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Ungarn – Verpflegungsdienste – Közétkeztetési szolgáltatás nyújtása 2026. II.

Tolna Város ÖnkormányzataUngarnVeröffentlicht am 26. Juli 2026
Noch 9 Tage

Beschreibung

Der erste Essensdiensttag des Schuljahres 2026/2027 ist der 1. September 2026, für den der Unternehmer die tägliche Portionszahl bis zum 24. August 2026, 14:00 Uhr erhält. Der Auftraggeber gibt die vorläufige tägliche Portionszahl dem Gewinner des Angebots eine Woche vor dem betreffenden Zeitraum, mittwochs, 14:00 Uhr bekannt. Die endgültigen täglichen Portionszahlen sendet der Auftraggeber dem Gewinner des Angebots am letzten Arbeitstag vor dem betreffenden Tag 9:00 Uhr zu. Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Woche im Voraus ein Menüplan/ Menüentwurf zu erstellen und diesen mindestens einen Tag vor dem ersten Tag der aktuellen Woche, 7 Tage vorher, dem Leiter der jeweiligen Einrichtung und/oder dem Leiter der Ernährung (im gegebenen Fall dem Arzt der Einrichtung) vorzulegen, der dazu eine Bemerkung machen kann. Der genehmigte Menüplan muss vom Unternehmer in der für die Verpflegung bestimmten Einrichtung ausgehängt werden. Bei der Erstellung des Menüplans/ Menüs müssen die altersbedingten Besonderheiten sowohl in Bezug auf die Menge als auch auf den Inhalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden, und es müssen, soweit möglich, die Richtlinien für eine moderne Ernährung in den Vordergrund gestellt werden. Die saisonalen Speisenangebote müssen verstärkt in den wöchentlichen Menüplänen erscheinen (Gemüse, Obst, Gemüsegerichte, hauptsächlich aus Geflügel hergestellte Fleischgerichte), sowie die besonderen Bedürfnisse der in der jeweiligen Einrichtung betreuten Personen. In den Einrichtungen muss der Unternehmer für den jeweiligen Zeitraum auch eine diätetische Versorgung sicherstellen. Die einzelnen Mahlzeiten müssen in den folgenden Zeitintervallen gewährleistet werden. Kindergarten: Frühstück: 8.00 Uhr Vormittagssnack: 9.45 Uhr Mittagessen: 11.30 Uhr Nachmittagssnack: 15.00 Uhr Kindergarten: Vormittagssnack: 8.00 - 9.00 Uhr Mittagessen: 11.45 - 12.15 Uhr Nachmittagssnack: 12.00 - 15.00 Uhr Die bei der Essensausgabe anfallenden Essensreste sowie der sonstige Küchen- und Restaurantmüll müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften entsorgt, gelagert und abgeholt (abtransportiert) werden. Besonders ist auf die ordnungsgemäße Sammlung, Lagerung und Abholung (Abtransport) der bei der Zubereitung der Speisen verwendeten Küchenabfälle und Fette, Öle zu achten. Die Reinigung der Restaurants, Küchen und der dazugehörigen Räume ist Aufgabe des Unternehmers, deren Wert im Angebotspreis enthalten sein muss. Die Anzahl der Verpflegungstage im Kindergarten beträgt 220 Tage, die Anzahl der Verpflegungstage im Kindergarten beträgt 231 Tage, was sich während der Vertragslaufzeit ändern kann. Die Dienstleistung muss unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten erbracht werden, jedoch ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ferienverpflegung für Kinder gemäß dem Gesetz über den Schutz der Kinder und die Vormundschaftsverwaltung (Gesetz Nr. XXXI von 1997) sicherzustellen. Im Rahmen dieses Beschaffungsverfahrens können zwei Angebote wie folgt abgegeben werden: 1. Tolnai Városi Bölcsőde (7130 Tolna, Bartók B. u. 41/A) 20 Portionen normal, 6 Portionen diätetisch 2. Wosinsky Mór Óvoda (7130 Tolna, Bartók Béla u. 41.): Pitypang Kindergarten: 84 Portionen normal, 13 Portionen diätetisch Gesztenyéskert Kindergarten: 49 Portionen normal, 0 Portionen diätetisch Selyem Kindergarten: 26 Portionen normal, 2 Portionen diätetisch Aprajafalva Kindergarten: 41 Portionen normal, 4 Portionen diätetisch Zöldkert Kindergarten: 29 Portionen normal, 1 Portion diätetisch Die obigen Portionszahlen geben die voraussichtlichen täglichen Portionszahlen an und dienen nur zur Information. ----------------- Gemäß § 4 (2) der Verordnung 676/2020. (XII. 28.) der Regierung ist der Unternehmer verpflichtet, den Vertrag so zu erfüllen, dass mindestens 80 % des Wertes der beschafften Produkte aus Produkten mit kurzer Lieferkette für die Gemeinschaftsverpflegung und/oder aus lokalen Lebensmittelprodukten stammen. Gemäß § 6 (2) der Verordnung 676/2020. (XII. 28.) der Regierung ist der Unternehmer verpflichtet, aus der Nachverfolgungsdokumentation gesondert nach gesetzlichen Bestimmungen elektronisch Daten an das Nationale Amt für Lebensmittelkette und Lebensmittelsicherheit (im Folgenden: NÉBIH) und das Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit zu übermitteln. Der Unternehmer ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit ein Verzeichnis über seine Beschaffungen zu führen und dem Auftraggeber regelmäßig – auf Anfrage des Auftraggebers – nachzuweisen, dass mindestens 80 % des Wertes der beschafften Produkte aus der kurzen Lieferkette gemäß der Verordnung 676/2020. (XII. 28.) der Regierung und/oder aus lokalen Lebensmittelprodukten stammen, insbesondere durch Rechnungen, Lieferscheine und Lieferantenerklärungen. Der Unternehmer stellt bei Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Verfügung, unter der die Leiter der Einrichtungen mit einer Person, die über entsprechende Entscheidungsbefugnisse verfügt, Kontakt aufnehmen können. Bei starker Beanstandung der Qualität erfolgt eine Probenahme der Portionen unter Beteiligung des Unternehmers, und der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese in einem geeigneten Labor untersuchen zu lassen. In diesen Fällen kann er jederzeit, aber während der gesamten Erbringung, ein Rezept für 100 Portionen des auf dem Speiseplan stehenden Essens anfordern. Die detaillierte technische Beschreibung und die mengenmäßigen Daten der Beschaffung enthält die Angebotsdokumentation.

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