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Niederlande – Krankenversicherung (Pflichtversicherung) – Collectieve Zorgverzekering Wereld

Ministerie van DefensieNiederlandeVeröffentlicht am 19. Juli 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Der Auftrag betrifft die Einrichtung und Durchführung eines kollektiven Versicherungsangebots für eine kollektive Krankenversicherung „Welt“ (CZW) für eine spezifische Zielgruppe, nämlich diejenigen, die unter Artikel 25a des Versorgungssystems Auslandspersonal Verteidigung (VBD) fallen. Dies betrifft:

a. Mitgereiste Familienmitglieder eines von der Auftraggeberin im Ausland, nicht in einem der Verordnungsländer, stationierten und dort wohnhaften Verteidigungsbeamten;

b. Mitgereiste Familienmitglieder eines von der Auftraggeberin an einer diplomatischen Vertretung stationierten und dort wohnhaften Verteidigungsbeamten;

c. Ein von der Auftraggeberin im Ausland stationierter und dort wohnhafter ziviler Beamter Verteidigung;

d. Die unter a. und b. genannten Familienmitglieder bis zu drei (3) Monaten nach dem Tod des Verteidigungsbeamten.

Hierbei gilt eine Einkommensgrenze: Das mit Zustimmung des Ministers mitgereiste Familienmitglied eines im Ausland (nicht in Verordnungsländern) stationierten Verteidigungsbeamten darf sich der CZW anschließen, es sei denn, das Familienmitglied:

a. außerhalb der Niederlande arbeitet und die Einkünfte aus dieser Arbeit höher sind als der in Artikel 8.14a, erster Absatz, Teil a, des Einkommenssteuergesetzes 2001 genannte Betrag; oder

b. eine Leistung auf Grundlage einer ausländischen gesetzlichen Regelung zur sozialen Sicherheit erhält.

CPV-Codes

Krankenversicherung (Pflichtversicherung)Freiwillige KrankenversicherungenZusatzversicherungen

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