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Belgien – Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern – Concessie voor het beheer van het parkeren in de stad Halle - 1/1/2027 - 31/12/2028

Stad HalleBelgienVeröffentlicht am 01. Juni 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Die Konzessionsvereinbarung für das Parkmanagement 1/1/2027-31/12/2028 (3x verlängerbar) umfasst das Parkmanagement auf dem Gebiet von Halle: - das Management des gebührenpflichtigen Parkens; - die vollständige Ausnutzung des gebührenpflichtigen Parkens auf öffentlichen Straßen; - die Kontrolle des Parkens mit begrenzter Parkdauer; - die korrekte Nutzung von Bewohnerparkausweisen und Parkgenehmigungen für (Nicht-)Bewohner. Ort der Ausführung der Konzession: Stadt Halle. Die Konzessionsaufgabe umfasst: 1. Die Kontrolle des Parkens an Standorten mit blauer Parkregelung und gebührenpflichtigem Parken in Stadt Halle, dies gemäß der in diesem Dokument festgelegten Frequenz (siehe III.2.4 dieses Konzessionsdokuments). 2. Das Ausstellen und Einziehen von Retributionsbescheiden für alle Parkverstöße im Zusammenhang mit gebührenpflichtigem Parken und blauer Zone. 3. Die Erstellung und Verteilung der Bewohnerparkausweise, Parkabonnements und Besucherparkausweise an die Berechtigten und die Übergabe einer Liste mit Daten über die ausgegebenen Bewohnerparkausweise an den Konzessionsgeber. 4. Die Verantwortung für die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Konzession. 5. Um dem Konzessionsgeber die erforderliche Aufsicht über die Einnahmen auszuüben, werden alle im Rahmen dieser Konzession eingenommenen Beträge direkt auf ein separates Konto im Namen des Konzessionsinhabers eingezahlt. 6. Die Bereitstellung eines detaillierten Berichts an den Finanzdienst der Stadtverwaltung, spätestens bis zum Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Retributionsbescheide ausgestellt wurden, mit Angabe von: a) Die Anzahl der pro Straße ausgestellten Bescheide b) Eine chronologische Excel-Liste, die per E-Mail an den Finanzdienst gesendet wird ([email protected]), mit mindestens den folgenden Daten: i) Datum der Verstöße ii) Tag der Verstöße iii) Uhrzeit der Verstöße iv) Kennzeichen des Fahrzeugs, für das ein Retributionsbescheid ausgestellt wurde v) Ort (Straße oder Parkplatz) der Verstöße vi) Gesamtschuld, mit separater Angabe der Übertragung vom vorherigen Monat. vii) Gesamtbetrag der im vergangenen Monat eingezogenen Beträge. viii) Gesamtbetrag und detaillierte Angabe der bestrittenen oder nicht innerhalb der Frist erhaltenen Retributionen 7. Beratung in Bezug auf Parkpolitik, Kommunikation, Signalisation und Straßenmarkierungen, innovative Entwicklungen und Standortbestimmung von Parkautomaten. 8. Die Übernahme der bestehenden Parkautomaten zum Buchwert und deren Wartung und Reparatur. Es sind derzeit 85 Parkautomaten aufgestellt, aber der Konzessionsgeber hat das Recht, diese Anzahl während der Laufzeit der Konzession zu erhöhen oder zu verringern. Dazu muss der Konzessionsnehmer Parkautomaten entfernen, verlagern oder neue liefern. Eine Übersicht über die aktuellen Parkautomaten ist als Anlage J zu diesem Konzessionsdokument beigefügt. 9. Die Übernahme bestehender Investitionen zum Buchwert und die Verwaltung des Parkens auf der OCMW-Stelle (gelegen A. Demaeghtlaan) mit einem privaten Parkplatz von etwa 50 Plätzen. 10. Die Übernahme der bestehenden Parksensoren zum Buchwert und deren Wartung und Reparatur an Shop & Go-Standorten. Es sind derzeit 55 Shop & Go-Standorte mit einem Parksensor ausgestattet, aber der Konzessionsgeber hat das Recht, diese Anzahl während der Laufzeit der Konzession zu erhöhen oder zu verringern. Dazu muss der Konzessionsnehmer Parksensoren entfernen, verlagern oder neue liefern. Eine Übersicht über die aktuellen Shop & Go-Standorte ist als Anlage I zu diesem Konzessionsdokument beigefügt. Achtung: Dieses Verfahrensverfahren/Konzession unterliegt nicht der Verordnung über öffentliche Aufträge (es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag). Was die Ausführungsregeln betrifft, wird das Königliche Beschluss von 25. Juni 2017 betreffend die Vergabe und die allgemeinen Ausführungsregeln der Konzessionsvereinbarungen (und spätere Änderungen) freiwillig auf die vorliegende Konzession angewendet, jedoch nur insoweit, als hiervon nicht in den Konzessionsdokumenten (implizit oder explizit) abgewichen wird.

CPV-Codes

Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern

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