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Polen – Elektrobusse – Zakup autobusów zeroemisyjnych dla ZKM Zawiercie sp. z o.o. w ilości 3 szt.

Zakład Komunikacji Miejskiej Zawiercie sp.z o.o.PolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
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Beschreibung

1. Kauf von drei emissionsfreien Bussen für ZKM Zawiercie sp. z o.o. 2. Der detaillierte Leistungsbeschreibung (OPZ) enthält Anhang Nr. 1a zum SWZ. 3. Der Auftragsumfang umfasst die Lieferung der oben genannten Busse mit Ausstattung, erforderlicher Software, Dokumentation und Durchführung von Schulungen unter den in dieser Auftragsspezifikation festgelegten Bedingungen. 4. Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften: 1) Der angebotene Bus muss die Anforderungen und Bedingungen erfüllen, die in der Verordnung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Kategorien M2 oder M3 in Bezug auf ihren allgemeinen Aufbau [2015/922] (OJ EU L 153/1 vom 18.06.2015) festgelegt sind, im Folgenden als Verordnung Nr. 107 UNECE bezeichnet. 2) Die angebotenen Busse müssen mit einem/mehreren Elektromotor(en) ausgestattet sein. 3) Der angebotene Bus muss unter maximaler Verwendung von nicht brennbaren Materialien, insbesondere im Bereich der für den Aufbau und die Innenausstattung des Aufbaus verwendeten Materialien, hergestellt werden und eine EG-Genehmigung für das Fahrzeug in Bezug auf die Brennbarkeit aus Tests zur Nichtbrennbarkeit der Ausrüstungselemente des Fahrgastraums und des Fahrerhauses, die gemäß der Verordnung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) durchgeführt wurden, besitzen. 4) Der angebotene Bus muss die Anforderungen erfüllen, die in den Vorschriften des Abschnitts III des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (Dz.U. z 2017 r., poz. 1260 z późn. zm.) festgelegt sind, sowie den technischen Anforderungen entsprechen, die in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Anforderungen an Fahrzeuge sowie den Umfang ihrer erforderlichen Ausstattung (einheitlicher Text Dz.U. z 2016, poz. 2022) festgelegt sind. 5) Der angebotene Bus muss die Anforderungen und Bedingungen erfüllen, die in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 25. März 2013 über die Genehmigung des Typs von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie deren Ausrüstungsgegenständen oder Teilen (Dz.U.2015.1475 vom 25.09.2015, mit späteren Änderungen) festgelegt sind. 6) Der Bus muss die Norm PN-S-47010:1999 oder eine gleichwertige für einen Stadtbus der Klasse I oder M erfüllen. 7) Der Bus muss die Anforderungen erfüllen, die in der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 31. Dezember 2002 über die technischen Anforderungen an Fahrzeuge sowie den Umfang ihrer erforderlichen Ausstattung (Dz.U. z 05.03.2015, poz. 305) festgelegt sind. 8) Der angebotene Bustyp muss ein aktuelles Fahrzeugtypgenehmigungszertifikat oder ein EG-Typgenehmigungszertifikat - im Sinne des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über das Straßenverkehrsrecht (einheitlicher Text Dz.U. z 2017, poz. 1260) oder ein nationales individuelles Fahrzeugzulassungszertifikat, das vom Direktor des Technischen Transportinspektorats ausgestellt wurde, besitzen, das die Grundlage für seine Registrierung in Polen darstellt. Der Auftragnehmer liefert dieses Dokument spätestens am Tag der Lieferung. 9) Der gelieferte Bus muss am Tag der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls den aktuellen Vorschriften zur Fahrzeugregistrierung entsprechen und muss die erforderlichen Dokumente besitzen, die den Verkauf und die Registrierung des Fahrzeugs beim Verkehrsamt des Powiat ermöglichen. 10) Der Bus ist an den Sitz des Stadtverkehrsbetriebs Zawiercie, ul. Polska 21, zusammen mit der Wartungs- und Betriebsdokumentation, den Lizenzen für die erforderliche Software zur Wartung des gekauften Busses, nämlich: a) Fahrzeuggarantiekarten, b) Garantiehandbücher, c) Wartungshandbücher (Inspektionen) zu liefern. 11) Falls sich während des Zeitraums zwischen der Abgabe des Angebots durch den Auftragnehmer im Verfahren zur Vergabe des Auftrags und der Umsetzung des Vertrags eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Registrierung, Genehmigung, des Verkaufs oder der Inbetriebnahme neuer Busse (sowie deren Baugruppen und Komponenten) ergibt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftragsgegenstand unter Berücksichtigung dieser Änderungen zu realisieren. 12) Der angebotene Bus darf kein Prototyp sein und muss fabrikneu sein, das heißt, nicht früher als 9 Monate vor dem Liefertermin hergestellt, nicht für Präsentationen, Tests und ähnliche Zwecke verwendet, nicht registriert und mit einer Laufleistung von nicht mehr als 2000 km. Der Bus, der Gegenstand des Auftrags ist, muss: a) an die Bedürfnisse aller Nutzer angepasst sein, einschließlich der Barrierefreiheit gemäß den beschriebenen technischen Anforderungen, b) der Busflotte wird die Anforderungen und guten Praktiken berücksichtigen, die in Anhang Nr. 2. Standards für die Zugänglichkeit für die Kohärenzpolitik 2021-2027 in den Leitlinien zur Umsetzung der Gleichheitsgrundsätze im Rahmen der EU-Fonds für die Jahre 2021-2027 beschrieben sind; c) die beschaffte Flotte wird Sicherheitsaspekte berücksichtigen, insbesondere zum Schutz nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer (einschließlich Frauen). In der Flotte werden Lösungen zur Unterstützung des Fahrers beim Schutz von Fußgängern und Radfahrern (einschließlich Frauen) eingesetzt, z. B. Kollisionswarnsysteme; d) Lösungen, die aus dem Standard GSR2 hervorgehen - Reifendruck- und -temperaturüberwachungssystem, - Rechtsabbiegeassistent, - Spurhalteassistent, - Fahrerverhaltensüberwachungssystem, - aktiver Tempomat, der mit dem Bremssystem gekoppelt ist, sowie andere Sicherheitsysteme des Busses, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugregistrierung vorgeschrieben sind.

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