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Polen – Medienspeicher- und -lesegeräte – Dostawa i instalacja redundantnej macierzy dyskowej wraz z wykonaniem prac wdrożeniowych

Gmina Miejska Kraków - Urząd Miasta KrakowaPolenVeröffentlicht am 23. Aug. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung und Installation eines redundanten Speichersystems einschließlich der Durchführung von Implementierungsarbeiten. 2. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält den Vertragsentwurf einschließlich der Anlagen, der Anhang Nr. 10 zur SWZ darstellt. 3. Der Auftraggeber verlangt nicht die Durchführung des Auftrags durch geschützte Arbeitsstätten, soziale Genossenschaften oder andere Auftragnehmer, die den Bestimmungen des Artikels 94 Absatz 1 des Gesetzes unterliegen. 4. Aufgrund der Art dieses Auftrags (Lieferung) verlangt der Auftraggeber nicht die Beschäftigung von Personen (durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer) auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses. 5. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 8 des Gesetzes vor. 6. Der Auftraggeber erlaubt keine Abgabe von Alternativangeboten. 7. Der Auftraggeber sieht keine Durchführung einer elektronischen Auktion vor. 8. Der Auftraggeber hat vor Beginn des Verfahrens keine vorläufigen Marktberatungen durchgeführt. 9. Der Auftraggeber teilt den Auftrag im vorliegenden Verfahren nicht in Teile auf und erlaubt keine Abgabe von Teilangeboten, und zwar aus folgendem Grund: Der Auftraggeber hat auf die Aufteilung des Auftrags in Teile verzichtet, da der Auftragsgegenstand die Lieferung und Implementierung eines redundanten Speichersystems einschließlich der umfassenden Umgestaltung der Massenspeicherumgebung des Stadtamts Krakau umfasst. Die einzelnen Elemente des Auftrags, die die Lieferung der Geräte, die Neukonfiguration des SAN-Netzwerks, die Konfiguration der Replikationsmechanismen, die Datenmigration, die Wiederherstellung der Hochverfügbarkeitsmechanismen sowie die Durchführung von Abnahmeprüfungen umfassen, stellen einen technologisch und funktional verbundenen Prozess dar, dessen ordnungsgemäße Durchführung die Wahrung der vollständigen Kompatibilität sowie die Verantwortung eines Auftragnehmers für die gesamte Implementierung erfordert. Die Aufteilung des Auftrags in Teile könnte zu Problemen bei der Koordination der Arbeiten durch verschiedene Auftragnehmer, zur Verwischung der Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der Umgebung, zur Verlängerung des Implementierungsprozesses sowie zur Erhöhung des Risikos von Ausfällen oder Verlust der Kontinuität der IT-Systeme des Auftraggebers führen. Der Verzicht auf die Aufteilung des Auftrags in Teile ist daher aus technischen, organisatorischen Gründen sowie der Notwendigkeit der Sicherstellung einer sicheren und kohärenten Durchführung des gesamten Migrationsprozesses der Massenspeicherumgebung gerechtfertigt. Der Verzicht auf die Aufteilung in Teile schränkt den Zugang zu dem Auftrag für kleine und mittlere Unternehmen nicht ein, und Auftragnehmer, die in der Branche tätig sind, die der Auftragsgegenstand umfasst, können alle seine Elemente liefern. 10. Der Auftraggeber erlaubt im Rahmen der Bestimmungen des Artikels 462 und der folgenden Bestimmungen des Gesetzes die Möglichkeit der Durchführung des Auftragsgegenstands durch den Auftragnehmer unter Nutzung von Subunternehmern. Der Auftragnehmer, der beabsichtigt, die Durchführung eines Teils des Auftrags Subunternehmern zu überlassen, gibt in seinem Angebot die Teile des Auftrags an, deren Durchführung er Subunternehmern überlassen möchte, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, wenn diese bereits bekannt sind. 11. Der Auftraggeber verlangt im vorliegenden Verfahren von den Auftragnehmern keine Vorlage von Gegenständen als Nachweis.

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