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Polen – Transport von Haushaltsabfällen – Gospodarowanie odpadami z oczyszczalni ścieków Pomorzany i Zdroje, z przepompowni ścieków oraz z rozbiórek dróg związanych z usuwaniem awarii wodociągowo - kanalizacyjnych w Szczecinie w podziale na pakiety na lata 2027÷2028

Zakład Wodociągów i Kanalizacji Spółka z o. o. w SzczeciniePolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand dieses Auftrags ist die Abfallentsorgung aus der Kläranlage Pomorzany und Zdroje, aus Abwasserpumpen und aus Straßenaufbrüchen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Wasser- und Abwasserleitungsstörungen in Szczecin für die Jahre 2027-2028, unterteilt in folgende Pakete: a) Paket Nr. 1: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 01 (Schlämme) aus der Kläranlage Pomorzany. b) Paket Nr. 2: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 02 (Inhalt von Sandfängern) aus der Kläranlage Pomorzany. c) Paket Nr. 3: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 05 (Stabilisierte kommunale Klärschlämme) aus der Kläranlage Pomorzany. d) Paket Nr. 4: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 01 12 (Asche und Schlacke aus Verbrennungsanlagen, die nicht unter 19 01 11 fallen) aus der Kläranlage Pomorzany. e) Paket Nr. 5: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 01 05* (Filtrierungsrückstände (z. B. Filterkuchen) aus der Abgasreinigung) aus der Kläranlage Pomorzany. f) Paket Nr. 6: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 06 06 99 (Sonstige nicht aufgeführte Abfälle) - Schwefel, aus der Kläranlage Pomorzany und der Kläranlage Zdroje. g) Paket Nr. 7: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 01 (Schlämme) aus der Kläranlage Zdroje. h) Paket Nr. 8: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 02 (Inhalt von Sandfängern) aus der Kläranlage Zdroje. i) Paket Nr. 9: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 05 (Stabilisierte kommunale Klärschlämme) aus der Kläranlage Zdroje. j) Paket Nr. 10: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 99 (Sonstige nicht aufgeführte Abfälle) aus der Kläranlage Zdroje. k) Paket Nr. 11: Dienstleistung, bestehend aus der Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 01 (Schlämme) aus Abwasserpumpen. l) Paket Nr. 12: Dienstleistung, bestehend aus der Entsorgung von Abfall mit dem Code 19 08 02 (Inhalt von Sandfängern) aus Abwasserpumpen. m) Paket Nr. 13: Dienstleistung, bestehend aus der Entsorgung von Abfall mit dem Code 17 01 01 (Betonabfälle sowie Betonschutt aus Abbrüchen und Reparaturen) aus Straßenaufbrüchen, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Wasser- und Abwasserleitungsstörungen im Stadtgebiet von Szczecin durchgeführt werden. n) Paket Nr. 14: Dienstleistung, bestehend aus der Entsorgung von Abfall mit dem Code 17 01 81 (Abfälle aus Straßenreparaturen und -umbauten) aus Straßenaufbrüchen, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Wasser- und Abwasserleitungsstörungen im Stadtgebiet von Szczecin durchgeführt werden. o) Paket Nr. 15: Dienstleistung, bestehend aus Beladen, Transport und Entsorgung von Abfall mit dem Code 17 05 04 (Erde und Boden, einschließlich Steine, die nicht unter 17 05 03 fallen) aus Straßenaufbrüchen, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Wasser- und Abwasserleitungsstörungen im Stadtgebiet von Szczecin durchgeführt werden. 2. CPV-Code: 90512000 – Abfalltransportdienste 3. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Optionsrecht gemäß Art. 441 Abs. 1 des Gesetzes im mengenmäßigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Der maximale Umfang, der durch das Optionsrecht abgedeckt ist, beträgt im Rahmen von Paket 9 - 2800 Mg. Die Bedingungen, unter denen der Auftraggeber das Optionsrecht in Anspruch nehmen kann, sind in den Vertragsbestimmungen festgelegt. Der Einheitspreis, der vom Auftragnehmer für den Grundumfang im Teil, auf den sich das Angebot des Auftragnehmers bezieht, angegeben wird, wird auch bei einer möglichen Inanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber Anwendung finden. Der Auftraggeber macht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Optionsrechts von der Nutzung der Grundmenge des Auftragsgegenstandes abhängig. Das Optionsrecht ist ein Recht des Auftraggebers, von dem er im Rahmen der Vertragsausführung Gebrauch machen kann, aber nicht muss. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber zu. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist eine Willenserklärung des Auftraggebers zur Ausführung des Auftrags im Rahmen des Optionsrechts unter Angabe des Umfangs. Die Ausführungsmodalitäten des Auftragsgegenstandes, der durch das Optionsrecht abgedeckt ist, einschließlich der Art und Weise seiner Ausführung, seiner Abnahme und der Zahlungsweise, sind in den Vertragsvorlagen festgelegt. Eine Beschreibung des Auftragsgegenstandes, der durch das Optionsrecht abgedeckt ist, befindet sich im Anhang Nr. 2 zu SWZ. 4. Der Umfang des Auftrags ist im Anhang Nr. 2, der die Beschreibung des Auftragsgegenstandes darstellt, detailliert festgelegt. 5. Ausschluss von Schlüsselaufgaben zur persönlichen Ausführung durch den Auftragnehmer: a) Für

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