Rate zusammen mit der Kapitaltilgung. 7. Die Raten sind in monatlichen Abständen bis zum 15. jedes Monats zu zahlen. 8. Höhe der Raten: 1) Jahr 2031 - 10 Raten à 50.000,00 zł; 2) Jahr 2032 – 11 Raten à 41.500,00 zł und 1 Rate à 43.500,00 zł; 3) Jahr 2033 – 11 Raten à 16.500,00 zł und 1 Rate à 18.500,00 zł; 4) Jahr 2034 – 11 Raten à 16.500,00 zł und 1 Rate à 18.500,00 zł; 5) Jahr 2035 – 11 Raten à 16.500,00 zł und 1 Rate à 18.500,00 zł; 6) Jahr 2036 - 11 Raten à 133.000,00 zł und 1 Rate à 137.000,00 zł; 7) Jahr 2037 - 11 Raten à 133.000,00 zł und 1 Rate à 137.000,00 zł; 8) Jahr 2038 - 11 Raten à 16.500,00 zł und 1 Rate à 18.500,00 zł. 9. Die Zinsen werden in monatlichen Abständen nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet. 10. Zur Berechnung der Zinsen wird die tatsächliche Anzahl der Tage in den einzelnen Monaten und ein Jahr mit 365 Tagen zugrunde gelegt. 11. Die Zinsänderung erfolgt quartalsweise am ersten Arbeitstag jedes Quartals auf der Grundlage des WIBOR 3M, der am letzten Arbeitstag jedes dem Abrechnungszeitraum vorausgehenden Quartals gilt, erhöht um die Bankmarge. 12. Der Kredit wird dem Auftraggeber maximal zwei Arbeitstage nach Vertragsunterzeichnung in maximal zwei Tranchen bis zum 31. Dezember 2026 zur Verfügung gestellt, wobei die erste Tranche bis zum 30. November 2026 in Anspruch genommen wird. 13. Der Kredit wird nicht mit anderen Gebühren als den in der SWZ genannten belastet. 14. Dem Kreditnehmer steht das Recht zu, die volle Kreditsumme nicht in Anspruch zu nehmen sowie den Kredit vorzeitig ohne zusätzliche Kosten zurückzuzahlen. 15. Der Auftraggeber plant keine Gebühren und Provisionen für den gewährten Kredit. 16. Es liegen keine Pfändungen auf den Bankkonten vor. 17. Die Gemeinde hat keine ausstehenden Verbindlichkeiten bei Banken. 18. In der Gemeinde wurde kein Sanierungsprogramm im Sinne des Gesetzes über öffentliche Finanzen durchgeführt. 19. In der Gemeinde wurden keine Vollstreckungsmaßnahmen durch einen Gerichtsvollzieher auf Antrag von Banken durchgeführt. 20. Der Auftraggeber hat keine Verbindlichkeiten aus dem Kauf von Forderungen, Forfaitierung, Factoring, eFinancing, Leasing. 21. Der Auftraggeber hat keine Bürgschaften und Garantien an andere Unternehmen gewährt. 22. Als Sicherheit für den Kredit dient ein eigener Blankowechsel zusammen mit einer Wechselerklärung, es sei denn, der Auftragnehmer verzichtet auf die Kreditsicherung. Der Gemeindekämmerer wird den Wechsel und die Wechselerklärung kontrasignieren. 23. Der Auftraggeber fordert die Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer von Personen, die die unten angegebenen Tätigkeiten während der Auftragsausführung ausführen: eine Person, die die Funktion eines Bankberaters ausübt und für den Kontakt und die Beziehungen mit dem Auftraggeber verantwortlich ist. 24. Während der Auftragsausführung ist der Auftraggeber berechtigt, Kontrolltätigkeiten gegenüber dem Auftragnehmer hinsichtlich der Erfüllung der Beschäftigungsanforderungen durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer gemäß Punkt 23 durchzuführen. 25. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, - Erklärungen und Dokumente im Zusammenhang mit der Bestätigung der Erfüllung der oben genannten Anforderungen anzufordern und zu bewerten, - Erklärungen im Falle von Zweifeln im Zusammenhang mit der Bestätigung der Erfüllung der oben genannten Anforderungen anzufordern, - eine Kontrolle am Ort der Leistungserbringung durchzuführen. 26. Bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung des Arbeitsrechts durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer kann der Auftraggeber die Durchführung einer Kontrolle durch die Staatliche Arbeitsinspektion beantragen. 27. Bestimmung des Auftrags gemäß dem Gemeinsamen Verzeichnis der Aufträge (CPV): CPV 66113000-5 Kreditdienstleistungen Aufteilung des Auftrags in Teile: Der Auftraggeber teilt den Auftrag nicht in Teile auf, von denen jeder einen separaten Auftragsgegenstand darstellen würde. Der Umfang und Gegenstand des Auftrags schränkt den Wettbewerb nicht ein, die Aufteilung des Auftrags in Teile würde mit der Koordination der Maßnahmen verschiedener Auftragnehmer, die die einzelnen Teile des Auftrags umsetzen, verbunden sein, was die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblich

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