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Bulgarien – Netzausrüstung – „Подновяване на структурна кабелна система (СКС) в сгради на Национална агенция за приходите (НАП)”

ИНФОРМАЦИОННО ОБСЛУЖВАНЕ АДBulgarienVeröffentlicht am 28. Juli 2026
Noch 30 Tage

Beschreibung

Der Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe umfasst die Erneuerung eines strukturierten Kabelsystems (SKS) in Gebäuden der Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP), mit den folgenden Tätigkeiten:

1. Aufbau eines optischen Gebäudebackbones gemäß den beigefügten Standards, der für ein paketbasiertes TCP/IP-Computernetzwerk mit einem Zugriff von 10 Gbps, wenn anwendbar, bestimmt ist;

2. Aufbau eines Benutzernetzwerks: Desktop-Computer, Arbeitsstationen, Peripheriegeräte (Drucker, Scanner und alle anderen TCP/IP-Geräte) mit einem Zugriff von 1 Gbps;

3. Aufbau der Stromversorgung für Desktop-Computer, Arbeitsstationen und Peripheriegeräte.

Die Anforderungen an die Ausführung sind im Detail in der technischen Spezifikation des Auftraggebers - Anhang Nr. 1, Teil der Dokumentation für die öffentliche Auftragsvergabe, beschrieben.

Die Anmeldung von Objekten/Standorten für die Erneuerung des SKS erfolgt mit einem schriftlichen Antrag für jeden einzelnen Standort oder gemeinsam, der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer per E-Mail an die Korrespondenzadresse gesendet wird. In einem Antrag können ein oder mehrere Standorte aus Tabelle Nr. 1 der technischen Spezifikation des Auftraggebers - Anhang Nr. 1 enthalten sein.

Fristen für die Durchführung:

1. Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt 36 (sechsunddreißig) Monate, ab dem Inkrafttreten des Vertrags.

2. Die Frist für die Durchführung einer Besichtigung des angeforderten Standorts beträgt bis zu 3 (drei) Arbeitstage ab Erhalt des schriftlichen Antrags gemäß Punkt 18.1 der technischen Spezifikation des Auftraggebers – Anhang Nr. 1.

3. Die Frist für die Bereitstellung eines Zeitplans für die Durchführung der Lieferungen und Tätigkeiten für die in dem schriftlichen Antrag gemäß Punkt 18.1 der technischen Spezifikation des Auftraggebers – Anhang Nr. 1 genannten Objekte beträgt bis zu 10 (zehn) Arbeitstage ab Erhalt des Antrags. Der Auftraggeber genehmigt den Zeitplan innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen ab dessen Erhalt. Die Ausführungsarbeiten werden gemäß dem genehmigten Zeitplan durchgeführt.

4. Die Frist für die Erstellung und Bereitstellung eines Projekts für den angeforderten Standort beträgt bis zu 1 (ein) Monat ab Erhalt des schriftlichen Antrags gemäß Punkt 18.1 der technischen Spezifikation des Auftraggebers – Anhang Nr. 1. Der Auftraggeber stimmt dem Projekt innerhalb von 15 (fünfzehn) Arbeitstagen ab dessen Erhalt zu. Bei Beanstandungen beseitigt der Auftragnehmer diese innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen. Der Auftraggeber genehmigt das korrigierte Projekt innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen. Die Ausführungsarbeiten beginnen nach Genehmigung des Projekts durch den Auftraggeber.

5. Die Frist für die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Demontage des bestehenden SKS für jeden angeforderten Standort beträgt bis zu 5 (fünf) Monate, ab dem Erhalt des entsprechenden schriftlichen Antrags gemäß Punkt 18.1 der technischen Spezifikation des Auftraggebers – Anhang Nr. 1. Bei Überschreitung der Genehmigungsfristen gemäß Punkt 4 und 5 durch den Auftraggeber wird die Endfrist für die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Demontage des bestehenden SKS für jeden angeforderten Standort um die Anzahl der verzögerten Arbeitstage verlängert.

6. Die Frist für die Garantiewartung der ausgeführten Tätigkeiten, wie z. B. das Verlegen von Kabeln, das Montieren von Komponenten, Montagezubehör gemäß Punkt 28 der technischen Spezifikation des Auftraggebers und andere, beträgt mindestens 5 Jahre, ab der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gemäß Artikel 26, Absatz 1 des Vertragsentwurfs.

7. Die Frist für die Garantiewartung der in Punkt 16.2 der technischen Spezifikation des Auftraggebers – Anhang Nr. 1 genannten Komponenten beträgt 36 Monate, ab der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gemäß Artikel 26, Absatz 1 des Vertragsentwurfs.

8. Die Frist für das Servicewartung gemäß Punkt 16.3 der technischen Spezifikation des Auftraggebers – Anhang Nr. 1 beträgt 36 Monate, ab der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gemäß Artikel 26, Absatz 1 des Vertragsentwurfs, einschließlich der Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten zur Lieferung, Montage/Installation, Anordnung und Inbetriebnahme für das entsprechende Objekt.

9. Das Garantiezertifikat des Herstellers für das strukturierte Kabelsystem, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, muss für einen Zeitraum von mindestens 20 (zwanzig) Jahren gelten.

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