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Polen – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – Usługa doręczania świadczeń

Kasa Rolniczego Ubezpieczenia SpołecznegoPolenVeröffentlicht am 26. Okt. 2026
Noch 6 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Auslieferung, in bar, der Renten- und Sozialleistungen und kurzfristigen Leistungen (u. a. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Sterbegeld, einmalige Entschädigungen) der sozialen Landwirtschaftsversicherung, die von den Organisationsstellen des KRUS zusammen mit allen Zuschlägen an die Leistungsempfänger an deren Wohnort in Form eines Überweisungsauftrags, unter der Bedingung, dass die Auslieferung der Leistung an die Berechtigten in der Auslieferung der Leistung an die vom Auftraggeber angegebene Adresse gemäß den individuellen Auszahlungsüberweisungen gegen Empfangsbestätigung, im Folgenden "Überweisungsauftrag" genannt, besteht. 2. Die in Punkt 1 genannten Leistungen werden in Form von EPE – elektronischer Rentenüberweisung sowie in Form von PPE – elektronischer Postüberweisung erbracht. 3. Zur Erfüllung des Auftragsgegenstandes ist der Auftragnehmer verpflichtet, über Abholstellen für nicht zugestellte, an die angegebene Adresse avisierte Überweisungen im gesamten Land zu verfügen, wobei in jeder Gemeinde mindestens eine solche Stelle für die Leistungsempfänger verfügbar sein muss. 4. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer während der gesamten Auftragsausführungszeit Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftragsgegenstandes im Bereich der Annahme und Bestätigung der Richtigkeit der vom Auftraggeber gesendeten Dateien ausführen, auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt, wenn die Ausführung dieser Tätigkeiten darin besteht, die Arbeit in der in Art. 22 Abs. 1 des Arbeitsgesetzbuches (Dz.U. aus 2025 r. poz. 277) bestimmten Weise auszuführen, zu einem Entgelt in Höhe von mindestens dem Mindestlohn für Vollzeit, festgelegt auf der Grundlage des Gesetzes vom 10. Oktober 2002 über den Mindestlohn (Dz.U. aus 2024 r. poz. 1773). 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand nicht früher als ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 oder bis zum Verbrauch des maximalen Vertragswerts, je nachdem, welches dieser Ereignisse früher eintritt, zu erfüllen. 6. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes findet sich in Abschnitt II SWZ – Entwurfsvertragsbestimmungen.

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