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Rumänien – Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen – Acord cadru de prestari: Servicii de intretinere, constatare/diagnosticare, reglari si reparatii, inclusiv furnizare de piese de schimb si materiale de exploatare pentru autoutilajele din cadrul DRDP Bucuresti, autoutilitare 8x4 / 6x4 marca IVECO, autospeciala marca IVECO pentru transport emulsie bituminoasa, autospeciala marca IVECO pentru curatare strazi / canalizari

COMPANIA NATIONALA DE ADMINISTRARE A INFRASTRUCTURII RUTIERE S.A.RumänienVeröffentlicht am 27. Juli 2026
Noch 38 Tage

Beschreibung

Die folgenden Dienstleistungen sollen beschafft werden: Rahmenvertrag für Dienstleistungen: Wartungs-, Inspektions-/Diagnose-, Reparatur- und Reparaturdienste, einschließlich Ersatzteile und Betriebsmaterial für die Baumaschinen des DRDP Bukarest, 8x4/6x4 IVECO-Spezialfahrzeuge, IVECO-Spezialfahrzeuge für den Transport von bituminösem Emulsionsmaterial, IVECO-Spezialfahrzeuge für Straßen-/Kanalreinigung. Während der Laufzeit des Rahmenvertrags werden mindestens zwei Folgeverträge pro Jahr abgeschlossen. Der Rahmenvertrag wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Der Höchstwert des Rahmenvertrags beträgt 5.687.886,40 (lei ohne MwSt.), davon ist die Implementierungsreserve 1.625.110,40 (lei ohne MwSt.). Implementierungsreserve: Fester Betrag, der vom Auftraggeber bereitgestellt wird, aus dem die Kosten für zusätzliche Mengen an Ersatzteilen, einschließlich der dazugehörigen Arbeitsleistung, die nicht in Anhang Nr. 1 – Quantitativ- und Wertzentrale erfasst sind. Der geschätzte Wert des kleinsten Folgevertrags beträgt 3.912,00 lei ohne MwSt., was dem geschätzten Wert einer Motorüberholung einschließlich der dazugehörigen Arbeitsleistung entspricht. Der geschätzte Wert des größten Folgevertrags beträgt 507.847,00 (lei ohne MwSt.), was 25 % des geschätzten jährlichen Werts der erbrachten Dienstleistungen entspricht. A. Gemäß Art. 160 Abs. 1 der Verordnung 98/2016 beträgt der Frist, bis zu dem jeder an der öffentlichen Ausschreibung interessierte Wirtschaftsteilnehmer das Recht hat, Klarstellungen/Ergänzungsinformationen in Bezug auf die Vergabeunterlagen anzufordern: - der erste Termin liegt 26 Tage vor dem Fristende für die Abgabe der Angebote; - der zweite Termin liegt 18 Tage vor dem Fristende für die Abgabe der Angebote. B. Gemäß Art. 160 Abs. 2 der Verordnung 98/2016 legt die Auftragsbehörde zwei Fristen fest, innerhalb derer sie auf alle Anfragen nach Klarstellungen/Ergänzungsinformationen klar und vollständig antworten wird: - der erste Fristende liegt 20 Tage vor dem Fristende für die Abgabe der Angebote; - der zweite Fristende liegt 12 Tage vor dem Fristende für die Abgabe der Angebote. Aufgrund der Komplexität der von den Wirtschaftsteilnehmern gestellten Klarstellungsanfragen, auf die die Antworten zum ersten oben genannten Fristende veröffentlicht werden sollten, behält sich die Auftragsbehörde das Recht vor, die Antworten auf die entsprechenden Klarstellungen zum zweiten in den Vergabeunterlagen festgelegten Fristende zu veröffentlichen. Die Fristen für die Beantwortung von Klarstellungen wurden so festgelegt, dass die Wirtschaftsteilnehmer eine angemessene Zeitspanne für die Analyse der Vergabeunterlagen und anschließend für die Erstellung der Angebote auf der Grundlage der von der Auftragsbehörde gegebenen Antworten haben. C. Jede nach dem in Punkt A genannten Datum eingereichte Klarstellungsanfrage wird die AC daran hindern, eine Antwort zu geben, und wird daher als verspätet angesehen. D. Jede Klarstellungsanfrage muss in SEAP (www.e-licitatie.ro) eingereicht werden.

CPV-Codes

Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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