Polen – Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial – DOSTARCZANIE WYROBÓW MEDYCZNYCH WG 34 PAKIETÓW
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von medizinischen Produkten gemäß 34 Paketen an den Sitz des Auftraggebers (os. Złotej Jesieni 1, Kraków), gemäß der Beschreibung und den Anforderungen in Anhang Nr. 1 der vorliegenden Spezifikation. 2. Die Gültigkeitsdauer / Garantiezeit des Auftragsgegenstands darf nicht kürzer als 12 Monate ab dem Lieferdatum sein. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Antrag des Auftraggebers eine Schulung des Personals des Auftraggebers an seinem Sitz (os. Złotej Jesieni 1, Kraków) zusammen mit der ersten Lieferung der Ware an die Krankenhausapotheke in einem schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitraum, jedoch nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss, durchzuführen. 4. Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, eine Anwesenheitsliste der durchgeführten Schulung, von der in Abs. 3 die Rede ist, mit Unterschriften der geschulten Benutzer, die ihre tatsächliche Anwesenheit bestätigen, an die Krankenhausapotheke innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Durchführung der Schulung zu übermitteln. 5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, sich an die Auftragnehmer auf der Stufe der Prüfung und Bewertung der Angebote zu wenden, um Muster des angebotenen Auftragsgegenstandes zur Verfügung zu stellen, um sie zu testen und die technische oder berufliche Fähigkeit des Auftragnehmers zur Erfüllung des Auftrags zu überprüfen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Auftragnehmer. 6. Weitere Bedingungen des Auftrags regelt das Vertragsprojekt, das Anhang Nr. 3 der Spezifikation darstellt. 7. Die Lieferung der medizinischen Produkte wird gemäß schriftlichen Bestellungen erfolgen, die durch einen Mitarbeiter der Krankenhausapotheke sukzessive über einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Vertragsabschluss erteilt werden. 8. Frist für die Erfüllung des Auftrags - nicht länger als 3 Werktage ab dem Datum der schriftlichen Bestellung (E-Mail, Fax). 9. Möglichkeit der Lieferung im Expressverfahren innerhalb der kürzestmöglichen, mit dem Leiter der Krankenhausapotheke vereinbarten Zeit, jedoch nicht länger als innerhalb von 24 Stunden, gerechnet in Werktagen ab dem Datum der schriftlichen Bestellung (E-Mail, Fax). Dokumente, die das Angebot bilden: a) Angebotsformular, das vom Auftraggeber auf der Plattform e-Zamówienia zur Verfügung gestellt und im Verfahrensverlauf in der Registerkarte „Grundlegende Informationen“ hinterlegt wurde, unterzeichnet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur durch Personen, die entsprechend befugt sind, den Auftragnehmer zu vertreten, b) detailliertes Preisangebot (gemäß Tabelle, die in Abschnitt XVI, Abs. 2 der Spezifikation enthalten ist), c) Dokumente und Erklärungen, die die Erfüllung der Teilnahmebedingungen durch den Auftragnehmer am Verfahren und das Fehlen von Ausschlussgründen bestätigen (in Abschnitt X.1 der Spezifikation aufgeführt), d) in Abschnitt XI der Spezifikation genannte Dokumente, e) im Falle von Auftragnehmern, die durch einen Bevollmächtigten tätig sind – Vollmacht, f) im Falle von Auftragnehmern, die gemeinsam um den Auftrag nachsuchen – Dokument, das die Bestellung eines Bevollmächtigten durch die gemeinsam um den Auftrag nachsuchenden Auftragnehmer bestätigt, um sie im Verfahren um die Erteilung des Auftrags zu vertreten oder im Verfahren und im Vertragsabschluss im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag, g) Bestätigung der Einlegung von Sicherheitsleistungen, h) Muster (falls zutreffend). Auftragnehmer können gemeinsam um die Erteilung des Auftrags nachsuchen. In einem solchen Fall muss ihr Angebot die folgenden Anforderungen erfüllen: a) in Bezug auf die Anforderungen, die vom Auftraggeber gestellt werden, muss jeder der gemeinsam um den Auftrag nachsuchenden Auftragnehmer einzeln dokumentieren, dass er nicht aufgrund von Art. 108 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 109 Abs. 1 Punkt 1 und Punkt 4 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (t.j. Dz. U. z 2025 r. poz. 514) und Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit den Handlungen Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine (ABl. EU L 229 vom 31.07.2014, S. 1, mit späteren Änderungen) vom Verfahren ausgeschlossen wird, b) die gemeinsam auftretenden Auftragnehmer müssen einen Bevollmächtigten bestellen, um sie im Verfahren oder im Verfahren und im Vertragsabschluss im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftrag zu vertreten. Die Vollmacht ist im Angebot in der in Abs. 5 genannten Form vorzulegen, c) alle Korrespondenz im Verfahren wird ausschließlich mit dem in Abs. 7 Buchstabe b) genannten Bevollmächtigten geführt, d) beim Ausfüllen des Angebotsformulars sowie anderer Dokumente, die sich auf den „Auftragnehmer“ beziehen; an der Stelle „z.B. Name und Adresse des Auftragnehmers“ sind die Daten jedes der gemeinsam um die Erteilung des Auftrags nachsuchenden Auftragnehmer einzutragen und nicht die Daten des Bevollmächtigten der gemeinsam um die Erteilung des Auftrags nachsuchenden Auftragnehmer.
ANFORDERUNGEN AN DIE SICHERHEITSLEISTUNG
Das gesamte Auftragsangebot muss durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 22 915,00 zł (in Worten: zweiundzwanzig tausend neunhundertfünfzehn Złoty 00/100) abgesichert werden.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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