Polen – Bau von Fahrradwegen – Zaprojektowanie i budowa drogi dla pieszych i rowerów przy drodze gminnej
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Planung und Ausführung eines Fuß- und Radweges auf dem Gebiet der Gemeinde Zakroczym auf dem Grundstück mit der Katasternummer 10/18 im Bereich 0008 Poligon, einschließlich eines Abschnitts des Fußweges, eines Fahrradparkplatzes, der Beleuchtung, der Beschilderung, Elemente der kleinen Architektur, der Geländeherrichtung sowie aller Arbeiten und Tätigkeiten, die für die Erlangung eines vollständigen, sicheren und gebrauchsfertigen Objekts erforderlich sind. 2. Der Auftrag in der Gemeinde Zakroczym erfolgt im Rahmen der Umsetzung des gemeinsamen Investitionsprojekts mit dem Titel „Entwicklung der städtischen Mobilität im Landkreis Nowy Dwór Mazowiecki“, im Rahmen der Europäischen Fonds für Masowien 2021-2027 – im Rahmen der Priorität III „Europäische Fonds für die Entwicklung der städtischen Mobilität in Masowien“ – Maßnahme 3.2 „Städtische Mobilität im Rahmen von ZIT“ – Projektart: „Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur“, ko-finanziert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, im Rahmen einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Landkreis Nowy Dwór Mazowiecki, der Gemeinde Pomiechówek, der Gemeinde Zakroczym, der Stadt Nowy Dwór Mazowiecki und der Gemeinde Nasielsk. 3. Der detaillierte Gegenstand des Auftrags wird festgelegt durch: 1) Anhang Nr. 2 zur SWZ mit dem Titel Funktional- und Nutzungsprogramm (im Folgenden PFU), der für die Aufgaben erstellt wurde, die sowohl von der Gemeinde Zakroczym als auch von den anderen Projektpartnern durchgeführt werden, 2) Anhang Nr. 3 zur SWZ mit dem Titel Auftragsgegenstand, erstellt auf der Grundlage des PFU für die Aufgabe, die nur von der Gemeinde Zakroczym im vorliegenden Verfahren durchgeführt wird (im Folgenden OPZ). 4. Die Investition wird auf dem Verwaltungsgebiet der Woiwodschaft Masowien, im Landkreis Nowy Dwór Mazowiecki, in der Gemeinde Zakroczym, auf dem Grundstück mit der Katasternummer 10/18 im Bereich 008 Poligon, in der Nähe einer Straße, die im Eigentum der Gemeinde Zakroczym steht, durchgeführt. 5. Der genaue Umfang und die Art der Ausführung des Auftragsgegenstands sind in den geplanten Vertragsbestimmungen festgelegt, die Anhang Nr. 1 zur SWZ darstellen. 6. Der Auftragsgegenstand wird in zwei Phasen realisiert: 1) Phase I – Erstellung der Projektunterlagen, 2) Phase II – Ausführung der Bauarbeiten. 7. Der Umfang des Auftrags umfasst insbesondere: 1) Durchführung der Geländeerkundung, geodätischen Vermessungen, Inventarisierung und erforderlichen Bodenuntersuchungen; 2) Beschaffung einer Karte für Projektzwecke sowie von Daten aus dem geodätischen Bestand; 3) Erstellung des Konzepts und der vollständigen mehrfachen Projektunterlagen; 4) Erhalt aller erforderlichen Vereinbarungen, Meinungen, technischen Bedingungen, Genehmigungen, Entscheidungen und Erlaubnisse; 5) Erstellung und Genehmigung der temporären und ständigen Verkehrsorganisation; 6) Ausübung der Autorensupervision während der gesamten Ausführungszeit; 7) Durchführung von vorbereitenden, abbruchenden und Erdarbeiten; 8) Ausführung der Konstruktion und des Belags des Fuß- und Radweges, des Fußweges sowie des Fahrradparkplatzes; 9) Ausführung der Begrenzungen, Bordsteine, Entwässerungselemente und Geländeabgrenzungen; 10) Bau der kabelgebundenen Beleuchtung in LED-Technologie einschließlich Stromversorgung, Steuerung, Erdung und Messungen; 11) Ausführung der vertikalen und horizontalen Beschilderung sowie der Verkehrssicherheitsanlagen, falls erforderlich; 12) Lieferung und Montage von Fahrradreparaturstationen, Ständern vom Typ umgekehrtes „U“ sowie einer Ruhepavillon; 13) Wiederherstellung der angrenzenden Flächen, Humusierung, Besaat und Ordnung des Geländes; 14) Durchführung von Tests, Dokumentation der Nachbauarbeiten und geodätische Nachbauinventarisierung; 15) Erhalt von Dokumenten im Auftrag des Auftraggebers, die die rechtmäßige Nutzung des Objekts ermöglichen, falls erforderlich; 16) sowie temporäre und begleitende Arbeiten, Lieferungen, Dienstleistungen, Gebühren, Vereinbarungen und Tätigkeiten, deren Notwendigkeit aufgrund des PFU, der Anhänge, der lokalen Vision, der Fachkenntnisse und der geltenden Vorschriften vorausgesehen werden kann, auch wenn sie nicht einzeln aufgeführt wurden. 8. Der Auftragnehmer, mit dem der Vertrag geschlossen wird, ist verpflichtet, einen sachlichen Finanzplan zu erstellen und ihn dem Auftraggeber zur Genehmigung innerhalb von 5 Werktagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses vorzulegen. 9. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung der Projektunterlagen sowie für die Qualität der ausgeführten Arbeiten und der verwendeten Materialien. 10. Die Arbeiten müssen gemäß den geltenden Vorschriften (insbesondere dem Baugesetz, den bhp- und p.poż-Vorschriften sowie den branchenüblichen), sowie gemäß den technischen Kenntnissen, mit der gebotenen Sorgfalt, unter Einhaltung einer ordnungsgemäßen Arbeitsorganisation und Sicherstellung einer guten Qualität durchgeführt werden. 11. Die vom Auftragnehmer während der Ausführung des Auftragsgegenstands verwendeten Materialien müssen fabrikneu sein und den Qualitätsanforderungen der für den Verkehr und die Verwendung im Bauwesen zugelassenen Erzeugnisse entsprechen, gemäß Artikel 10 des Baugesetzes sowie den qualitativen und artbezogenen Anforderungen, die im OPZ und in der Technischen Spezifikation für die Ausführung und Abnahme der Bauarbeiten festgelegt sind. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor deren Einbau unter Androhung der Anordnung des Abbruchs der ausgeführten Arbeiten und der Demontage der eingebauten Materialien auf Kosten des Auftragnehmers die entsprechenden Dokumente vorzulegen. 12. Alle verwendeten Materialien, Erzeugnisse sowie Geräte müssen aktuelle Dokumente (Zertifikate, Genehmigungen und Konformitätserklärungen) haben, die ihre Verwendung im Bauwesen gemäß den in diesem Bereich geltenden Vorschriften zulassen. 13. Der erforderliche Garantiezeitraum für die erstellte Projektunterlagen, die ausgeführten Bau
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