Polen – Schneeräumung – Świadczenie usług w zakresie zimowego utrzymania na terenie miasta Krakowa z podziałem na części
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags: Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Winterpflege von Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen, Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen, Parkplätzen, Plätzen, Buswendeschleifen, Ingenieurbauwerken sowie innerstädtischen Flächen im Gebiet der Stadt Krakau, das in zwei Unterhaltungsbereiche und drei Unterhaltungsregionen unterteilt ist. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands (entsprechend für den jeweiligen Teil) enthält Anhang Nr. 1 zu SWZ. Die GPS-Berichtsvorlagen enthalten Anhang Nr. 2a) - 2f) zu SWZ. 2. Ort der Dienstleistungserbringung: Der Ort, an dem der Auftragnehmer die Dienstleistung erbringen muss (entsprechend für den jeweiligen Teil) umfasst: - für Teil 1 (Auftrag 1), der den I. Unterhaltungsbereich umfasst, Anhang Nr. 1 a) zu SWZ; - für Teil 2 (Auftrag 2), der den II. Unterhaltungsbereich umfasst, Anhang Nr. 1 b) zu SWZ; - für Teil 3 (Auftrag 3), der die 1. Unterhaltungsregion umfasst, Anhang Nr. 1 c) zu SWZ; - für Teil 4 (Auftrag 4), der die 2. Unterhaltungsregion umfasst, Anhang Nr. 1 d) zu SWZ; - für Teil 5 (Auftrag 5), der die 3. Unterhaltungsregion umfasst, Anhang Nr. 1 e) zu SWZ. 3. Aufteilung des Auftragsgegenstands in Teile: Der Auftraggeber gestattet die Abgabe von Teilangeboten für die einzelnen Teile (Aufträge) mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer nur ein Angebot für einen Teil (Auftrag) abgeben kann. Dies gilt auch für Auftragnehmer, die sich gemeinsam um den Auftrag bewerben, was bedeutet, dass der Auftraggeber nicht zulässt, dass ein Unternehmen ein Angebot selbstständig oder als Mitglied eines Konsortiums für mehr als einen Teil (Auftrag) abgibt. 4. Schlüsselaufgaben: Der Auftraggeber behält sich gemäß Art. 134 Abs. 2 Punkt 17 des Pzp-Gesetzes das Recht vor, den Auftragnehmer zur persönlichen Durchführung der Schlüsselaufgaben zu verpflichten. Unter den Schlüsselaufgaben, die in dem vorstehenden Satz erwähnt werden, versteht der Auftraggeber die Erbringung des Leistungsumfangs unter Verwendung von: - Streusalz; - Einheiten zur Pflege von Gehwegen; - Teams zur Pflege von Ingenieurbauwerken; - Einheiten zur Pflege von Fahrbahnen; - Teams zur Pflege von innerstädtischen Flächen; - Teams zur Pflege von Gehwegen in der Zone des gebührenpflichtigen Parkens, mit Ausnahme von: • Teams zur Pflege von Haltestellen; • Teams zum Schneeräumung. 5. Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages: Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer oder Subunternehmer Personen, die Fahrzeuge lenken, auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Der Auftraggeber wird während der Durchführung des Auftragsgegenstands die Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer gemäß den im Projektvertrag enthaltenen Bestimmungen, die Anhang Nr. 3 zu SWZ darstellen, überprüfen. 6. Frist für die Durchführung des Auftragsgegenstands: vom 15.10.2026 bis zum 15.04.2027 – vorbehaltlich der Bestimmungen im Projektvertrag, der Anhang Nr. 3 zu SWZ darstellt. 7. Informationen über geplante Aufträge, über die in Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 des Pzp-Gesetzes die Rede ist, wenn der Auftraggeber die Vergabe solcher Aufträge plant: Der Auftraggeber plant die Möglichkeit der Vergabe eines Auftrags, über den in Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 des Pzp-Gesetzes die Rede ist, im Falle der Vergabe, innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag der Vergabe des Hauptauftrags, an den bisherigen Auftragnehmer der Dienstleistungen, eines Auftrags, der in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen besteht, wenn ein solcher Auftrag in der Bekanntmachung über den Auftrag für den Hauptauftrag vorgesehen war und mit dessen Gegenstand übereinstimmt sowie der Gesamtwert dieses Auftrags 100% des Werts des Hauptauftrags (entsprechend für den jeweiligen Teil) nicht überschreitet.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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