Finnland – Elektrizität – Häviö- ja omakäyttösähkö
Beschreibung
Das Gegenstand der Beschaffung ist die offene Lieferung von Verlust- und Eigenverbrauchsstrom der Järvi-Suomen Energia Oy (im Folgenden Auftraggeber) einschließlich eines Portfolio-Management-Dienstes. Zudem umfasst die Beschaffung optional einen Dienst zur Weiterleitung von Nachweisurkunden für erneuerbare Energien. Die Verluststrommenge des Auftraggebers beträgt etwa 49,8 GWh/Jahr und die Eigenverbrauchsstrommenge etwa 0,9 GWh/Jahr. Die angegebenen Mengen sind Schätzungen, die jährliche Schwankungen aufweisen. Der Eigenverbrauchsstrom wird an 56 Verwendungsorten genutzt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Verwendungsorte für Eigenverbrauchsstrom im Rahmen ihrer normalen Schwankungen zu erhöhen oder zu verringern. Die Tarifserie für den Verlust- und Eigenverbrauchsstrom des Auftraggebers für den Zeitraum 1.1.-31.12.2025 wird als Anlage zum Angebotsantrag bereitgestellt. Im Rahmen der Beschaffung setzt sich der Preis für Stromenergie aus der physischen Spot-Lieferung von Strom, der Analyse von leistungsbasierten Preisbindungen zur Reduzierung des Preisrisikos, der Marge des Lieferanten sowie der jeweils gültigen Volumengebühr für Produktion und Verbrauch des Übertragungsnetzbetreibers Fingrid zusammen. Falls der Auftraggeber den optional verfügbaren Dienst zur Weiterleitung von Nachweisurkunden für erneuerbare Energien in Anspruch nimmt, werden die Marge des Weiterleitungsservice und die tatsächlich angefallenen Beschaffungskosten für die Nachweisurkunden zum Preis für die Stromenergie hinzugefügt. Verluststrom wird als ein Verwendungsort behandelt, obwohl die Menge des Verluststroms in Wirklichkeit auf der Grundlage des Stromverbrauchs aller Verwendungsorte sowie der Produktion und der Messdaten an den Übergabepunkten bestimmt wird. Verluststrom umfasst neben den Übertragungs- und Verteilungsverlusten alle Strommengen, die nicht auf der Grundlage der gemessenen Daten einem bestimmten Verwendungsort zugeordnet werden können (z. B. mögliche Messfehler usw.). Die Laufzeit des befristeten Vertrags beträgt 1.1.2027 - 31.12.2029. Darüber hinaus umfasst die Beschaffung eine von den Vertragsparteien gemeinsam zu vereinbarende zweijährige Verlängerung 1.1.2030 - 31.12.2031. Über die Nutzung der Verlängerung wird spätestens 6 Monate vor Ablauf der befristeten Periode vereinbart. Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Beschaffung von Verlust- und Eigenverbrauchsstrom um die in § 6 Absatz 6 des Gesetzes über Beschaffungen in besonderen Bereichen genannte Beschaffung von Energie im Zusammenhang mit der Energieversorgung, sodass sie nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes über Beschaffungen in besonderen Bereichen oder des Beschaffungsgesetzes fällt. Nach § 23 des Strommarktgesetzes muss jedoch der Netzbetreiber den Verlust- und Eigenverbrauchsstrom seines Netzes gemäß offenen, diskriminierungsfreien und marktbasierten Verfahren beschaffen. Um die oben genannten Anforderungen des Strommarktgesetzes zu erfüllen, veröffentlicht die Beschaffungseinheit eine öffentliche Beschaffungsbekanntmachung.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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