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Polen – Optische Fachinstrumente – Dostawa technicznych środków materiałowych (tśm) do sprzętu optoelektronicznego

2. Regionalna Baza LogistycznaPolenVeröffentlicht am 04. Juni 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung ist die Lieferung technischer Materialien (tśm) für optoelektronische Ausrüstung, unterteilt in 5 Teile (Aufträge): AUFTRAG NR 1 – tśm für: Nachtvisierbrillen MU-3, MU-3A, MU-3AD; Nachtvisierbrillen MU-3M; Nachtvisierbrillen MU-3AM; Nachtvisierbrillen MU-3ADM; Passives Nachtgerät PNL-2A; Passives Nachtgerät PNL-2AD; Thermisches Scharfschützenvisier SCT Rubin; Nachtfernglas NPL-1M BROM-M; Scharfschützenvisier CKW; AUFTRAG NR 2 – tśm für: Nachtfernglas NPL-1 BROM; Nachtfernglas NPL-1M BROM-M; Tag-Nacht-Nachtsichtgerät CDN-1; Nachtfernglas NPL-1 BROM; Nachtfernglas NPL-1M BROM-M AUFTRAG NR 3 – tśm für: Thermisches Fernglas NPL-1T – Zeichnungsnr. 33698000-04; Thermisches Scharfschützenvisier SCT Rubin; Scharfschützen-Nachtsichtgerät PCS-5/1; Passives Nachtgerät PNL-2A; Passives Nachtgerät PNL-2AD PNK-55, PNK-72, PNK-G AUFTRAG NR 4 – tśm für: Thermisches Scharfschützenvisier SCT Rubin; Scharfschützenvisier CKW; Scharfschützen-Nachtsichtgerät PCS-5/1; Scharfschützen-Nachtsichtgerät PCS-6 AUFTRAG NR 5 – tśm für: Nachtvisierbrillen MU-3, MU-3A, MU-3AD; Nachtvisierbrillen MU-3M; Nachtvisierbrillen MU-3AM; Nachtvisierbrillen MU-3ADM; 2. Anforderungen, Mengen sowie detaillierte Beschreibung des Bestellgegenstands sind im Anhang Nr. 1 zur Spezifikation der Auftragsbedingungen aufgeführt, die der Auftraggeber den zur Abgabe von Angeboten eingeladenen Auftragnehmern, die die im Aufruf genannten Anforderungen erfüllen, übermittelt. 3. Der Auftraggeber gestattet die Abgabe von Teilangeboten. 4. Frist für die Durchführung des Auftrags: • Der Hauptauftrag muss innerhalb von 85 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses, jedoch nicht später als bis zum 30.11.2026, abgeschlossen werden (je nachdem, welcher der oben genannten Termine früher abläuft). • Der optionale Auftrag wird auf 75 Tage ab dem Datum des Erhalts der entsprechenden Benachrichtigung durch den Auftragnehmer gemäß § 1 Abs. 10 festgelegt, jedoch nicht später als bis zum 30.11.2026 (je nachdem, welcher der oben genannten Termine früher abläuft). 5. Der Auftraggeber sieht das Recht auf Option im Gegenstandsverfahren vor. Der Auftraggeber kann das Optionsrecht mehrfach während der Durchführungsfrist des Hauptauftrags, jedoch nicht später als bis zum 15.09.2026, in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts durch den Auftraggeber erfolgt durch Zusendung einer entsprechenden schriftlichen oder dokumentarischen Benachrichtigung an den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf die Durchführung der optionalen Lieferungen gegenüber dem Auftraggeber zu. 6. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Annullierung des Verfahrens gemäß Art. 257 des Gesetzes über öffentliche Aufträge vor, wenn die öffentlichen Mittel, die für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen waren, nicht zugewiesen werden, oder eine teilweise Beschränkung oder vollständige Annullierung des Auftrags im Falle von Änderungen im Haushalt des Ministeriums für Nationale Verteidigung (im Finanzplan, über den in § 5 Abs. 8 der Entscheidung Nr. 118/MON des Ministers für Nationale Verteidigung über die Grundsätze der Erstellung und Umsetzung zentraler Sachpläne (Dz. Urz. Min. Obr. Nar. poz. 190) die Rede ist) erfolgen, was zu Ausgabenbeschränkungen im jeweiligen Haushaltsjahr führt.

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