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Polen – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Usługę całodobowej ochrony fizycznej BP AMW

Agencja Mienia WojskowegoPolenVeröffentlicht am 29. Juli 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist: Dienstleistung für den 24-Stunden-Schutz von BP AMW. 2. Das vorliegende Verfahren in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ist ein zweistufiges Verfahren: Stufe I: Als Antwort auf die Auftragsbekanntmachung reicht der Auftragnehmer einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren (im Folgenden: Antrag) zusammen mit den in Abschnitt VIII der Teilnahmebedingungen (OWU) genannten Dokumenten ein. Alle für die Auftragnehmer in dieser Verfahrensstufe erforderlichen Informationen sind in den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Auftragsbekanntmachung enthalten, die auf der Internetseite des durchgeführten Verfahrens (Einkaufsplattform Marketplanet) veröffentlicht wurde. Der Auftraggeber führt eine Prüfung und Bewertung der in diesem Verfahren eingereichten Anträge durch. Der Auftraggeber lädt die Auftragnehmer, deren Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren keine Ablehnung erfahren, zur Abgabe von Angeboten ein. Gemäß Art. 411 Abs. 2 des Gesetzes wird den Auftragnehmern zusammen mit der Einladung zur Abgabe von Angeboten die Auftragsbedingungen-Spezifikation (SWZ) mit den Anlagen übermittelt. Stufe II: Als Antwort auf die Einladung zur Abgabe eines Angebots reicht der Auftragnehmer ein Angebot ein. Der Auftraggeber führt eine Prüfung und Bewertung der in diesem Verfahren eingereichten Angebote durch und wählt das vorteilhafteste Angebot aus. 3. Die Durchführung des Auftragsgegenstands beginnt frühestens ab dem 01.02.2027 um 10:00 Uhr. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand für 24 Monate ab dem Tag der Durchführungsbeginn des Auftragsgegenstands oder bis zum Zeitpunkt der Erschöpfung der maximalen Vergütung des Auftragnehmers, wie in dem abgeschlossenen Vertrag festgelegt, durchzuführen. 4. Gemäß Art. 121 des Gesetzes verpflichtet der Auftraggeber den Auftragnehmer zur persönlichen Durchführung der Schlüsselaufgabe im Zusammenhang mit dem vorliegenden Dienst, d.h. zum Besitz einer eigenen Interventionsgruppe gemäß § 1 Pkt 3 der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 21. Oktober 2011 über die Regeln der Bewaffnung spezialisierter bewaffneter Schutzformationen und die Bedingungen für die Aufbewahrung sowie die Dokumentation von Waffen und Munition (Dz.U. aus 2015, Nr. 992) und deren Einsatz zur Durchführung des vorliegenden Auftrags (während der Durchführung des Hauptauftrags, der Wiederholung und der Option). 5. Der Auftraggeber bewertet die Erfüllung der Teilnahmebedingungen sowie das Fehlen von Ausschlussgründen des Auftragnehmers aus dem Verfahren auf der Grundlage der Analyse der zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren eingereichten Dokumente und Erklärungen. Aus den Dokumenten und Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass der Auftragnehmer die Bedingungen erfüllt und keinem Ausschluss unterliegt. Gemäß Art. 405 Abs. 5 des Gesetzes müssen die Erklärung gemäß Art. 125 Abs. 1 des Gesetzes sowie die nachweisenden Unterlagen den Ausschlussgrund fehlen und die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren nicht später als am Tag der Einreichung der Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren bestätigen. Im Laufe der Prüfung und Bewertung der eingereichten Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren sowie der Dokumente und Erklärungen kann der Auftraggeber insbesondere die Einreichung, Korrektur oder Ergänzung von Dokumenten oder die Abgabe von Erklärungen zu deren Inhalt verlangen. Die auf Verlangen des Auftraggebers eingereichten Dokumente und Erklärungen müssen die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren sowie das Fehlen von Ausschlussgründen nicht später als am Tag der Einreichung der Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren bestätigen. 6. In diesem Verfahren erfolgt die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern über den Postdienstleister gemäß dem Gesetz vom 23. November 2012 - Postgesetz (Dz. U. aus 2026, Nr. 558), im Folgenden: Postgesetz, persönlich, über einen Boten oder unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel gemäß dem Gesetz vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (Dz.U. aus 2024, Nr. 1513), unter Vorbehalt der Bestimmungen der Abschnitte XII und XIII der Teilnahmebedingungen, die auf der Internetseite des durchgeführten Verfahrens zusammen mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Jede der Parteien bestätigt auf Anfrage der anderen unverzüglich den Erhalt der E-Mail. Die Einreichung der Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren erfolgt über den Postdienstleister gemäß dem Postgesetz, persönlich oder über einen Boten. Alle Fragen zum durchgeführten Verfahren sind über die Einkaufsplattform des Auftraggebers Marketplanet, im Folgenden als Plattform oder Einkaufsplattform bezeichnet, zu stellen (Direktlink zum Verfahren: https://amw.ezamawiajacy.pl/pn/AMW/demand/296449/notice/public/details oder an die E-Mail-Adresse: [email protected], mit dem Betreff „Verfahren Nr. BP-DZP.2611.1.2026“. 7. Falls Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Einreichung eines Antrags auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese Erläuterungen unverzüglich, jedoch nicht später als 6 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge, unter der Bedingung erteilen, dass der Antrag auf Erläuterung der Teilnahmebedingungen nicht später als 14 Tage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren beim Auftraggeber eingegangen ist. Wenn der Antrag auf Erläuterung der Teilnahmebedingungen nicht innerhalb der in dem vorhergehenden Satz genannten Frist eingegangen ist, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen zu geben. Eine Verlängerung der Frist für die Einreichung der Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren beeinflusst nicht den Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge auf Erteilung von Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen. 8. Der vorliegende Auftrag ist mit dem Zugang zu nicht öffentlichen Informationen unter der Klausel "Reserviert" verbunden. 9. Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 5. August 2025 über die Zertifizierung von Auftragnehmern öffentlicher Auf

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